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Alt 26.07.2018, 11:02  
gastlovetalk
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Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Auch das entspricht nicht der rechtlichlichen Lage und somit nicht den Tat-sachen.
Doch.

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Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Nicht nur, dass der Unterhaltsanspruch der Höhe nach alle 2 Jahre überprüft und angepasst werden kann, so kann dieser eben auch für Zeiten, wo sich das Einkommen, wie oben erwähnt, wesentlich (d.h. mindestens um 10 % und das nicht nur kurzzeitig) verringert hat, eine Abänderung des bereits bestehenden Unterhaltstitels beantragen (§ 323 ZPO).
Das gilt aber nicht fuer Einkommensaenderungen, die nach Ansicht des Gerichts absichtlich (Gedanke: "boeswillig") herbeigefuehrt wurden, um Unterhaltsansprueche zu verringern oder die Partnerschaft zu sabotieren. Wenn dies erstmal im Familiengerichtsurteil steht, ist nix mehr mit Anpassung des Unterhaltstitels. Und wer diesem Anwurf, der ja meist von der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite vorgetragen wird, entgehen will, muesste nachweisen, dass die Arbeitszeitaenderung EIN JAHR VOR dem ersten Trennungsgedanken erfolgte - wie soll man das nachweisen koennen?

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Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Und mit dem Geschlechterkrieg, den du hier auf unterster Ebene, nämlich bei den davon beidseitig selbst Betroffenen, zelebrierst, ...
Hups, das mache ich sicher nicht. Ich weise nur drauf hin, dass Vieles nicht so einfach ist, wie bestimmte Glattbuegler/innen dies immer behaupten.

Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Eltern, Ehepartner, Ex- Partner usw. bräuchten aber weder Gesetze, noch Richter oder Gerichtsentscheidungen, könnten sie sich selbständig vernünftig und unter Berücksichtigung der Belange aller Betroffenen einvernehmlich einigen, ohne jedes Mal die Schiene fahren zu wollen, sich am anderen rächen zu müssen oder sich ach so ungerecht situiert zu betrachten, weil man jetzt auch mal in die Pflicht genommen wird, obwohl man die selbst geschaf- fene Abhängigkeit des Partners zuvor selbst noch begrüßte usw. usf.
Das stimmt zwar absolut - ist aber nur ziemlich selten der Fall. Einerseits ist die Versuchung, ueber die Unterhaltsrechtsschiene Rachegedanken auszuleben, einfach zu groß. Außerdem kann es zu leicht zu (teilweise ja auch berechtigten) Existenzaengsten kommen, bei denen man lieber -spaetestens nach der ersten rechtlichen Beratung - "vorsorgt". Und schließlich ist auch das Eigeninteresse der Anwaelte an einem fuer sie existenzsichernden Mindestmaß rechtlicher Auseinandersetzungen nicht zu verachten.

Scheidungsfaelle, in denen nachher mehr Frieden herrscht als vorher (mithin das Kindeswohl auch ausreichende Verwirklichungschancen hat) sind nach meiner Beobachtung eher selten.

Daher halte ich das Narrativ von der friedlichen Trennung und Scheidung fuer eine liebliche Maer, fuer ein als Realitaet praesentiertes Luftschloss, die einem bestimmten zeitgeistigen Interessenpool dient, aber mit der Realitaet nicht allzuviel zu tun hat.


EDIT:
Ein erster Schritt zur gesellschaftspolitischen Verbesserung waere m.E. ein bedingungsloses Grundeinkommen (inklusive aller notwendigen sozialen Versicherungen, z.B. Krankenversicherung) fuer alle Kinder bis 18 Jahre.

Das wuerde m.E. die zu Recht beklagten sozialen Probleme alleinerziehender Elternteile (leider zumeist Frauen) erheblich entschaerfen.

Geändert von gastlovetalk (26.07.2018 um 11:52 Uhr)
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