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Alt 27.09.2018, 20:30  
Lilly 22
 
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Komisch eigentlich. Und ich dachte, Männer wären in diesem Land gleichberechtigt...
Gleichberechtigung heißt nicht, dass man Ungleiches einander gleich
setzt. Mann und Frau sind im normalen Fall bereits körperlich unter-
schiedlich bei der Kräfteverteilung ausgestattet, was euch eigentlich
klar sein sollte.

Im Übrigen ist es hingegen egal, wer nun meint, wem eine klatschen
zu müssen, weil das auf jeden Fall dann eine Körperverletzung oder
zumindest Beleidigung darstellt, wenn es hierfür keine Einwilligung oder
Rechtfertigung (Notwehr) gegeben hat. Ob man gleich zuschlagen
muss, hängt dann eben u.a. davon ab, ob es nicht mildere und eben-
so geeignete Mittel gäbe, den "Übergriff" abzuwehren. Wenn es hier-
zu also unterschiedliche Urteile gibt, dann liegt es eben daran, dass
ein Mann einen solchen "Übergriff" in der Regel einfach dadurch ab-
wenden kann, indem er die Frau a.) weg schiebt oder b.) ihre Arme
festhält oder c.) sie des Raumes verweist usw. usf.
Dass eine Frau hingegen einen "Übergriff" rein durch das Festhalten-
wollen der Arme des Mannes erfolgreich abwehrt, darf durchaus we-
niger wahrscheinlich erscheinen. Ob eine Ohrfeige hier geeigneter
erscheint kann dahingestellt bleiben. Allein, wenn man an die alte
Rechtssprechung erinnern wollte, wo vor allem männliche Juristen
bei Opfern von Vergewaltigung sonst nochwas an körperlichen Ab-
wehrreaktionen usw. erwartet haben, wär eine Ohrfeige, die eine
Frau zur Abwehr eines sexuellen Übergriffs einem Mann erteilt, eben
ein Klacks gegen das, was man sonst noch alles von ihr erwarte-
te.

Im hiesigen Fall -soweit ihr lesen könnt-, hat es allerdings schon
genügt, dass der TE nach anfänglichem Mitmachen einfach gesagt
hat, dass er das nicht mehr möchte. Huch, herrje, geht so einfach.
Lilly 22 ist offline