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Alt 12.10.2018, 05:49  
gastlovetalk
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Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Durch sein "Geständnis" hat er ja lediglich zugegeben, dass es da mal ir-
gendwie sowas gegeben hat und dann meint er noch, sich als damals be-
reits älterer bzw. Erwachsener nicht mehr so daran erinnern zu können.
Das mit der Erinnerungsschwäche kann zwar eine Schutzbehauptung sein. Es kann allerdings auch wahr sein. Jedes Gericht muss hier wohl ("in dubio pro reo") die Möglichkeit einbeziehen, dass es wahr sein *könnte*. Auch dann, wenn es uns vielleicht unwahrscheinlich vorkommt.

Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Er verharmlost somit quasi
sehr wohl a.), als auch b.).
Stimmt genau, aber ein anderes als verharmlosendes Verhalten ist wohl von keinem Angeklagten und vor keinem Gericht wirklich zu erwarten.

Gerichte sind meist drauf angewiesen, mit diesen Äußerungen umzugehen und sie in die Bewertung einzubeziehen.

Man muss außerdem bedenken, dass aus Sicht des Angeklagten im Normalfall eben nicht die Situation einer Psychotherapie, eines Beichtstuhls, eines pseudoanonymen Internetforums ... etc. vorherrscht, in der der Aussagende ein eigenes Interesse an einer Katharsis hat, in der es - für ihn (!) - um eine Befreiung durch Wahrheit oder Bekenntnis gehen könnte.

Eine solche Versöhnung durch Wahrheit und Buße ist ja meist die Vorstellung, die durch Familienserien, Romane etc. verbreitet wird. Aber eben nicht die häufigste gesellschaftliche Realität.

Wie ich weiter oben schon schrieb, hätte er durch völliges Abstreiten oder schwer verzerrte Darstellungen ... und unter Umständen sogar auch durch ungeschminkte Wahrheiten ... größeren Schaden anrichten können als durch das schwache Geständnis, dass er gewählt hat.

Wegen dieser beiden Überlegungen finde ich, dass der Verhandlungsverlauf schon eine ganze Menge für lenii erreicht HAT und es im bisherigen Gesamtverlauf eher überdurchschnittlich gut ausgegangen ist.

Ich bin im übrigen bisher von Jugendstrafrecht ausgegangen.

Geändert von gastlovetalk (12.10.2018 um 06:15 Uhr)
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