Jzgrndstrafrecht ist auch richtig. Beim ersten Vorfall war er 15. Beim letzten 19. Berücksichtigt wurde die lange Dauer und dass es einen Jungen und ein Mädchen als Opfer gab. Es war also keine reine jugendlich, kindliche sexuelle Neugier. Es war weitaus mehr und ging nur um Machtausübung
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