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Alt 23.10.2018, 09:35  
gastlovetalk
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Ich möchte hier allerdings noch das Wort "Umgangsbestimmungsrecht" fallen lassen.

Das heißt, dass Eltern durchaus noch bis zum 18. Geburtstag festlegen dürfen, dass Du mit bestimmten, einzeln benannten Leuten keinen Kontakt haben darfst.

Sie haben aber auch innerhalb ihres allgemeinen Erziehungs- und Sorgerechts z.B. nicht das Recht festzulegen, dass Du ganz allgemein keinen Kontakt zu Jungens haben darfst (haben sie ja auch nicht festgelegt). Auch einige andere elterliche Festlegungen sind derzeit in Deutschland nicht rechtstauglich, z.B. die Festlegung gegenüber einer 16-jährigen, in keinem Fall Sex haben zu dürfen (wobei das im Moment ja nicht Dein Anliegen ist, wenn ich Dich richtig verstanden habe).

Sofern das Jugendamt davon überzeugt ist, dass die Einschränkungen, die Deine Eltern vornehmen, nicht Deinem Wohl dienen, könnte es evtl. auch über eine Beratung hinaus irgendwie tätig werden wollen.

Die beste Lösung ist in Fällen wie Deinem aber immer eine Konsenslösung. Je mehr Du Dich verantwortlich verhältst, umso mehr sollten Deine Eltern anerkennen, dass Du selbstverantwortlich handelst und Dir den dafür nötigen Bewegungsraum auch einräumen. Nur so ist Deine persönliche Reifung ja möglich.
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