Käppi:
Artikel 13 trägt offenbar den Titel
Use of protected content by online content sharing service providers
(
https://juliareda.eu/wp-content/uplo...unofficial.pdf [Quelle: Wilde Beuger Solmecke])
Was sagt uns das: "protected content" ist hier nicht redefiniert, sondern seine Benutzung durch Sharing-Plattformen neu geregelt. Was verboten war, bleibt verboten. Was erlaubt war, bleibt erlaubt. Ob man erlaubtes Zeug auf einen kommerziellen Server bekommt, hängt vom Filter ab.
Im Speziellen: Das Zeigen der Binford 6100 Kettensäge ist problemlos möglich; man darf sie zeigen, kritisieren, vorstellen. Weiterhin der Allgemeinheit nicht erlaubt ist das Zersägen von Menschen damit. Hier hatte ich mir Lockerungen erhofft, aber man muss Kompromisse machen.