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Alt 09.06.2019, 09:42  
Sterntaler111
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Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Wenn das Konto gepfändet wird, weist die kundenführende Bank den
Schuldner darauf hin, dass dieser sein Konto auf ein Pfändungsschutz-
konto umstellen lassen kann.

Darüber hinaus gibt es auch in Östereich die Privatinsolvenz mit der
Möglichkeit der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren, so-
weit der Schuldner nach 7 Jahren eine Mindestquote von 10 % oder
schon nach mindestens 3 Jahren eine Summe von 50 % der Konkurs-
forderungen plus Verfahrens-, Masse- und Treuhandkosten erreicht
hat.

Die TE/ der TE hat zudem vorgegeben, angeblich mit einer Schuldner-
beratungsstelle telefoniert zu haben, die dieser/ diesem darüber infor-
miert haben soll, dass es angeblich kein Existenzminimum (Pfändungs-
freibetrag usw.) gäbe usw. usf.

Man kann hier wohl eher von einem Fake, als von einer bildungsfernen
Person ausgehen.
Hat denn jeder einen Anspruch wenn man Schulden hat auf so ein pfändungsschutz Konto? Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Muss man hierfür ein neues Konto beantragen/eröffnen od wird das bestehende abgewandelt?
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