Zitat:
Zitat von Lilly 22
Wenn das Konto gepfändet wird, weist die kundenführende Bank den
Schuldner darauf hin, dass dieser sein Konto auf ein Pfändungsschutz-
konto umstellen lassen kann.
Darüber hinaus gibt es auch in Östereich die Privatinsolvenz mit der
Möglichkeit der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren, so-
weit der Schuldner nach 7 Jahren eine Mindestquote von 10 % oder
schon nach mindestens 3 Jahren eine Summe von 50 % der Konkurs-
forderungen plus Verfahrens-, Masse- und Treuhandkosten erreicht
hat.
Die TE/ der TE hat zudem vorgegeben, angeblich mit einer Schuldner-
beratungsstelle telefoniert zu haben, die dieser/ diesem darüber infor-
miert haben soll, dass es angeblich kein Existenzminimum (Pfändungs-
freibetrag usw.) gäbe usw. usf.
Man kann hier wohl eher von einem Fake, als von einer bildungsfernen
Person ausgehen.
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Hat denn jeder einen Anspruch wenn man Schulden hat auf so ein pfändungsschutz Konto? Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Muss man hierfür ein neues Konto beantragen/eröffnen od wird das bestehende abgewandelt?