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Alt 24.06.2019, 14:04  
monochrom
Weltraumpräsident
 
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Zitat:
Zitat von Manati Beitrag anzeigen
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“
Quelle: Landgericht Mannheim
Es gibt in Deutschland nur einen Freispruch, es gibt da keinen Freispruch erster oder zweiter Klasse. Die Schuld muss nachgewiesen werden. Im übrigen wurde zu Recht dieser Passus in der Urteilsbegründung kritisiert, denn die Beweislage weißt eindeutig auf die Unschuld Kachelmanns hin.

Aber man wollte sich in Mannheim wohl keine Blöße geben.
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