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Alt 02.07.2019, 18:25  
monochrom
Weltraumpräsident
 
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Zitat:
Zitat von Findus Beitrag anzeigen
1) Forderungen verjähren (Verjährungsfrist für Privatleute war mal 2 Jahre, ist heute, denke ich, noch so)
2) Es gibt einen Ombudsmann bei der Schufa, d.h. eine Art Schlichtungsverfahren, es geht ja für Dich nicht um die Bezahlung der Forderung, sondern um Löschung des Eintrags
3) Verlange bitte vorher die Daten bei dem Unternehmen, welches den Eintrag veranlasst hat.

Weitere Vorgehensweise auf der Schufa Homepage.

Rechtsanwalt ist teuer, deshalb hier erstmal nicht notwendig.

Zur Not, wie auch schon andere schrieben: Verbraucherzentrale
El G hat aber eine RSV, von daher kann er ruhig zum Anwalt gehen, mindestens für die Erstberatung. Ich schrieb ja auch schon das er sich mit seiner RSV in Verbindung setzen soll zwecks Klärung Kostenübernahme und ggf. muss er eh zu einem von denen bestimmten (Vertrags-)Anwalt.
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