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Alt 03.07.2019, 14:57  
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
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Zitat:
Zitat von Findus Beitrag anzeigen
Forderungen verjähren (Verjährungsfrist für Privatleute war mal 2 Jahre, ist heute, denke ich, noch so)
Mittlerweile 3 Jahre. Und die Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen wurde auf 10 Jahre verlängert, das galt früher nur für Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse. Da die Verjährungsfrist i. d. R. mit dem nachfolgenden Jahreswechsel beginnt, ist die Forderung mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt, und die Unterlagen dürfen seit Neujahr 2018 vernichtet werden.


Zitat:
Zitat von Beitrag anzeigen
Neben dem Recht, die Leistung zu verweigern, hat die Verjährungseinrede zur Folge, dass auch eine etwa in der Schufa eingetragene Forderung zu löschen bzw. zu widerrufen ist. Dies hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung AZ 23 U 68/12 vom 19. November 2012 entschieden und sinngemäß ausgeführt, dass dem Schuldner, der sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft, durch die Einrede der Verjährung kein rechtlicher Nachteil entstehen darf. Der Veröffentlichung des Zahlungsrückstands des Schuldners stünden die schutzwürdigen Interessen des Schuldners nach Maßgabe des § 28 I Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegen.
Habe ich mir schon gedacht. Das Inkassobüro hat also bereits seit Neujahr 2011 nichts mehr zu kamellen. Auf keinen Fall zahlen, denn damit unterstützt man solche schwarzen Schafe! Genau das ist deren Geschäftsidee!

Leider sind Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe, deshalb solltest Du den Kontakt zu denen sofort abbrechen und alles Deinen Anwalt regeln lassen. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
poor but loud ist offline