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Alt 07.07.2019, 13:43  
Scuderia
Weltkriegsverweigerer
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 5.950
Vielleicht eine allgemeine Info die (einigen) hier weiter hilft, da doch auch viel spekuliert wird.

Ich hatte die SCHUFA mal in einem Fall angeschrieben und um Löschung gebeten und habe dann (u.a.) folgende Antwort erhalten:

Zitat:
Angaben über zurückgezahlte Kredite bewahren wir für weitere drei Jahre taggenau nach der Rückzahlung auf. Wir vermerken immer die Anzahl der Raten und das Datum der ersten Rate. So wird nachvollziehbar, ob es sich bei den angegebenen Krediten um bestehende oder erledigte Kredite handelt. Nur zu vorzeitig erledigten Krediten wird ein Erledigungsdatum vermerkt. Informationen über ordnungsgemäß bediente Kredite sind überaus positiv und weisen Sie als außerordentlich zuverlässigen Kreditnehmer aus.
Die Speicherung von erledigten Positivinformationen erfolgt somit auch im Interesse der Verbraucher, da so schnelle und unbürokratische Kreditentscheidungen ermöglicht werden.
Ihr Löschungsbegehren geht insgesamt von der Annahme aus, die zu Ihrer Person gegebene Auskunft würde sich durch die Löschung der erledigten Kredite in jedem Fall verbessern. Dem potentiellen Auskunftsempfänger würden jedoch genau diese positiven Informationen fehlen, was letztlich sowohl Ihnen als auch dem Auskunftsempfänger schaden kann.
Ich will die SCHUFA jetzt nicht in Schutz nehmen, aber ein Eintrag ist generell nicht immer was Negatives. Was natürlich nicht für den Fall des TE hier gilt.

Wichtig ist der Basisscore. Wenn der irgendwas über 95% ist, dann ist alles gut.
Scuderia ist offline