https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/2143.htm
Das war laut Verfassungsschutz Sachsen so nicht ganz richtig. :
Zitat:
im Kapitel 3.8 („Linksextremistische Musikszene“) des Sächsischen Verfassungsschutzberichtes 2018 wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: „Häufig finden Musikveranstaltungen mit aktiver Beteiligung von Linksextremisten - ob als auftretende Künstler oder als Veranstalter - in öffentlichen Einrichtungen statt oder werden als große Musikfestivals unter freiem Himmel durchgeführt.
Linksextremistischen Musikgruppen bietet sich damit die Möglichkeit, öffentliche nichtextremistische Veranstaltungen für die Vermittlung ihrer politischen Ideen zu nutzen, sich dort zu präsentieren und gesellschaftliche Akzeptanz zu finden, um schließlich im Kontext ihrer extremistischen Ideologie auf Nichtextremisten einzuwirken.“
|
Quelle verfassungsschutz Sachsen