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Alt 18.09.2019, 08:25  
niegedacht
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Zitat:
Zitat von Lilly 22 Beitrag anzeigen
Dann sollte man -im Fall des TE- aber selbst die Klappe halten und
eben gerade nicht auf einen Schuldspruch hoffen, in der Annahme,
dass eigene Verfehlungen nicht entdeckt werden könnten. Das wär
schlichtweg Prozeßbetrug, ganz einfach, welcher ihm noch teuer zu
stehen kommen könnte.

Vor Gericht, insbesondere im Zivilprozeß, gilt die Wahrheitspflicht.
Alles, was ich selbst vortrage, muss demnach der Wahrheit ent-
sprechen. Ich darf hier überhaupts nichts auslassen, was dieser
nach meiner eigenen Kenntnis nicht mehr entsprechen würde. Ich
kann maximal die Klappe insgesamt halten und darf dann deshalb
schon gar nicht auf einen "Schuldausspruch" beharren, der eine
Verfehlung (Ehebetrug) nur beim anderen ausmachen würde, ob-
wohl ich das selbe tat, um den Unterhaltsanspruch des Partner zu
vereiteln. Dabei geht es auch nicht darum, ob der Partner das bei
Urteilsspruch schon weiß oder wissen könnte, sondern allein da-
rum, dass ich die Wahrheit kenne und darüber gezielt täusche.

Nichts anderes im umgekehrten Fall, wo der unterhaltsbeanspru-
chende Partner, Nebeneinkünfte usw. vereitelt oder eben eine eine
neue, dauerhafte, eheähnliche Partnerschaft. Auch ein solcher kann
im Anschluss wegen Prozessbetruges usw. zivilrechtlich in Regreß
genommen werden und setzt sich zudem strafrechtlichen Konse-
quenzen aus.

Der TE ist ein Narr und sein Anwalt wohl ebenso, wenn er im Wissen
über die Tatsachen hier dennnoch Unwahres vortragen und darauf
pochen möchte.

Zudem würde kein professioneller Anwalt seine Lizenz für so einen
Irrsinn riskieren wollen und schon allein deshalb seinen Klienten
ordnungsgemäß beraten. Es sei denn, er ist selbst lediglich ein Wald-
und Wiesenanwalt und auf jede Kohle, die ihm ein Mandat verspricht,
angewiesen und er hofft selbst, dass das niemals auffliegt bzw. sichert
sich selbst entsprechend ab, um im Nachgang eine ordnungsgemäße
Unterrichtung durch den Klienten vereiteln zu können.

Weder der TE, noch dessen Anwalt, sind also besonders "clever". Punkt.
Selten so einen Blödsinn gelesen.

Ich weiss ja nicht wie das Prozessrecht in DE funktioniert aber wie es in Ö funktioniert.

Ich reicht ein (im konkreten Fall habe ich eingereicht) und klage auf Scheidung wegen Eheverfehlungen meiner Gattin. Da führe ich die Vorwürfe an warum SIE (und nicht ICH) die Ehe verfehlt hat.

Diese Klagschrift wird zugestellt. Dann hat die Gegenseite 14 Tage Zeit zu antworten bzw. Stellung zu nehmen.
Gleichzeitig kann sie - falls sie welche hat - Vorwürfe erheben.

Dann kommt es zum ersten Prozesstag. Das Gericht wird versuchen eine Einigung zu erzielen - Z.B.: Scheidung mit gleicher Schuld und Verzicht auf gegenseitige Unterhaltsansprüche.

Bis es zu Zeugenaussagen kommt (und da müsste ich dann explizit gefragt werden und falsch aussagen) dauert es meistens mehrere Termine bzw. Monate. Der Großteil hat sich bis dahin geeinigt.

Deine Gefahr existiert daher gar nicht.

Selbst wenn sie mir das vorwerfen würde dann würde Aussage gegen Aussage stehen. Ich könnte daher behaupten, die Schwägerin lügt um meiner Frau zu helfen. Das wäre gar nicht unglaubwürdig da sie die Frau des Bruders meiner Gattin ist. Allerdings wird es gar nicht soweit kommen.
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