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Alt 29.04.2020, 09:35  
Manati
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Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Willkommen in der Welt der Männer!

Wenn die Scheidung noch unter altem Recht ablief wurde nun einmal ein Ehegattenunterhalt festgelegt. Da muss die Frau nie wieder arbeiten gehen, das gilt dann Lebenslang und wird auch aufgrund der Besitzstandswahrung von der neuen Gesetzgebung, welche das so nicht mehr möglich macht, auch nicht geändert. Ist halt die Frage wann die Scheidung vollzogen wurde.
Vor zwei Jahren wurden sie geschieden, laut Beitrag #1.
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