Zitat:
Original geschrieben von Tobster
Schließlich ist Sterbehilfe verboten.
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Natürlich ist die verboten, Wenn aber ein einzelner unter Stressbedingungen und erkennbar aus uneigennützigen Motiven handelt, wird es keine Anklage geben. Das wird dir keiner so garantieren können, aber so wird das gehandhabt.
schockschwerenot