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17.08.2010, 10:33 | #51 | ||
Platinum Member
Registriert seit: 11/2009
Ort: umgezogen
Beiträge: 2.534
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Stimmt, irgendwie würde ich das Schreiben gern mal sehen. Akteneinsicht gibts ja auch im Owi-Verfahren, allerdings hätte er auf jeden Fall, ausser von dem privaten Anwalt, noch in irgendeiner Form Nachricht bekommen müssen, dass gegen ihn als beschuldigter ermittelt wird.
Alles etwas dubios und ein wunderbarer Hintergrund für wildeste Spekulationen an einem trüben Tag mit Katastrophenwarnung und vollgelaufenen Gebirgsflüssen im schönen Sauerland hier.
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17.08.2010, 10:43 | #52 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Der Abmahnanwalt macht nur Schadensersatz geltend. Das Problem für ihn ist, an die Daten zu kommen. Er hat nur eine IP-Adresse, mehr nicht. Die Figur dahinter kennen nur die Provider - in Zeiten, in denen die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft wurde, auch höchstens 7 Tage, da länger nicht gespeichert wird. Also muss der Abmahnanwalt die Staatsanwaltschaft aktivieren, die Providerdaten zu ermitteln (Grund: Anfangsverdacht der Urheberrechtsverletzung, was eine Straftat ist, die den Anwalt aber nicht interessiert. Er will nur die Adresse, um für die Musik- und Filmindustrie Schadensersatz geltend zu machen. Für Anwälte übrigens ein ertragreiches Feld). Das muss innert 7 Tagen geschehen! Da die Staatsanwaltschaften seit Ende der Vorratsspeicherung schon gewaltige Schwierigkeiten haben, schwerste Straftaten im Netz zu verfolgen, wundert mich, dass sie so viel Engagement bei einem kleinen Filmchenrunterlader vorlegt...
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17.08.2010, 11:02 | #53 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Ich kann mir vorstellen, dass derartige Anschreiben auch auf gut Glück versendet werden.
Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass der Empfänger ein schlechtes Gewissen hat. Daher ergibt sich garantiert eine hohe Trefferquote bei solchen Schreiben und satte Einnahmen, die der Anwalt für sich allein verbuchen kann. Was stand denn genau drin in dem Schreiben? Dateititel und Zeitpunkt des Downloads? Mir fällt noch was ein: Ich hab schon testweise fremde Rechner aus persönlichem Interesse durchforstet, ganz legal ohne zu hacken, einfach mit einem Tauschbörsenprogramm. Und wie oft habe ich persönliche Dokumente auf den Rechnern gefunden mit Name, Adresse, Telefonnummer. So einfach kann es gehen
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17.08.2010, 11:11 | #54 | ||
Special Member
Registriert seit: 07/2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.882
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Wie kann man das verhindern? Sind das dann Rechner, die bestimmte Ordner für ein Netzwerk freigegeben haben oder kann das jedem passieren?
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17.08.2010, 11:23 | #55 | ||
Senior Member
Registriert seit: 08/2010
Beiträge: 748
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Hängt von dem System ab welches zum Filesharing genutzt wird.
Im P2P Programm lassen sich die entsprechenden Ordner einfach aus- und abwählen. Generell gehört aber eben P2P zum unsichersten was es gibt.
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17.08.2010, 11:32 | #56 | ||
Frei
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
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Einfach die freigegebenen Ordner anklicken. Die Voreinstellungen der mir bekannten Programme geben nur die eigenen Ordner mit Downloads frei, mehr nicht.
Es gibt eben viele Vollhonks auf der Welt, die ihren kompletten PC freigeben. Probier es doch einfach aus und suche nach "Bilanz", "Mitarbeiter" oder etwas privater nach "Lebenslauf" und "Bewerbung". Du wirst staunen.
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17.08.2010, 11:35 | #57 | ||
Special Member
Registriert seit: 07/2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.882
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"Tagebuch" wäre auch spannend
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17.08.2010, 14:54 | #58 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 08/2010
Beiträge: 3.229
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Bei Briefen von Waldorf Frommer (Bekannte Abmahner)
eine geänderte (modifizierte UE) per Post (Einschreiben mit Rückschein) u. Fax absenden. Und dann auf keinerlei Bettelbriefe mehr antworten. Nicht zum Anwalt gehen. Die kommen meist mit Vergleich, was Geld kostet. Außerdem hat es bislang noch keine Klage gegeben: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post688340 Außerdem geht es bei denen nicht um Downloads sonderm um Uploads!
Geändert von good fellas (17.08.2010 um 14:58 Uhr) |
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18.08.2010, 11:27 | #59 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
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Das Schreiben, was ich erhielt, war an den Anschlussinhaber gerichtet. Darin stand um welchen Film es sich handelt. Dann war eine unvollständige Kopie eines Landesgerichtes dabei. Diese Kopie war angeblich beglaubigt. Es fehlte jedoch der Beglaubigungsstempel und die Unterschrift.
Des weiteren war der Tag die Uhrzeit mit Sekundenangabe, die IP Adresse und die Nutzerkennung dabei. Das Schreiben ging an den Anschlussinhaber. Also nicht an mich persönlich. Also kann nur der Anbieter diese Daten veraten haben, weil ja vom Anschlussinhaber rein gar nicht auf diesem Rechner ist. Des weiteren muss mir nachgewiesen werden, ob es sich beim herunterladen und weitergeben tatsächlich um dieses Werk geht. Ich habe diesen Film für rund 2 Minuten versucht zu downloaden. Aufgrund der extrem lahmen Geschwindigkeit (64 kilobyte pro Sekunde) habe ich das ganze komplett abgebrochen und kein zweites Mal probiert. Ich kann also nur Datenmüll besitzen. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
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18.08.2010, 11:29 | #60 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 08/2010
Beiträge: 3.229
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Ob du Datenmüll besitzt ist völlig egal. Man darf weder das Werk noch Teile davon in Umlauf bringen.
Ich würde die modUE wegfaxen und per Post schicken, und dann Ruhe. Keine weiteren Einlassungen deinerseits! Das ist wichtig!!!!! Gibts Du den Verstoss zu, bist Du am Arsch!
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