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Alt 24.09.2010, 15:32   #21
barkeeper76
Senior Member
 
Registriert seit: 03/2008
Ort: Berlin
Beiträge: 616
Warum ist es denn nicht möglich, den angeboten Job anzunehmen ? Du sagst ja selbst, dass das Arbeitsamt weiterhin ergänzend Leistung zahlen muss, weil der Stundenlohn bzw. der gesamte Verdienst zu gering ist. Also ändert sich soch eigentlich gar nichts (erstmal) für Dich, ausser, dass Du vormittags die talkshows verpasst und nicht mehr ausschlafen darfst. Und wer hindert Dich daran, wenn Du die Tätigkeit aufgenommen hast, dann, ohne Druck des Arbeitsamtes, Dir die Stelle zu suchen, die Deinen Vorstellungen entspricht ?

Und noch etwas: Wenn man es geschickt anstellt, kann man die Vermittlung des Arbeitsamtes ausschlagen, ohne Sanktionen zu befürchten. Aber wieso sollte man das überhaupt wollen ? Ich kann mich nur schwer mit der Vorstellung anfreunden, den ganzen Tag zu Hause rumzugammeln/rumgammeln zu müssen.
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barkeeper76 ist offline  
Alt 24.09.2010, 16:22   #22
Don Quichotte
abgemeldet
Zitat:
Zitat von barkeeper76
Und noch etwas: Wenn man es geschickt anstellt, kann man die Vermittlung des Arbeitsamtes ausschlagen, ohne Sanktionen zu befürchten. Aber wieso sollte man das überhaupt wollen ? Ich kann mich nur schwer mit der Vorstellung anfreunden, den ganzen Tag zu Hause rumzugammeln/rumgammeln zu müssen.
Wie soll das denn funktionieren? Wenn man Arbeit angeboten bekommt, muß man sich bewerben und kann nicht ablehnen wenn man eingestellt wird ohne Sanktionen zu bekommen. Jedenfalls meines Wissens. Natürlich kann man sich bei der Bewerbung doof anstellen, aber wenn man das tut, wird auch sanktioniert.

Und wieso man das tun sollte? Weiß ich grundsätzlich auch nicht. Aber bestimmte sogenannte Maßnahmen und 1 Euro Jobs halte ich allgemeinhin für sehr zweifelhaft. Da hört man teilweise Sachen das geht auf keine Kuhhaut. Hauptsache die Leute sind aus der Statistik raus.
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Don Quichotte ist offline  
Alt 24.09.2010, 16:27   #23
barkeeper76
Senior Member
 
Registriert seit: 03/2008
Ort: Berlin
Beiträge: 616
Ich werde mich hüten, hier Anleitungen zu posten, wie man Sanktionen umgehen kann.
Aber darum gehts ja nicht; was ist schlimm daran, für 1,00 Euro zu jobben und den Rest weiterhin vom Amt zu bekommen ? Ist es die tätigkeit als solches ? das Gefühl eigentlich nur ausgebeutet zu werden ? oder sich eben zu sagen, dass man für das gleiche Geld ( zusammen gerechnet ) ja gleich zu Hause bleiben kann ?
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barkeeper76 ist offline  
Alt 24.09.2010, 19:23   #24
Hasenauge
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
Hallo barkeeper76,

Also für etwas mehr Sachlichkeit würde ich dich schon bitten. Kann es sein dass du Medienverblendet bist? Einen anderen Schluss kann man aus deinem ersten posting nämlich nicht ziehen, entschuldige. Sollte es so sein empfehle ich dir da eine Sonnenbrille.

Im ungünstigsten Fall erhältst du nicht mal Aufstockung, weil du rein rechnerisch nicht darunter fällst.

Ein Beispiel: Du verdienst meine erwähnten 5,20 €/h. Das sind auf 168 h bezogen 873,60 € brutto. Jetzt schauen wir uns doch mal das netto an. Es sind 690,44 €. Und jetzt kommt der Knackpunkt, den wahrscheinlich keiner kennt.

690,44 € - 100 € = 590,44*0,1=59 €+100 € = 159 € - 690,44 € = -531,44 €

Das heißt jetzt im Klartext, das wenn du 531,44 Euro ALG 2 hast KEINE aufstockung bekommst. Du musst bei dieser Rechnung hier nämlich jetzt dein ALG 2 gegen rechnen.
-531,44€ + 531,44 € sind? Ganz schön schwer, aber ich komme auf 0 €!

Okay, jetzt sagt bestimmt einer: Moment mal! das sind doch trotzdem 159 € Unterschied!
Richtig aufgepasst! Großes Lob! Aber wenn man jeden Tag zu einer weit entfernten Arbeit muss sind die 159 € sicher schnell dahin! Ich rechne jetzt an dieser Stelle nicht weiter. Aber fest steht, dass man da drauflegt und unter die 531,44 € kommt wenn man es zusammen zählt.

Zu den 1 Euro Jobs

Einer dieser Leute bekommt 500 € ALG 2 und ein anderer 600 € ALG 2. Diese beiden arbeiten in der gleichen Maßnahme und auf dem gleichen Platz. Der eine bekommt mit ALG 2 und dem 1 Eurojob 620 € und der andere 720 €. Ich habe mal 120 € angenommen.
Das bedeutet der eine bekommt 100 Euro weniger für die gleiche Arbeit! Und deshalb sehen das viele als Ausbeutung an.

Und noch was: Wenn du bei einer ZAF (Zeitklitsche) anheuerst, glaub ja nicht das du da etwa übernommen wirst. Es ist in D jetzt eher umgekehrt der Fall. Und von einen in einen anderen Job wechseln ist zwar sicher möglich, aber finden tust du den eher nicht!
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Hasenauge ist offline  
Alt 24.09.2010, 20:11   #25
Apfelmus
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
Zitat:
Das heißt jetzt im Klartext, das wenn du 531,44 Euro ALG 2 hast KEINE aufstockung bekommst.
Bist Du Dir da sicher?
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Apfelmus ist offline  
Alt 24.09.2010, 20:50   #26
Hasenauge
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
auf das Beispiel bezogen bin ich mir da sicher. Du kannst aber gern eine Gegenrechnung bringen.
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Hasenauge ist offline  
Alt 24.09.2010, 20:58   #27
Apfelmus
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
Mir geht es nicht um eine Gegenrechnung. Ich weiß nur nicht wie das berechnet werden muss
Davon abgesehen, gibt es nicht irgendwelche Beihilfen wegen den Fahrtkosten? Also soweit ich weiß werden sogar Wohnungen in anderen Städten bezuschusst, wenn damit der Berufseinstieg funktionieren könnte.
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Apfelmus ist offline  
Alt 24.09.2010, 21:05   #28
Hasenauge
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
Zitat:
Zitat von Apfelmus Beitrag anzeigen
Mir geht es nicht um eine Gegenrechnung. Ich weiß nur nicht wie das berechnet werden muss
Davon abgesehen, gibt es nicht irgendwelche Beihilfen wegen den Fahrtkosten? Also soweit ich weiß werden sogar Wohnungen in anderen Städten bezuschusst, wenn damit der Berufseinstieg funktionieren könnte.
Wie das mit den Fahrkosten ist, müsste ich ganz echt raussuchen. Die Wohnungen in anderen Städten werden nur eine gewisse Zeit bezuschusst. Und was ist danach? So wie es in meinen Beispiel steht wird es ohne Fahrkosten berechnet.
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Hasenauge ist offline  
Alt 24.09.2010, 21:12   #29
Apfelmus
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
Zitat:
Wie das mit den Fahrkosten ist, müsste ich ganz echt raussuchen. Die Wohnungen in anderen Städten werden nur eine gewisse Zeit bezuschusst. Und was ist danach? So wie es in meinen Beispiel steht wird es ohne Fahrkosten berechnet.
Naja, wenn der Job dann sicher ist, dann zieht man halt einfach um
Ist doch nichts dabei, wenn man mal 1 Jahr oder so in einer anderen Stadt ist.

Mich würde das schon interessieren, ob es da Zuschüsse gibt. Wäre ja eigentlich auch sinnvoll. Schließlich heißt es ja nicht nur "fordern", sondern auch "fördern" bei diesem bla bla der ARGE
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Apfelmus ist offline  
Alt 24.09.2010, 21:26   #30
Hasenauge
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
gut, da schaue ich mal ins Rübenbeet

...
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Hasenauge ist offline  
 

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