|
Du befindest dich im Forum: Aktuelles. Tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft gehören hier hinein. In diesem Forum kannst du dich über tagesaktuelle Ereignisse aus Politik und Gesellschaft austauschen, zum Beispiel über neue Gesetze, politische Skandale oder bekanntgewordene Verbrechen, anstehende Wahlen - kurz: alles, was erst kürzlich geschehen ist oder in naher Zukunft ein Thema sein wird. Bitte beachte, daß hier zwar kontrovers und auch mal emotional diskutiert werden kann, persönliche Beleidigungen aber nicht geduldet werden. Wir wollen spannende Diskussionen, in denen das Thema im Vordergrund steht, nicht der Verfasser der Beiträge. |
|
Themen-Optionen |
23.09.2010, 22:12 | #1 |
Member
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
|
Strafen im Vergeich
Heute will ich mich mal über Strafen und Sanktionen äußern. Ich werde beides hier vergleichen und dann die Frage in den Raum stellen, was das eigentlich soll.
Strafen erhält man im Straßenverkehr, wenn man gegen Regeln verstößt. Sanktionen erhält man auch bei Regelverstößen. Allerdings sind diese oft überteuert und voll ungerecht, wie ich finde. Es sind jene, welche ARGEN gegen ihre Kunden aussprechen. Fangen wir mal an: Wenn ich mein Auto parke und die Parkzeit überschreite dann erwarten mich bei 30 Minuten Verlängerung 5 Euro. Übertreibe ich und ziehe dies auf bis über 3 Stunden hinaus, muss ich mit 25 Euro rechnen. Bei der ARGE kostet solch ein Verstoß bei den von mir erwähnten Zeiten 10% des Regelsatzes für 3 Monate! Das sind dann gleich mal 107,70 Euro. Wie kommt das zu Stande? Ganz einfach 359/100*10*3=107,70. Passiert mir das beim Parken 2-mal bin ich 50 Euro los. Passiert es mir bei der ARGE zum 2ten Mal innerhalb eines Jahres verdoppelt sich das Ganze sofort und es sind insgesamt 215,40 Euro. Für dieses Geld kann ich mir im Straßenverkehr schon eine Rot Durchfahrt mit Gefährdung, rein finanziell gesehen, leisten. Noch besser wird es, wenn man eine Arbeit, aus Sicht der ARGE, ohne wichtigen Grund ablehnt. Dann werden dir 30% abgezogen. Das sind 323,10 Euro. Es wird verdoppelt, wenn dies noch mal der Fall ist. Die Strafe beträgt dann 646,20 Euro. Beim Autoverkehr würde mir kein Verhalten einfallen, welches eine solche Geldstrafe verlangt. Jedenfalls muss man da sehr gefährlich unterwegs sein. Ich verstehe ja, dass bei Terminversäumnis bei der ARGE eine Art Strafe sein muss. Wäre man denn mit den Regeln, wie sie z.B. beim Autofahren vorhanden sind, nicht schon genug bestraft? Also bei einem Versäumnis mit 25 Euro? Ich finde dass echt voll überzogen, was hier mit Menschen abgedrückt wird, welche sowieso schon wenig haben! Auch beim Ablehnen von angeblich zumutbarer Arbeit würden 90 Euro völlig reichen! Das käme dann einer Rot Durchfahrt ohne Gefährdung gleich! Wie seht ihr das? |
23.09.2010, 22:12 | #00 |
Administrator
|
Hallo Hasenauge, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
|
23.09.2010, 22:17 | #2 | ||
Special Member
Registriert seit: 10/2008
Beiträge: 5.759
|
Alle Deutschen fahren Auto und überfahren gelegentlich mal ne rote Ampel.
Aber nicht alle sind arbeitslos, und die die es nicht sind, hassen die, die es sind, und befürchten, die könnten sich auf ihre Kosten nen faulen Lenz machen. Daran wirds liegen.
|
||
23.09.2010, 22:28 | #3 | ||
Senior Member
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 542
|
Dieses Geld was du von der ARGE kriegst gehört dem Steuerzahler und es ist in seinem Interesse das diese Kosten gering bleiben
In seinem Sinne ist es ungerecht das der Arbeitslose Jobs ablehnen kann und es passiert nichts. Diese Strafe muss (leider) so hart sein das sie Wirkung zeigt Würden 25€ Wirkung zeigen dann wäre die Strafe auch nur 25€
|
||
23.09.2010, 22:35 | #4 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 05/2010
Beiträge: 99
|
der Steuerzahler würde nicht sparen, wenn es weniger Arbeitslose gäbe. Er müsste trotzdem den gleichen Betrag abführen. Es ist ein Gerücht der Medien, dass nur die Arbeitslosen an den Steuern schuld sind!
|
||
23.09.2010, 22:45 | #5 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
|
Hallo,
die Abzüge und Sanktionen der ARGE sind verfassungsrechtlich höchstbedenklich. Ich würde widersprechen und notfalls eine Klage einreichen und dann eben notfalls eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Wenn der Staat sagt, dass das das (cool "das/s") Existenzminimum sei, dann kann man nicht davon abziehen. Das ist widersprüchlich. Aber der Regelsatz ist eh fürn Arsch
|
||
23.09.2010, 22:48 | #6 | ||
abgemeldet
|
Durch die Ablehnung einer Arbeit richtest Du vorsätzlich weiteren Schaden an. Daher ist Dein Vergleich nicht ansatzweise passend.
|
||
23.09.2010, 23:12 | #7 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
|
Die Ablehnung stellt niemals einfach so einen Schaden für die Gemeinschaft dar. es erfolgt immer erst auch eine Interessenabwägung
|
||
23.09.2010, 23:28 | #8 | ||||
Senior Member
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 542
|
Zitat:
Zitat:
Wenn der Arbeitsplatz der dir angeboten wird unzumutbar ist kannst du Einspruch einlegen und dann wird geprüft ob das so ist
|
||||
23.09.2010, 23:34 | #9 | |||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 09/2010
Beiträge: 2.347
|
Zitat:
|
|||
23.09.2010, 23:41 | #10 | ||
Senior Member
Registriert seit: 06/2010
Beiträge: 542
|
Die Beiträge sind mehr oder weniger willkürlich festgesetzt, von daher kann man jetzt streiten ob die Höhe unmoralisch oder gesetzwidrig sind
Außerdem kann man ja theoretisch die Kürzung umgehen wenn man den Job annimmt Aber das gegen das Grundgesetz verstoßen wird finde ich viel bedenklicher So nach dem Motto "Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer wenn Politiker das so wollen" Wenn ich der Merkel erzähle das sie morgen im Bauwesen die Schippe schwingen darf weil das ja ein zumutbarer Job ist würde sie das auch nicht toll finden (84mio Deutsche wahrscheinlich schon)
|
||