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08.07.2013, 18:16 | #51 | |||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
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Zitat:
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08.07.2013, 18:19 | #52 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
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Nein, aber ich denke der Richter, der diese Aussage getätigt hat schon
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08.07.2013, 18:26 | #53 | ||
Platin Member
Registriert seit: 04/2012
Beiträge: 1.792
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Bist du dir darüber im klaren, dass der Richter sich hier sehr weit aus dem Fenster lehnt mit seiner Aussage ?
im Prinzip verschwimmen hier Grenzen zwischen judikative und Legislative Der Richter ist einfach nur faul , und nutzt aus das die Partei recht schwach ist, in einem Hauptverfahren wären nämlich ewig viele Dinge zu kläen, und das kostest richtig viel Geld und Zeit und die müsste über die Prozesskostenhilfe danndie Staatskasse tragen, und das weiß der mann wahscheinlich Es müsste z.B. festgestellt werden, ob bauliche maßnahmen das Problem beseitigen könnten, ob die Belästigung wirklich so schlimm istetc. Der Kläge hat schlicht folgende Fehler gemacht, er hat die Abmahnungen widerspruchslos hingenommen !!, und sich dann auf Gewohnheitsecht und seine sucht berufen!!, für den Richter wäe das Ganze lächerlicherweise durch einfaches "bestreiten" viel schwerer abzuweisen gewesen Interessant ist , das ihr hier unabhängig vom Ausgang, oder der Frage was richtig und was falsch ist indiesem Einzelfall!!, einem alten mittellosen Menschen nicht den Rechtsweg zugesteht, eine gierige Vermieterin will ihre Wohnung gerne teure vermeiten, und muss irgendwie die außerordentliche Kündigung durchdrücken, und ein Amtsrichter geht den einfacheren Weg ! Wenn ich so drüber nachdenke, falls der alte Mann die Moneten fü das Hauptverfahren auftreiben kann !kännte er den Richter der über die Beihilfe entscheiden hat, aufgrund der begründung der Ablehnung des Beihilfegesuchs !!, als befangen ablehnen, und hat seh hohe Aussichten auf Erfolg der Befangenheitsantag ! Sprich wenn der alte mann einen halbwegs kompetenten Anwalt bekommt, wird genau dieser Richter nicht das Urteil fällen
Geändert von Iskander (08.07.2013 um 19:16 Uhr) |
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08.07.2013, 19:25 | #54 | ||
Mozartgoogle des Lovetalk
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Ort: d41d8cd98f00b204e9800998ecf8427e
Beiträge: 2.572
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Also ich habe meine Eigentumswohnung ebenfalls einem Raucher abgekauft. Ich kann euch sagen, die ersten Monate darin waren wahrlich kein Zuckerschlecken. Alle Wände gelb, ich weiss jetzt echt nicht wie man so viel rauchen kann, dass Wände so gelb werden. Den Geruch hatte ich erst ca. 4 Monate später raus. Ich bin mitten in der Nacht wach im Bett gelegen und dachte mir "...boah, hier stinkts!". Zu dieser Zeit war ich selbst noch Raucher und habe mir geschworen niemals in der Wohnung zu rauchen. Hab das auch durchgehalten, bis ich halt dann irgendwann aufgehört habe. Nicht deshalb, eher wegen meiner damaligen Freundin.
Angesichts dieser Erfahrung wundert mich, dass Vermieter ihren Mietern das Rauchen in der Mietwohnung nicht verbieten dürfen. Das geht doch weit über die normale Nutzung einer Wohnung hinaus. Das andere Mieter in dem Haus mitbekommen, dass hier noch wer wohnt ist in meinen Augen nicht vermeidbar. Aber diese gelben Wände, ich glaube nicht, dass sich das der übliche LT-User vorstellen kann... Ob das Gerichtsverfahren jetzt fair oder nicht war, das ist eine ganz andere Diskussion.
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08.07.2013, 23:53 | #55 | ||
Senior Member
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Ort: überall und nirgendwo
Beiträge: 832
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Naja, nur weil ein Richter in EINEM Fall beschlossen hat, dass diese Raucherkündigung rechtens sei, heißt das noch lange nicht, dass das überall so ist. Das ist eine Einzelfallentscheidung! Heißt auf gut deutsch, dass man nach wie vor in seiner Mietswohnung qualmen darf. Gewissermaßen müssen die Medien ihre Zeitungen mit etwas füllen, seit die Hochwasserkatastrophe nicht mehr viel Stoff hergibt.
Im vorliegenden Fall scheint es das Problem zu geben, dass es auf der einen Seite einen Mieter gibt, der stark qualmt. Vermutlich ist die Wohnung schon älteren Baujahres und der Qualm zieht ungehindert ins Treppenhaus und von da an in andere Wohnungen ein. Auf der anderen Seite gibt es dann die restlichen Mieter, die sich durch diesen Qualm gestört fühlen. Des weiteren gibt es noch einen Vermieter, der dem Qualmer bereits mit mehrere Abmahnungen mitgeteilt hat, dass er das Rauchen doch bitte einschränken oder so betreiben soll, dass nicht alles mit zugequalmt wird. Möglicherweise hat der Vermieter aufgrund der Rauchbelästigung bereits Mietminderungen seitens der restlichen Mieter, die er dem alten Mann natürlich nicht einfach mit aufs Auge drücken kann => er macht Verluste. Und Rauch kann schon ne starke Belästigung sein. Mir wird von Rauch auch schlecht, bei manchen Zigarettenmarken mehr, bei anderen irgendwie wieder weniger. Ich hätte als Mieter keine Lust, ausziehen zu müssen, nur weil einer(!!!) das Rauchen nicht lassen kann. Der TE wäre sicher auch nicht begeistert, wenn seine Nachbarn von morgens um 7 bis abends um 10 jeden Tag nur Sauerkraut kochen würden (weil sie es wirklich gerne mögen und nur noch Sauerkraut essen und das in Massen). Würdest du es wirklich toll finden, wenn du (und die restlichen NAchbarn, die auch längst kein Sauerkraut mehr riechen können) aus einer sonst schönen und günstigen Wohnung ausziehen müsstet? ODer würdet ihr nicht auch geschlossen den Vermieter kontaktieren, dass er die Sauerkrautler entweder aus der Wohnung wirft oder sie sonstwie dazu kriegt, nicht den ganzen Tag Sauerkraut zu kochen? Und würdest du als Vermieter nicht auch versuchen, diesen einen Mieter rauszukriegen, als dass dir alle restlichen Mieter abhauen und Folgemieter auch nicht mehr als die Hälfte des alten Mietpreises zahlen? Befangenheit würde ich dem Richter auch nicht unbedingt vorwerfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter schon vor der Kündigung viele Beweise für die abartige Geruchsbelästigung gesammelt hat aus genau dem Grund, dass er mit einem VErfahren gerechnet hat. Und die Aussichten für den Qualmer deshalb so schlecht sind.
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09.07.2013, 00:42 | #56 | ||
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Beiträge: 11.526
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Naja, klar sind es nicht die eigenen vier Wände, trotzdem zahlt nahezu jeder von uns, bevor er in eine Wohnung einzieht, Kaution, die nicht gerade billig ist, diese ist u.a. als Absicherung für den Vermieter gedacht, falls die Wohnung irgendwann renoviert werden müsste, wie hier, wegen starker Rauchspuren. Also könnte man, bei einem Verbot, die übliche Kautionregel, 2-3 Monatsmieten, durchaus senken, weil ein Gefahrenpunkt für den Vermieter verschwindet. Ob das dem Vermieter nun auch passt?
Ganz davon abgesehen, dass man sowas nicht wirklich kontrollieren kann, ob in einer Wohnung geraucht wird oder nicht und selbst wenn, dann gehen eben alle Raucher raus auf dem Balkon und dann? Dann beschweren sich die nächsten, weil der Rauch irgendwo hingeht und möglicherweise über den Lärm, der entstehen könnte, wenn eine ganze Gruppe, sich draußen zum Rauchen trifft. Ich unterstütze die Rauchverbote da, wo Essen serviert wird, voll und ganz. Wegen mir auch in Diskotheken und Bars, hat sich ja eh schon jeder daran gewöhnt. Bei Festzelten, naja, da gehört das Rauchen für mich immernoch dazu und wenn ich mir das Oktoberfest so anschaue, wird trotzdem noch an jedem Tisch "heimlich" geraucht, lässt sich halt schwer kontrollieren, aber in der eigenen Wohnung, auch wenn sie gemietet ist? Da wird´s irgendwann mal lächerlich, auch mit dem Hintergedanken der Kaution.
Geändert von zinedine (09.07.2013 um 00:47 Uhr) |
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09.07.2013, 02:05 | #57 | |||
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Zitat:
Ich habe keinen Balkon und qualme in der Wohnung, an sich in jedem Zimmer.
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09.07.2013, 02:19 | #58 | |||
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Zitat:
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09.07.2013, 06:36 | #59 | |||
Splendid
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Zitat:
Dann solln sie ihre Sucht halt mal ne Zeit lang unterdrücken. Das können doch die meisten problemlos oder nicht? Da müssten sie mir schon einiges bedeuten, dass sie auf dem Balkon rauchen dürfen, in der Wohnung SICHER nicht. (Bevor die Raucher hier sich jetzt aufregen, ihr müsst ja nicht mit mir befreundet sein, ne?)
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09.07.2013, 07:03 | #60 | |||
Platin Member
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Zitat:
http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...-12272373.html Der Richter hat den mann verascht, und seine Pflichten nicht genau genommen, dass hat erhinter irgendwelchem " rauchen iist schädlich" veklausulierungen zu verstecken versucht Es ist überings genauso wie ich mir gedacht habe ! Die anderen Mieter sind Firmen
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