26.01.2003, 18:09 | #1 |
Senior Member
Registriert seit: 09/2002
Ort: Bremen
Beiträge: 994
|
Frage bezüglich Bildverwendung im Internet
Hi!
Als ich am letzen WE bei meinem Freund war, waren wir u.a. auf einer Party in Frankfurt. Dort waren viele VIP's und Leute, die sich wichtig schätzten, außerdem viele Photografen. Nun habe ich durch Zufall ( ich wollte sehen, was in Frankfurt so abgeht in den nächsten WE) ca. 10 veröffentlichte Bilder von mir und meinem Freund in, naja, sagen wir mal privaten Posen gesehen. Ich habe den für die Bilder verantwortlichen Webdesigner angeschrieben mit der Bitte, diese Bilder aus dem Internet zu nehmen, worauf er nur meinte, ich solle ihm doch erst einmal beweisen, dass ich auch die Frau auf dem Foto sei und er benutze die Bilder ausschließlich zu Werbezwecken... Nun frage ich mich, ist das eigentlich rechtens, kann ich da nichts gegen machen? Gibt es nicht so etwas wie "Personenschutz"? Ist die Veröffentlichung im Internet gleichzusetzen mit der in einer Zeitung? Jill |
26.01.2003, 18:09 | #00 |
Administrator
|
Hallo Jill, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
|
26.01.2003, 18:17 | #2 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Was für eine Party war das?
Auf den meisten Eintrittskarten steht mittlerweile auch drauf, das Photo und Filmaufnahmen von Dir gemacht werden können...und natürlich auch veröffentlicht werden dürfen. P.S. Siehst Du so schlimm aus, das die Aufnahmen peinlich sind oder warst du mit deinem Freund so intim beschäftigt das es dir peinlich ist? Mir wäre das echt egal, ob ich in der Zeitung oder im Net bin..
|
||
26.01.2003, 18:26 | #3 | |||||
Senior Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2002
Ort: Bremen
Beiträge: 994
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber ich finde die Aufnahmen einfach dreist und respektlos. Jill
Geändert von Jill (26.01.2003 um 18:37 Uhr) |
|||||
26.01.2003, 18:39 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Soweit ich weiß, dürfen Bilder von Privatpersonen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Ausnahmen sind Personen von öffentlichem Interesse (Politiker, Künstler, Sportler usw.). Der gute Mann dürfte also im Unrecht sein und weiß das sicherlich auch. Wenn er auch noch Werbung mit den Fotos macht, müsste dir eigentlich auch finanziell etwas zustehen. Frag doch einfach mal bei einem Anwalt nach, ich glaube solche Informationen geben die sogar kostenlos.
|
||
26.01.2003, 18:41 | #5 | ||
Senior Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2002
Ort: Bremen
Beiträge: 994
|
Hi Elwood,
danke für die Auskunft. Nein, zum Anwalt gehe ich nicht, ich habe mich lediglich geärgert und mich gefragt, ob das alles so okay ist. Geld will ich da nicht rausschlagen. Aber danke! Jill
|
||
26.01.2003, 18:43 | #6 | ||
Special Member
Registriert seit: 12/2001
Beiträge: 4.434
|
Erwartungsgemäss hätte ich natürlich gern den entsprechenden Link.
|
||
26.01.2003, 18:43 | #7 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 759
|
so ganz eindeutig ist die sache nicht.
soviel ich weiß, darf man jemanden nicht ohne einwilligung fotografieren. wenn sowas aber auf der eintrittskarte stand, und du hättest wissen müssen, daß da bilder von dir gemacht werden, die evtl. veröffentlicht werden, hast du evtl. mit betreten der veranstaltung deine einwilligung gegeben. jedoch ist es fraglich, 1) ob abg's nicht einfach ungültig sind, wenn sie gegen ein anderes gesetz verstoßen. (sonst könnte ja jemand auf seine eintrittskarten beispielsweise schreiben "bei uns dürfen sie beklaut werden", etc.) und 2) was der urheber der bilder damit machen darf. das kann dir wohl am besten ein rechtsanwalt beantworten. evtl. hast du doch chancen mit einer unterlassungs-und schadensersatzklage.
|
||
26.01.2003, 18:44 | #8 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Und der beinhaltet meistens die Klausel mit den Aufnahmen. So ist das bei jedem Rockkonzert oder auf der Mayday (Technoparty) und auf vielen kleinen Veranstaltungen.
|
|||
26.01.2003, 18:50 | #9 | ||
Senior Member
Themenstarter
Registriert seit: 09/2002
Ort: Bremen
Beiträge: 994
|
Ich habe mir die Eintrittskarten nicht angeschaut.
Es kann gut sein, dass da so etwas i.d. Art drauf stand. Ja, bei Rockkonzerten ist das so, ich hab auch nichts dagegen, meine blonde mähne irgendwo im Hintergrund wieder zu finden. Diese Bilder waren aber absichtlich sehr obszön aufgenommen.
|
||
26.01.2003, 18:58 | #10 | ||
Dauerhaft Gesperrt
Registriert seit: 10/2000
Beiträge: 759
|
wenn du dich dagegen wehren willst, solltest du wirklich zum anwalt.
ansonsten mußt dus eben akzeptieren.
|
||