15.02.2003, 14:25 | #1 |
Junior Member
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Gesetze
Wie schauts eigentlich in Österreich in Bezig auf die Sexualgesetze aus??(wahrscheinlich eh viel zu weich)
ist es nicht so das man über 18 mit keiner/keinem unter 14 schlafen darf,wenn man unter 18 ist geht das schon oder wie??? Mfg John |
15.02.2003, 14:25 | #00 |
Administrator
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Hallo Long John, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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15.02.2003, 14:53 | #2 | ||
united in diversity
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Na dann, Long John, erzähl uns mal Deine ganze Geschichte, damit wir wissen, was wir von Dir halten sollen...
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15.02.2003, 15:26 | #3 | ||
Junior Member
Themenstarter
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???????Was soll denn das heißen????Also ich bin glücklich mit meiner 16jährigen Freundin (bin ebenfalls 16),es ist eine reine Interessensfrage.Wie krank ist unsere Welt wenn man auf so eine Frage schon so eine Antwort bekommt???
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15.02.2003, 15:29 | #4 | ||
Special Member
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Vielleicht liegt es an deinem Nick?
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15.02.2003, 15:35 | #5 | ||
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du erst wieder
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15.02.2003, 15:44 | #6 | ||
united in diversity
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Nö, eigentlich wollte ich ihn nur ein bisschen schreien hören.
Aber wozu willst Du das denn nun wissen?
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15.02.2003, 16:51 | #7 | ||
Junior Member
Themenstarter
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Reine Interessensfrage,wusste nicht das das ein Geheimnis ist
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15.02.2003, 18:03 | #8 | ||
Member
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Beiträge: 174
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Gesetz...
Also ein Mächen darf den Geschlechtsakt mit 14 vollziehen, wenn sie es wirklich will, allerdings müsste er unter 18 sein.
Und so weit ich weiß darf ein Bursche das erst mit 16... Ich glaub mal, dass das so stimmt, weiter kann ich Dir da nicht helfen... mfG. Wintersonne
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16.02.2003, 18:19 | #9 | ||
Junior Member
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Das glaub ich eher nicht,da wär dann es ja zb. verboten das eine 16 oder 17jährige mit ihrem z.b 19jährigen Freund schläft....
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17.02.2003, 08:02 | #10 | |||
Forumsgast
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Re: Gesetz...
Zitat:
Spinnen die dort?! 17 jähriger Mann mit 14 jähriger Frau....legal zwei 15 jährige...illegal weil der Bursche nicht 16 ist Weil wir beim Thema sind, weiß jemand was das deutsche Recht dazu sagt? Umfaßt dieses oder das deutsche Recht auch Oralsex oder Penetration der Vagina mit Fingern? Oder nur Geschlechtsverkehr?
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