18.06.2005, 12:56 | #1 |
Forumsgast
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BWL - Personengesellschaften/ Kapitalgesellschaften
Ich glaub es gab hier mal einen BWL-thread aber habe ihn leider nicht mehr gefunden. Da ich nun einige Fragen an die Experten habe, öffne ich einfach mal nen neuen.
Was bedeutet es, wenn bei einer GmbH der Geschäftsanteil "veräußert werden kann"? Was bedeutet bei den Merkmalen einer AG folgendes? - Mindeseinzahlung 25% der Nennwerte + Agio in voller Höhe falls mir noch ein paar spezifische Fragen einfallen sollten, poste ich sie hier rein. |
18.06.2005, 12:56 | #00 |
Administrator
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Hallo Jaws, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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18.06.2005, 16:46 | #2 | ||
Special Member
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Hi...
Hm, immer die schwierigsten Sachen...Zur GmbH , mal schauen... Die Geschäftsanteile werden ja auf die einzigen Gesellschafter im Verhältnis auf Ihre Stammeinlagen des Gründungskapitals verteilt. Will nun ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteile veräußern, er kann auch nur ein Teil seines Anteils veräußern, haben die übrigen Gesellschafter erstmal ein Vorkaufs- und Aufgriffsrecht auf diese Geschäftsanteile gegenüber Dritte. Eine Veräußerung bedarf eine Genehmigung der Gesellschaft, ausser es ist in dem Gesellschaftsvertrag aufgehoben. -------- Natürlich gibts auch ne Menge kleingedrucktes im Internet, aber da habe ich mich gerade nicht durchgewuschelt....Kannst ja mal schauen: z.B. http://www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g85p21.html
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18.06.2005, 17:00 | #3 | ||
Special Member
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Zur AG, so ganz versteh ich nicht deine Frage, aber zu Nennwerten und Agio, habe ich das gehört:
Das Grundkapital einer AG muss ja 50.000€ betragen und setzt sich zusammen aus den Nennbeträgen aller Aktien. Eine Aktie muss einen Nennwert von mindestens 1€ betragen. Also nehmen wir mal an es gibt jetzt 5.000 Aktien zu einem Nennwert von je 10€. Hier haben dann 5.000 Aktionäre je eine Aktie erworben, damit das Grundkapital steht. Aktien werden hier normalerweise zusätzlich zu dem Nennwert von 10€ mit einem Agio (Aufschlag) verkauft, das in die gesetzliche Rücklage der AG fliesst. Bei deinem Beispiel also (Agio in voller Höhe) kostet eine Aktie 20€ bei einem Nennwert von 10€. Nun also das war das einzige Beispiel wo ich den Begriff Agio mit Aktien in Verbindung bringen kann. Schreib mal wenn dir noch was einfällt dazu...
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18.06.2005, 17:15 | #4 | ||
Forumsgast
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Danke, hast mir schon gut geholfen
aber muss trotzdem noch mal nachfragen...*raf* was heißt nun konkret "veräußern"? Gibts ein Synonym oder ein allgemein gebräuchliches Wort dafür?
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18.06.2005, 17:23 | #5 | |||
Special Member
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Zitat:
-entgeltlich veräußern, verkaufen kann, hier haben die anderen Gesellschafter dann ein Vorkaufsrecht gegenüber Dritten -und unentgeltlich (für lau ) veräußern, also abtreten kann, hier haben die anderen Gesellschafter dann ihr Aufgriffsrecht gegenüber Dritten.
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18.06.2005, 17:24 | #6 |
Forumsgast
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