07.07.2005, 23:12 | #11 | ||
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@Pecorin: der mutter des kindes wurde es aber so erklärt, dass das kind nur deswegen die deutsche stattsbürgerschaft hat, weil der vater deutscher ist. in d. gibt es meines wissens nach nur die "blutabstammung", es wird also nicht danach entschieden, ob ein kind hier geboren wurde oder nicht, sondern nach der abstammung der eltern. mensch, wir brauchen dringend gesetze
das mit den eu-ausländern habe ich schon gehört. welche staaten in der eu erlauben denn die dop. bürg.? carla: bist du eu-bürgerin (wenn ich fragen darf)?
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07.07.2005, 23:16 | #12 | ||
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Carla ist halb-Ami
Hmm, die Begründung des Amtes klingt schräg. Wann ist das Kind geboren? Also, nein, Kinder seit 1999 oder so, die hier geboren werden, haben ein Recht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft ( Die Blutabstammung gilt nicht mehr ausschliesslich ) . Daneben können sie auch eine 2. Staatsbürgerschaft haben. Mit 18 müssen sie sich aber für eine entscheiden. Es sei denn sie sind Kinder in einer binationalen Ehe, das war aber auch immer möglich ( oder sagen wir mal, schon seit mehr als 20 Jahren^^ ) und nicht erst seit 1999.
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07.07.2005, 23:17 | #13 | ||
Forumsgast
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Also, ich 23, Mutter Deutsch, Vater Ami. Ich hab den deutschen und den amerikanischen Pass. Beide hab ich erst letztes Jahr wieder neu machen lassen. Für mich hat es keine Probleme gegeben.
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07.07.2005, 23:21 | #14 | |||
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Zitat:
http://www.einbuergerung.de/gesetz.pdf k.a. ob dort was über die dop. bürg. drin steht, bin jetzt zu faul, um alles durchzulesen. @pecorin: das kind ist 1996 geboren. vielleicht sollte man dazu sagen, dass die mutter die russische staatsbürg. besitzt, vielleicht macht das ja die sache schwieriger. bzw. gibt es höchstwahrscheinlich kein abkommen zw. rus. und d., das die dop. bürg. erlaubt.
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07.07.2005, 23:25 | #15 | ||
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1996 geboren und trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft!? Da bin ich ein bißchen überfragt...
Dennoch, wären die Eltern des Kindes verheiratet, dann hätte es ohne Probleme beide Staatsbürgerschaften haben können. http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_12...eform__de.html Die Abkommen wegen doppelter Staatsbürgerschaft gibt es nur innerhalb der EU. Es gibt allerdings spezielle Regelungen für Aussiedler. Die kenne ich aber nicht im Detail.
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07.07.2005, 23:27 | #16 | |||
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Zitat:
Hier der Link zum Bundesverwaltungsamt. Dort wird die Sache mit der Beibehaltungsgenehimgung erklärt: http://www.bva.bund.de/aufgaben/beibeh_sta/ Allerdings müsste der Antrag bei einem Kind das in Deutschland gelebt hat, dann nicht dort, sondern bei den örtlichen Behörden gestellt werden. Bevor man diesen Antrag stellt, sollte man aber die Rechtslage bezüglich Abkomen zwischen den Ländern stellen, etc. Carla
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07.07.2005, 23:29 | #17 | |||
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Zitat:
Denn in diesen Fällen, war das auch früher schon kein Problem, wenn die Eltern binational waren. Die Amerikanische hat man erhalten, weil man drübern geboren ist und die Deutsche, weil ein Elternteil (meistens die Mama, nicht ) Deutsche ist. Carla
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07.07.2005, 23:29 | #18 | |||
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Zitat:
mit "aussiedler" meinst du die spätaussiedler aus russland?
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07.07.2005, 23:34 | #19 | ||
Platin Member
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Yap, wobei nicht nur aus Russland!
Das bezieht sich aber auch auf jüdischstämmige Menschen, die aus Osteuropna nach Deutschland ziehen. Wie gesagt, ich weiss nur, dass es da speziele Regelungen gibt...habe aber keine Ahnung wie die Aussehen.
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07.07.2005, 23:36 | #20 | ||
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bevor wir uns jetzt noch über die rechte der aussiedler den kopf zerbrechen wollte ich nur sagen, dass die beteiligte person "echte" russin ist, also weder aussiedlerin, noch flüchtling und auch nicht jüdischer abstammung.
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