08.07.2005, 00:44 | #31 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland/anderes EU-Land ist nun in allen Fällen erlaubt wenn das andere EU-Land das auch erlaubt (die meisten schon)
|
|||
08.07.2005, 00:52 | #32 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Das im Ausland geborene Kind ZWEI Amerikander ist immer Amerikaner Das im Ausland geborene Kind eines amerikanischen Soldates oder Diplomaten und so ist imemr Amerikaner Das im Ausland geborene Kind EINES Amerikaners ist Amerikaner wenn dieser Elternteil vor der Geburt des Kindes 10 Jahre in den USA gewohnt hat wovon 5 nach seinem 14. Geburtstag sein müssen. Diese Zeitfriesten wurden allerdings oft geändert und es kommt auf das genaue Geburtsdatum des Kindes an. Maßgebend ist das INA, Immigration and Nationality Act 1950 mit seinen zahlreichen Änderungen und einige Supreme Court Precedents, besonders die, die die Mehrstaatigkeit in den USA ausdrücklich fast ausnahslos erlauben.
|
|||
08.07.2005, 06:38 | #33 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Vielen Dank für eure Antworten!
Ihr habt mir schon ein Stückchen weitergeholfen. Gruß LOLLY
|
||
08.07.2005, 07:49 | #34 | |||
Golden Member
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
|
Zitat:
LG Carla
|
|||
09.07.2005, 09:21 | #35 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Ja stimmt Carla.
In der amerikanischen verfassung steht es (wegen der Meinungen damals als das Land unabhängig wurde über wer dort Bürger sein sollte) einfach, daß jeder der dort geboren ist die Staatsangehlrigkeit dadurch erwirbt.
|
||
Ausgesuchte Informationen |
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Doppelte Liebe | Mariel_Dragon | Herzschmerz allgemein | 5 | 30.06.2005 12:51 |