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Alt 08.07.2005, 01:44   #31
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Someguy
ähm...ne, können die nicht. in meiner familie gibt es so einen fall und das kind muss sich mit 18 entscheiden, welche staatsbürgerschaft es "behalten" will. oder kannst du mir ein beispiel zeigen?

klar, ausnahmen gibt es immer, habe erst vor kurzem ein paar gerichtsentscheidungen dazu gelesen. in einer ging es um einen sonderfall (italiener) und in der anderen wollte iran einen staatsbürger nicht aus der bürgerschaft rauslassen. so bekam er den deutschen pass ohne den iranischen abzugeben. sonst sind mir keine ausnahmen bekannt.
Ach ja.
Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland/anderes EU-Land ist nun in allen Fällen erlaubt wenn das andere EU-Land das auch erlaubt (die meisten schon)
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Alt 08.07.2005, 01:52   #32
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Carla727
Bist Du drüben geboren?

Denn in diesen Fällen, war das auch früher schon kein Problem, wenn die Eltern binational waren.
Die Amerikanische hat man erhalten, weil man drübern geboren ist und die Deutsche, weil ein Elternteil (meistens die Mama, nicht ) Deutsche ist.

Carla
Zur Info.

Das im Ausland geborene Kind ZWEI Amerikander ist immer Amerikaner

Das im Ausland geborene Kind eines amerikanischen Soldates oder Diplomaten und so ist imemr Amerikaner

Das im Ausland geborene Kind EINES Amerikaners ist Amerikaner wenn dieser Elternteil vor der Geburt des Kindes 10 Jahre in den USA gewohnt hat wovon 5 nach seinem 14. Geburtstag sein müssen.

Diese Zeitfriesten wurden allerdings oft geändert und es kommt auf das genaue Geburtsdatum des Kindes an.

Maßgebend ist das INA, Immigration and Nationality Act 1950 mit seinen zahlreichen Änderungen und einige Supreme Court Precedents, besonders die, die die Mehrstaatigkeit in den USA ausdrücklich fast ausnahslos erlauben.
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Alt 08.07.2005, 07:38   #33
LollypopGirl
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Beiträge: n/a
Vielen Dank für eure Antworten!

Ihr habt mir schon ein Stückchen weitergeholfen.

Gruß LOLLY
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Alt 08.07.2005, 08:49   #34
Carla727
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2004
Beiträge: 1.246
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Zur Info.

Das im Ausland geborene Kind ZWEI Amerikander ist immer Amerikaner

Das im Ausland geborene Kind eines amerikanischen Soldates oder Diplomaten und so ist imemr Amerikaner

Das im Ausland geborene Kind EINES Amerikaners ist Amerikaner wenn dieser Elternteil vor der Geburt des Kindes 10 Jahre in den USA gewohnt hat wovon 5 nach seinem 14. Geburtstag sein müssen.
Jaja...wollte nur damit sagen, daß wenn man in Amerika geboren wurde, daß das ohnehin nie ein Problem dargestellt hat - aber nicht, daß es unmöglich war, im Ausland geboren zu sein und die amerikanische StA zu erhalten, aber daß dass eben wieder mit "wenns und abers" verbunden ist.

LG
Carla
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Carla727 ist offline  
Alt 09.07.2005, 10:21   #35
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Ja stimmt Carla.
In der amerikanischen verfassung steht es (wegen der Meinungen damals als das Land unabhängig wurde über wer dort Bürger sein sollte) einfach, daß jeder der dort geboren ist die Staatsangehlrigkeit dadurch erwirbt.
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