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Alt 21.08.2005, 02:34   #1
schökümarshmallöw
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
Mädchenname

kurz frage: ich möchte den mädchennamen meiner mutter annehmen und bin ledig. meine eltern sind seit einigen jahren geschieden, meine mutter hat aber (noch) den nachnamen meines vaters. ginge das? hat das schonmal jemand getan hier unter diesen bedingungen/umständen (wie auch immer)?

dankeschön :schnuller
schökümarshmallöw ist offline  
Alt 21.08.2005, 02:34 #00
Administrator
Hallo schökümarshmallöw, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 21.08.2005, 02:42   #2
Anna-Nicole
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Registriert seit: 07/2001
Ort: Schloß Lietzenburg
Beiträge: 10.073
Eigentlich dürfte das nicht soooooooooooooo das Problem sein. Erkundige Dich doch mal beim Landkreis.

Mein Bruder und ich wollten mal (vor Jahren) den Mädchennamen meiner Ma annehmen. Aber das ging nicht ohne Adopotion. Heute dürfte das aber einfacher sein.
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Anna-Nicole ist offline  
Alt 21.08.2005, 02:55   #3
schökümarshmallöw
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
Zitat:
Zitat von Anna-Nicole
. Heute dürfte das aber einfacher sein.

ich hoff´s. danke!
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schökümarshmallöw ist offline  
Alt 21.08.2005, 06:56   #4
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Im angelsächsischen Rechtssystem (Anustalien, GB, USA usw.) müßtest du nur eine Gebühr bezahlen und das wäre es dann.

Aber ich glaube nicht, daß das so einfach geht während deine Mutter immernoch den Namen deines Vaters hat. Ich glaube es heißt NamG, Namengesetz oder sowas ähnliches und logisches. Heute dürfte es eben nicht so schwierig sein wir früher, aber trotzdem muß es einen "wichtigen" Grund geben. Der bloße Wunsch, den Namen der Mutter zu tragen ist dem Gesetz nach kein wichtiger Grund. Relevant wäre also die Beziehung zu deinen Eltern usw.

Hier findet man Gesetze http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html

Eigentlich heißt es NamÄndG
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Und hier http://bundesrecht.juris.de/bundesre...ndg/index.html kannst du es lesen.
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Alt 21.08.2005, 20:32   #5
Eagle9999
Member
 
Registriert seit: 05/2005
Ort: Brüssel
Beiträge: 314
Zitat:
Zitat von schokomarshmallow
kurz frage: ich möchte den mädchennamen meiner mutter annehmen und bin ledig. meine eltern sind seit einigen jahren geschieden, meine mutter hat aber (noch) den nachnamen meines vaters. ginge das? hat das schonmal jemand getan hier unter diesen bedingungen/umständen (wie auch immer)?

dankeschön :schnuller
Warum willst du das den machen ??
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Eagle9999 ist offline  
Alt 21.08.2005, 21:11   #6
Lichtblick
unbestechlich
 
Registriert seit: 09/2004
Ort: unterwegs halt
Beiträge: 4.739
Hm, ich weiß nur, wie es in dem Fall ist, dass die Mutter den Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen will.
Habe das Gesetz weder im Kopf, noch gelesen, kann mir allerdings rein aus dem Bauch heraus nicht vorstellen, dass es in deinem Fall so einfach ist, weil dein besserer Ehelichkeitsstatus, wenn auch nur "optisch" damit berührt sein könnte.
Bei dem o.g. Fall geht es ja "nur" weil die Einheitlichkeit der Familie nach Außen nicht gestört werden soll (deshalb kann die Zustimmung vom Vater übergangen werden).
Du kannst dich darüber beim Standesamt informieren, wo Du auch entsprechende Antragsformulare erhalten könntest.
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Lichtblick ist offline  
Alt 22.08.2005, 00:45   #7
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Artikel 3

(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
Aus dem von mir schon zitierten Gesetz. Stammt aus dem Jahr 1938, ist aber auf der Seite in der Fassung von 2002 zu lesen.

Allerdings steht im Gesetz nichts weiteres ueber die "für die Entscheidung erheblichen Umstände" oder ueber was ein "wichtiger Grund" ist.

Auch hier wuerde ich denken, dass man bei einer Suche bei bundesregierung.de zu den Seiten des zustaendigen Ministeriums kommen wuerde, auf der man genauere Info lesen koennte.
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Alt 22.08.2005, 14:10   #8
Dewitt
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Danke, sehr interessant.

NamÄndG Eingangsformel
Zitat:
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
NamÄndG § 1
Zitat:
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.
Also ich glaube, hier kann man ruhig mal ein Update einspielen.

Achja.. Man kann sich auch Künstlernamen eintragen lassen.

Dennis 'Dewitt' S.
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Alt 22.08.2005, 23:26   #9
Lichtblick
unbestechlich
 
Registriert seit: 09/2004
Ort: unterwegs halt
Beiträge: 4.739
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Allerdings steht im Gesetz nichts weiteres ueber die "für die Entscheidung erheblichen Umstände" oder ueber was ein "wichtiger Grund" ist.
Na ein wichtiger Grund liegt z.B. im Fall der Eheschließung, der Adoption oder bei einem schweren Verbrechen gegenüber dem Antragsteller oder einem allgemein anstößig klingenden Nachnamen vor.
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Lichtblick ist offline  
Alt 22.08.2005, 23:30   #10
schökümarshmallöw
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Themenstarter
 
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
also, danke, leute. es ist nur so, dass der name meiner mutter schöner ist *g*

ja, mein vater lebt ist im ausland und ich habe einfach eine viel festere bindung zu meiner mutter. mit meinem vater verstehe ich mich zwar auch gut, aber ich will einfach den namen meiner mutti haben. er ist viel schöner, viel netter.

seinen namen komplett zu ändern, obwohl der wahlname in der familie nicht vorkommt, finde ich persönlich albern.
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schökümarshmallöw ist offline  
 

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