21.08.2005, 02:34 | #1 |
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
|
Mädchenname
kurz frage: ich möchte den mädchennamen meiner mutter annehmen und bin ledig. meine eltern sind seit einigen jahren geschieden, meine mutter hat aber (noch) den nachnamen meines vaters. ginge das? hat das schonmal jemand getan hier unter diesen bedingungen/umständen (wie auch immer)?
dankeschön :schnuller |
21.08.2005, 02:34 | #00 |
Administrator
|
Hallo schökümarshmallöw, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
|
21.08.2005, 02:42 | #2 | ||
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
Registriert seit: 07/2001
Ort: Schloß Lietzenburg
Beiträge: 10.073
|
Eigentlich dürfte das nicht soooooooooooooo das Problem sein. Erkundige Dich doch mal beim Landkreis.
Mein Bruder und ich wollten mal (vor Jahren) den Mädchennamen meiner Ma annehmen. Aber das ging nicht ohne Adopotion. Heute dürfte das aber einfacher sein.
|
||
21.08.2005, 02:55 | #3 | |||
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
Themenstarter
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
|
Zitat:
ich hoff´s. danke!
|
|||
21.08.2005, 06:56 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Im angelsächsischen Rechtssystem (Anustalien, GB, USA usw.) müßtest du nur eine Gebühr bezahlen und das wäre es dann.
Aber ich glaube nicht, daß das so einfach geht während deine Mutter immernoch den Namen deines Vaters hat. Ich glaube es heißt NamG, Namengesetz oder sowas ähnliches und logisches. Heute dürfte es eben nicht so schwierig sein wir früher, aber trotzdem muß es einen "wichtigen" Grund geben. Der bloße Wunsch, den Namen der Mutter zu tragen ist dem Gesetz nach kein wichtiger Grund. Relevant wäre also die Beziehung zu deinen Eltern usw. Hier findet man Gesetze http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html Eigentlich heißt es NamÄndG Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen Und hier http://bundesrecht.juris.de/bundesre...ndg/index.html kannst du es lesen.
|
||
21.08.2005, 20:32 | #5 | |||
Member
Registriert seit: 05/2005
Ort: Brüssel
Beiträge: 314
|
Zitat:
|
|||
21.08.2005, 21:11 | #6 | ||
unbestechlich
Registriert seit: 09/2004
Ort: unterwegs halt
Beiträge: 4.739
|
Hm, ich weiß nur, wie es in dem Fall ist, dass die Mutter den Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen will.
Habe das Gesetz weder im Kopf, noch gelesen, kann mir allerdings rein aus dem Bauch heraus nicht vorstellen, dass es in deinem Fall so einfach ist, weil dein besserer Ehelichkeitsstatus, wenn auch nur "optisch" damit berührt sein könnte. Bei dem o.g. Fall geht es ja "nur" weil die Einheitlichkeit der Familie nach Außen nicht gestört werden soll (deshalb kann die Zustimmung vom Vater übergangen werden). Du kannst dich darüber beim Standesamt informieren, wo Du auch entsprechende Antragsformulare erhalten könntest.
|
||
22.08.2005, 00:45 | #7 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Allerdings steht im Gesetz nichts weiteres ueber die "für die Entscheidung erheblichen Umstände" oder ueber was ein "wichtiger Grund" ist. Auch hier wuerde ich denken, dass man bei einer Suche bei bundesregierung.de zu den Seiten des zustaendigen Ministeriums kommen wuerde, auf der man genauere Info lesen koennte.
|
|||
22.08.2005, 14:10 | #8 | |||||
Forumsgast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
NamÄndG Eingangsformel Zitat:
Zitat:
Achja.. Man kann sich auch Künstlernamen eintragen lassen. Dennis 'Dewitt' S.
|
|||||
22.08.2005, 23:26 | #9 | |||
unbestechlich
Registriert seit: 09/2004
Ort: unterwegs halt
Beiträge: 4.739
|
Zitat:
|
|||
22.08.2005, 23:30 | #10 | ||
Gesperrt wegen Mehrfachanmeldung
Themenstarter
Registriert seit: 05/2004
Beiträge: 19.481
|
also, danke, leute. es ist nur so, dass der name meiner mutter schöner ist *g*
ja, mein vater lebt ist im ausland und ich habe einfach eine viel festere bindung zu meiner mutter. mit meinem vater verstehe ich mich zwar auch gut, aber ich will einfach den namen meiner mutti haben. er ist viel schöner, viel netter. seinen namen komplett zu ändern, obwohl der wahlname in der familie nicht vorkommt, finde ich persönlich albern.
|
||