10.10.2005, 01:27 | #31 | |||
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10.10.2005, 09:08 | #32 | |||
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10.10.2005, 11:12 | #33 | |||
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10.10.2005, 12:07 | #34 | ||
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So ist das nicht, denn das Gesetz gilt in Florida ja nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in der Öffentlichkeit. Das heißt, wer sich auf offener Straße "bedroht" fühlt, der darf schießen. Halbwegs normale Menschen dürften das vielleicht ja noch hinkriegen, aber was ist mit jenen zur Gewalt neigenden Leuten, gestressten, übersensiblen, die in gewissen Reizsituationen ein Gefahrenpotential sehen, das vielleicht gar nicht vorhanden ist? Man lasse sich die Aussage (zitiert wurde die in der Los Angeles Times) des republikanischen Abgeorneten Dennis Baxley auf der Zunge zergehen: Im Falle einer Bedrohung wegzurennen, komme gerade einer Einladung nach, sich in den Rücken schießen zu lassen oder vergewaltigt zu werden.
Gerade bei dem hohen Gewaltpotential, das in den USA herrscht, das ohnehin schon so lockere Notwehr-Gesetz noch mehr zu verwässern, das ist doch unfassbar. Denke doch bloß an Zuhälter, Dealer, rivalisierende Banden, etc. die können sich doch jetzt gnadenlos gegenseitig abknallen mit der Rechtfertigung, der andere Dealer, Zuhälter, etc. hat mich bedroht.
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10.10.2005, 12:56 | #35 | |||
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10.10.2005, 12:57 | #36 | ||
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ab wann ist denn eine bedrohung gegeben? gibts dafür eine genauere definition die irgendwo nachzulesen ist? jeder mensch hat einen anderen "bedrohungspegel" und jeder reagiert in so einer situation anders.
ich kann mir nicht vorstellen das das gesetz so wage definiert ist das es auslegungssache jedes einzelnen ist.
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10.10.2005, 13:40 | #37 | |||
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11.10.2005, 08:52 | #38 | |||||
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11.10.2005, 15:14 | #39 | |||
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12.10.2005, 04:30 | #40 | |||
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Wie es tatsächlich vor Gericht sein wird, wie die Richter den Gesetzestext interpretieren werden und wie mit den Aussagen der Zeugen und Meinungen der Poliezi und Ärzten umgegangen wird, ja, das bleibt völlig offen, denn das Gesetz ist gerade in kraft getreten. Abwarten und Tee trinken. Jetzt ist es schon klar, daß man schießen dürfte wenn einer eingebrochen hat und eine Schußwaffe oder ein Messer mit sich in der Hand hat, nicht aber wenn man den Einbrecher einfach sieht und dieser aufgibt oder wegrennt oder so.
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