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Alt 10.10.2005, 01:27   #31
AndrewAustralien
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Zitat:
Zitat von Prometeus
Er muss sich nur in meinem Haus befinden...
Wenn einer tatsaechlich in deiner Wohnung eingebrochen hat dann kann man ihn unter Umstaenden schiessen, ja. Nicht aber bloss wenn er auf dem Landstueck ist. Hat er eingeborchen und hat er eine Schusswaffe oder ein Messer oder sowas, dann laut dem Gesetz, ja.
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Alt 10.10.2005, 09:08   #32
Hades
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Beiträge: 2.643
Zitat:
Zitat von Grant
...und dich anfurzt? Der Richter wird sicherlich Verständnis haben.
Wie sollte der Richter jemandem das Gegenteil beweisen, wenn der "Angeklagte" (eventuell auf anraten eines Anwaltes) aussagt: "Der Mann wollte eindeutig einbrechen. Als ich ihn auf meinem Grund überraschte, wollte er auf mich losgehen." Eine wirklich interessante Variante der amerikanischen Gesetzgebung, um die Problematik der vielen Schussopfer endlich in den Griff zu bekommen.
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Hades ist offline  
Alt 10.10.2005, 11:12   #33
Grant
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Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von Hades
Wie sollte der Richter jemandem das Gegenteil beweisen, wenn der "Angeklagte" (eventuell auf anraten eines Anwaltes) aussagt: "Der Mann wollte eindeutig einbrechen. Als ich ihn auf meinem Grund überraschte, wollte er auf mich losgehen." Eine wirklich interessante Variante der amerikanischen Gesetzgebung, um die Problematik der vielen Schussopfer endlich in den Griff zu bekommen.
So einfach ist das nicht. Er muss beweisen, dass eingebrochen wurde, und der Richter muss ihm glauben, ansonsten ist er drann.
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Grant ist offline  
Alt 10.10.2005, 12:07   #34
Hades
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Registriert seit: 06/1999
Beiträge: 2.643
So ist das nicht, denn das Gesetz gilt in Florida ja nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in der Öffentlichkeit. Das heißt, wer sich auf offener Straße "bedroht" fühlt, der darf schießen. Halbwegs normale Menschen dürften das vielleicht ja noch hinkriegen, aber was ist mit jenen zur Gewalt neigenden Leuten, gestressten, übersensiblen, die in gewissen Reizsituationen ein Gefahrenpotential sehen, das vielleicht gar nicht vorhanden ist? Man lasse sich die Aussage (zitiert wurde die in der Los Angeles Times) des republikanischen Abgeorneten Dennis Baxley auf der Zunge zergehen: Im Falle einer Bedrohung wegzurennen, komme gerade einer Einladung nach, sich in den Rücken schießen zu lassen oder vergewaltigt zu werden.
Gerade bei dem hohen Gewaltpotential, das in den USA herrscht, das ohnehin schon so lockere Notwehr-Gesetz noch mehr zu verwässern, das ist doch unfassbar. Denke doch bloß an Zuhälter, Dealer, rivalisierende Banden, etc. die können sich doch jetzt gnadenlos gegenseitig abknallen mit der Rechtfertigung, der andere Dealer, Zuhälter, etc. hat mich bedroht.
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Hades ist offline  
Alt 10.10.2005, 12:56   #35
Grant
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Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von Hades
So ist das nicht, denn das Gesetz gilt in Florida ja nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in der Öffentlichkeit. Das heißt, wer sich auf offener Straße "bedroht" fühlt, der darf schießen.
Nein, man darf mit der Waffe "drohen", aber nicht einfach schiessen, es sei der das Gegenüber wäre auch bewaffnet. Die Schlussfolgerung mit dem "Schiessen" kamen von er Presse und sind falsch.
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Grant ist offline  
Alt 10.10.2005, 12:57   #36
Kuhfladen
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Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 4.745
ab wann ist denn eine bedrohung gegeben? gibts dafür eine genauere definition die irgendwo nachzulesen ist? jeder mensch hat einen anderen "bedrohungspegel" und jeder reagiert in so einer situation anders.
ich kann mir nicht vorstellen das das gesetz so wage definiert ist das es auslegungssache jedes einzelnen ist.
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Kuhfladen ist offline  
Alt 10.10.2005, 13:40   #37
Grant
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Registriert seit: 04/2005
Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von Kuhfladen
ab wann ist denn eine bedrohung gegeben? gibts dafür eine genauere definition die irgendwo nachzulesen ist? jeder mensch hat einen anderen "bedrohungspegel" und jeder reagiert in so einer situation anders.
ich kann mir nicht vorstellen das das gesetz so wage definiert ist das es auslegungssache jedes einzelnen ist.
Es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn dich jemand mit einer Waffe bedroht, ist es was anderes, als wenn du einfach eine Meinungsverschiedenheit hast. Wenn du dies nicht schnallst, und abdrückst, kommt du in Knast.
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Grant ist offline  
Alt 11.10.2005, 08:52   #38
AndrewAustralien
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Grant
So einfach ist das nicht. Er muss beweisen, dass eingebrochen wurde, und der Richter muss ihm glauben, ansonsten ist er drann.
Nein es muß nur bewiesen werden, daß er auf einem Grundstück war auf dem er nicht sein dürfte weil er weder Besitzer ist noch Mieter der Wohnung ist noch eingeladen wurde noch Polizist oder Beamte ist der aufgrund seiner Arbeit da ist.

Zitat:
Zitat von Hades
So ist das nicht, denn das Gesetz gilt in Florida ja nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Nein es gilt nur auf privaten Landstücken und in Autos, LKWs usw.

Zitat:
Zitat von Kuhfladen
gibts dafür eine genauere definition die irgendwo nachzulesen ist?
Es gibt im Thread einen Link zum Gesetzestext, gepostet von Toktok. Da es ein Gesetz ist handelt es sich um kompliziertes Englisch, ich habe aber das Wichtigste in einem Beitrag aber schon erklärt und der Gesetzestext ist die Quelle meiner 2 Behauptungen in diesem Beitrag.
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Alt 11.10.2005, 15:14   #39
Grant
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Beiträge: 7.178
Zitat:
Zitat von AndrewAustralien
Nein es muß nur bewiesen werden, daß er auf einem Grundstück war auf dem er nicht sein dürfte weil er weder Besitzer ist noch Mieter der Wohnung ist noch eingeladen wurde noch Polizist oder Beamte ist der aufgrund seiner Arbeit da ist.
Das ist der Gesetzliche Rahmen ja, und Gesetze werden während einer Verhandlung ausgelegt. Aber das würde nicht ziehen, da sonst jeder jeden in seiner Wohnung erschießen könnte, ohne Konsequenzen davon zu tragen. Hausfriedensbruch gibt es schon lange, und viele mussten trotzdem in den Knast, da es sich im Nachhinein um geplanten Mord handelte.
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Grant ist offline  
Alt 12.10.2005, 04:30   #40
AndrewAustralien
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Grant
Das ist der Gesetzliche Rahmen ja, und Gesetze werden während einer Verhandlung ausgelegt.

Wie es tatsächlich vor Gericht sein wird, wie die Richter den Gesetzestext interpretieren werden und wie mit den Aussagen der Zeugen und Meinungen der Poliezi und Ärzten umgegangen wird, ja, das bleibt völlig offen, denn das Gesetz ist gerade in kraft getreten. Abwarten und Tee trinken. Jetzt ist es schon klar, daß man schießen dürfte wenn einer eingebrochen hat und eine Schußwaffe oder ein Messer mit sich in der Hand hat, nicht aber wenn man den Einbrecher einfach sieht und dieser aufgibt oder wegrennt oder so.
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