21.07.2006, 08:23 | #11 | |||
Forumsgast
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Zitat:
Wofür sollte er dich denn Belangen? Du hast keine Personen im Straßenverkehr gefährdet (oder doch als Fußgänger? #gruebel#) und nichts strafbaren gemacht... hoffe ich mal. Ich glaube der Führerschein wird nur belangt, wenn du auch was im Straßenverkehr anstellst.
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21.07.2006, 08:26 | #12 | ||
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Das ist ja mal krass. Du läufst einfach so die Straße entlang und die sagen: Mitkommen, Ausziehen! Ohne Grund, ohne Verdacht?????
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21.07.2006, 08:27 | #13 | |||
Lovetalker4Life
Themenstarter
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Zitat:
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21.07.2006, 08:29 | #14 | |||
Lovetalker4Life
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21.07.2006, 08:33 | #15 | |||
Forumsgast
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Zitat:
Sicher bin ich mir, dass Besitz bestimmter Mengen nicht strafbar ist. Sicher bin ich mir, dass bei Verkehrsbegehen der Führerschein belangt wird. Ob es jetzt eine Verknüpfung gibt . Wärst du bekifft in deiner Straßenkontrolle erwischt worden, dann bin ich mir auch recht sicher, dass dein Führerschein belangt werden kann. Aber so wie du es schilderst, wäre es für mich ein Novum. Das habe ich noch nie so gehört... auch nicht von meiner Mutter... oder ich habe nicht zugehört.
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21.07.2006, 08:34 | #16 | ||
Lovetalker4Life
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Und ich hab schon ordentlich dumm geguckt, als sie meinten, dass sie mich durchsuchen wollen...aber da wußte ich dann schon, dass das nicht so ganz gut ausgehen wird...
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21.07.2006, 08:35 | #17 | ||
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Ich kenn mich da ja nun auch nicht aus. Aber ich weiß von jemandem, der keinen Führerschein mehr hat, weil er mit Drogen gedealt hat. Die haben ihn nie mit Drogen am Steuer erwischt. Irgendwas gibt es da wohl. Aber wegen einem Gramm glaub ich nicht, dass die dir den Führerschein wegnehmen.
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21.07.2006, 08:37 | #18 | ||
Forumsgast
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Das habe ich dazu gefunden.
Festgestellter Drogenbesitz oder Drogenkonsum Besitz von Drogen Wird jemand wegen Drogenbesitz aktenkundig, kann die Führerschein-behörde ein ärztliches Gutachten anfordern. Hat es sich nur um eine kleine Menge Haschisch oder Marihuana gehandelt, sind zusätzliche Hinweise erforderlich, die den Verdacht eines regelmäßigen Konsums erhärten. Gelegentlicher Cannabiskonsum Obwohl das Autofahren unter Einfluss von Haschisch und Marihuana gefährlich (Einschränkung von Konzentration, Reaktion und Wahrnehmung, Leichtsinn durch Euphorie) und daher verboten ist, muss gelegentlicher Konsum dieser "Jugenddrogen" nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die nur gelegentliche Einnahme muss allerdings in einem ärztlichen Gutachten bestätigt werden und die Behörde kann bei Zweifeln an der zuverlässigen Trennung von Drogenkonsum und Fahren auch eine MPU anordnen. Das wird sie zum Beispiel immer dann tun, wenn unter Cannabiseinfluss gefahren wurde oder wenn ein zusätzliches Alkoholproblem vorliegt. Konsum oder Abhängigkeit von Drogen Wird der Führerscheinbehörde bekannt, dass jemand illegale Drogen konsumiert hat, muss sie zusätzlich ein ärztliches Gutachten nach § 14 der Fahrerlaubnisverordnung anordnen. Jeder nachgewiesene Konsum einer sogenannten "harten Droge" kann auch zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies gilt auch bei regelmäßigem Cannabiskonsum. In jedem Fall ist ein dauerhafter Verzicht auf jeglichen Drogenkonsum sowie der Nachweis der Drogenfreiheit erforderlich (sog. Drogenscreenings). Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenauffälligkeit Wird jemand unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt, wird ihm die Fahrerlaubnis auf jeden Fall entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Die Fahrerlaubnis kann erst nach einer MPU wiedererteilt werden. Wird jemandem die Fahrerlaubnis entzogen, weil er wegen Drogenkonsum oder festgestellter Abhängigkeit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen soll - etwa nach einem für ihn negativen ärztlichen Gutachten - muss er ebenfalls eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, wenn er die Überwindung des Problems geltend macht. Diese Regelung gilt auch für missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Medikamenten wie zum Beispiel Aufputsch- oder Beruhigungsmittel. Quelle: http://www.fuehrerscheinweg.de/drogen_situation.htm
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21.07.2006, 08:38 | #19 | |||
Lovetalker4Life
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Zitat:
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21.07.2006, 08:40 | #20 | ||
Forumsgast
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Also ich denke, der wollte dir mal zeigen, wer der Sheriff im Kiez ist.
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