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Alt 09.08.2006, 08:25   #21
Patzi
Makromat
 
Registriert seit: 11/2002
Beiträge: 3.412
Zitat:
Zitat von ToedlicheTraeume
AVP = Arbeitszeitverbesserungsprogramm, d.h. man wird ausgefragt und en bisle unter druck gesetzt. Ob man nich z.B. in der Zeit schonarbeit hätte machen können. Also statt im Betrieb (Ich bin Mechatroniker (azubi)) zu schuften nur in der Ausbildungswerkstatt sitzen und lernen.
Das ist ja übel.





Ich habe gestern einen Krankenkassenangestellten gefragt. Der gab mir folgende Auskunft:

gesetzlich Versicherte bekommen zwei Belege, einen für den Arbeitgeber den anderen für die Krankenkasse. In einigen Ausnahmefällen schickt der Arzt den Beleg direkt an die Krankenkasse, machen aber nicht alle Ärzte.

Grundsätzlich sollte man immer den Beleg zur Krankenkasse schicken. Wirkliche Auswirkungen hat es aber wie hier auch schon gesagt nur, wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, da dann ja die Krankenkasse die Gehaltszahlungen übernimmt. Die Kassen brauchen dann die Belege als Nachweis der Krankheitsdauer.
Es gibt auch ein Gesetz, daß jeden gesetzlich Versicherten zur Nachweispflicht verdonnert.
Also um ganz sicher zu sein schickt den Beleg an eure Kasse und gut
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Patzi ist offline  
Alt 09.08.2006, 10:34   #22
MysteryWorlds1981
Special Member
 
Registriert seit: 10/2002
Beiträge: 2.522
Zitat:
Zitat von Patzi
Das ist ja übel.





Ich habe gestern einen Krankenkassenangestellten gefragt. Der gab mir folgende Auskunft:

gesetzlich Versicherte bekommen zwei Belege, einen für den Arbeitgeber den anderen für die Krankenkasse. In einigen Ausnahmefällen schickt der Arzt den Beleg direkt an die Krankenkasse, machen aber nicht alle Ärzte.

Grundsätzlich sollte man immer den Beleg zur Krankenkasse schicken. Wirkliche Auswirkungen hat es aber wie hier auch schon gesagt nur, wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, da dann ja die Krankenkasse die Gehaltszahlungen übernimmt. Die Kassen brauchen dann die Belege als Nachweis der Krankheitsdauer.
Es gibt auch ein Gesetz, daß jeden gesetzlich Versicherten zur Nachweispflicht verdonnert.
Also um ganz sicher zu sein schickt den Beleg an eure Kasse und gut

Sach ich ja...
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MysteryWorlds1981 ist offline  
Alt 09.08.2006, 14:33   #23
Patzi
Makromat
 
Registriert seit: 11/2002
Beiträge: 3.412
krankgeschrieben heißt der Arzt befindet einen für die Dauer des Gelben Scheines berufsunfähig,
(vorausgesetzt man macht nicht vorsätzlich blau und Arzt macht das mit)
da finde ich es dann doch merkwürdig daß man in der Firma deswegen unter Druck gesetzt wird. Habe ich zum Glück noch nicht erlebt. Vielleicht sollte man der Firma mal mitteilen, daß es auch Krankheiten gibt die ansteckend sind.
So ein schöner Magendarm-Virus, der eine ganze Abteilung lahm legt. :d
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Patzi ist offline  
Alt 10.08.2006, 14:54   #24
dove
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Ich habe gestern einen Krankenkassenangestellten gefragt. Der gab mir folgende Auskunft:

gesetzlich Versicherte bekommen zwei Belege, einen für den Arbeitgeber den anderen für die Krankenkasse. In einigen Ausnahmefällen schickt der Arzt den Beleg direkt an die Krankenkasse, machen aber nicht alle Ärzte.


dann ist meiner anscheinend die ausnahme, weil ich habe noch nie einen 2. schein bekommen.....
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