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Alt 06.03.2007, 10:07   #1
Katja-HH
Senior Member
 
Registriert seit: 01/2005
Beiträge: 537
Gründungszuschuss

Guten Morgen, vielleicht finde ich ja hier einen Existenzgründer...

Ich habe einen Kunden, der diesen Zuschuss von der Märchenagentur für Arbeit bekommt. Aber beide wissen wir nicht, wie wir das buchen sollen/müssen. Ist das jetzt ein Zuschuss für die Person selbst, oder für die Firma... Vielleicht hat ja jemand auch so etwas gehabt.
Katja-HH ist offline  
Alt 06.03.2007, 10:07 #00
Administrator
Hallo Katja-HH, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 06.03.2007, 10:10   #2
Moonlighting
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Katja-HH
Guten Morgen, vielleicht finde ich ja hier einen Existenzgründer...

Ich habe einen Kunden, der diesen Zuschuss von der Märchenagentur für Arbeit bekommt. Aber beide wissen wir nicht, wie wir das buchen sollen/müssen. Ist das jetzt ein Zuschuss für die Person selbst, oder für die Firma... Vielleicht hat ja jemand auch so etwas gehabt.
Ja. Damals war das ein steuerfreies Almosen, das nicht mal dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Also nix mit buchen. Ich weiß natürlich nicht, wie das heute gehandhabt wird.
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Alt 06.03.2007, 10:12   #3
Katja-HH
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 01/2005
Beiträge: 537
Zitat:
Zitat von Moonlighting
Ja. Damals war das ein steuerfreies Almosen, das nicht mal dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Also nix mit buchen. Ich weiß natürlich nicht, wie das heute gehandhabt wird.

Das ist auch noch mein Wissen. Aber ich denke nicht, dass der Staat sowas nicht versteuert. Aber selbst das FA hat keinen Plan.
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Katja-HH ist offline  
Alt 06.03.2007, 10:25   #4
Moonlighting
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Katja-HH
Das ist auch noch mein Wissen. Aber ich denke nicht, dass der Staat sowas nicht versteuert. Aber selbst das FA hat keinen Plan.
Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_1247...html__nnn=true

Das impliziert eigentlich schon die Steuerfreiheit. Zumindest weißt Du nun, dass das Geld an den Gründer, nicht an eine Gesellschaft geht.
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Alt 06.03.2007, 11:31   #5
satinella
So Raw
 
Registriert seit: 10/2002
Beiträge: 7.888
Mein Steuerberater bucht den Gründungszuschuß als Privateinlage...
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satinella ist offline  
 

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