02.07.2007, 11:40 | #1 |
Senior Member
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Ort: Tübingen
Beiträge: 905
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Trägt Händler die Kosten?
Hallo
Ich habe mir vor nicht mal 1 Monat einen Peugeot 306 BJ 98 bei einem Autohändler gekauft. Seit ca. 1 Woche leuchtet ab und zu ein Lämpchen auf, es sah aus wie ein Motor mit einem "K" dabei... vielleicht kann jemand damit was anfangen. Na jedenfalls bin ich heute in eine Peugeot-Werkstatt und habe so einen Diagnose-Test machen lassen. Der Mechaniker zeigte mir dann das Fehlerprotokoll und beschrieb mir die Fehler: - Sporadischer Fehler: Funktion Lambda-Sonde; VOR - Stromkreisunterbrechung. - Sporadischer Fehler: Funktion Steuerung der Einspritzventile 3 - Masseschluss. Er meinte, dass ich Lamba-Sonde und Einspritzventile austauschen lassen sollte und machte mir einen Kostenvoranschlag von knapp 450€. Ich habe zu Hause dann gleich den Händler angerufen, da ich ja 1 Jahr Gewährleistung habe! Er meinte natürlich, dass das nicht sein könnte bla bla... und ich solle doch zu ihm fahren, damit er das vermutlich selbst unter die Lupe nehmen kann. Was meint ihr? Eigentlich muss er das doch zahlen? Ich meine, das sind keine Verschleißteile, so weit ich weiß. Ich jedenfalls habe wirklich keinen Bock, 3 Wochen nachdem ich das Auto gekauft habe, nochmal wegen so einem Mist blechen zu müssen. |
02.07.2007, 11:40 | #00 |
Administrator
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Hallo Jaws, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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02.07.2007, 11:44 | #2 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Er darf, wie andere Händler auch, selbst hand anlegen. Danach dann wieder Dein Part: Das checken zu lassen. Das ganze 3 mal und erst dann...Verklagen......
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02.07.2007, 11:47 | #3 | |||
Senior Member
Themenstarter
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Ort: Tübingen
Beiträge: 905
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Zitat:
Naja so lange er mir das repariert, ohne das ich Unkosten trage ist mir das egal.
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02.07.2007, 11:48 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Der Mangel bestand zum Zeitpunkt der Übergabe nicht, was der Händler ja dem Fehlerprotokoll entnehmen konnte. Das dürfte genügen. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass ein anderer Mangel als das Alter zu den Aktuellen geführt hat. Ich denke, Du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Edit: Aber: IANAL
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02.07.2007, 12:12 | #5 | |||
Senior Member
Themenstarter
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Beiträge: 905
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Zitat:
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02.07.2007, 12:25 | #6 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Standard AGB Text zu diesem Thema.
Mängel in diesem Sinne müssen bei Gefahrübergang (Aushändigung) vorgelegen haben.
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02.07.2007, 12:33 | #7 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Als Käufer ist man irgendwie immer im Pö gepickt.
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02.07.2007, 12:38 | #8 | ||
Senior Member
Themenstarter
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ja, das dachte ich mir vorhin auch....
Will ich hoffen, dass mir die Verkäufer sehr entgegenkommt
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02.07.2007, 12:39 | #9 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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@Lit, Ja!
Auf der anderen Seite kann man dem Händler nun auch nicht auferlegen, alle Kosten zu tragen, die aus beliebigen Reparaturen entstehen. Das würde nur zu einer Korrektur des Kaufpreises führen. So eine Art Versicherungsprinzip .
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02.07.2007, 13:05 | #10 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Klar ich kann mir das auch vorstellen. Ich hab nur nicht viel Geld und sehe mich in der Hand des Verkäufers, dem irgendwie immer sowas schlitzohriges, borgeauises anhaftet.
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