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Alt 02.07.2007, 12:40   #1
Jaws
Senior Member
 
Registriert seit: 11/2006
Ort: Tübingen
Beiträge: 905
Trägt Händler die Kosten?

Hallo

Ich habe mir vor nicht mal 1 Monat einen Peugeot 306 BJ 98 bei einem Autohändler gekauft. Seit ca. 1 Woche leuchtet ab und zu ein Lämpchen auf, es sah aus wie ein Motor mit einem "K" dabei... vielleicht kann jemand damit was anfangen. Na jedenfalls bin ich heute in eine Peugeot-Werkstatt und habe so einen Diagnose-Test machen lassen. Der Mechaniker zeigte mir dann das Fehlerprotokoll und beschrieb mir die Fehler:
- Sporadischer Fehler: Funktion Lambda-Sonde; VOR - Stromkreisunterbrechung.
- Sporadischer Fehler: Funktion Steuerung der Einspritzventile 3 - Masseschluss.

Er meinte, dass ich Lamba-Sonde und Einspritzventile austauschen lassen sollte und machte mir einen Kostenvoranschlag von knapp 450€.

Ich habe zu Hause dann gleich den Händler angerufen, da ich ja 1 Jahr Gewährleistung habe! Er meinte natürlich, dass das nicht sein könnte bla bla... und ich solle doch zu ihm fahren, damit er das vermutlich selbst unter die Lupe nehmen kann.

Was meint ihr? Eigentlich muss er das doch zahlen? Ich meine, das sind keine Verschleißteile, so weit ich weiß. Ich jedenfalls habe wirklich keinen Bock, 3 Wochen nachdem ich das Auto gekauft habe, nochmal wegen so einem Mist blechen zu müssen.
Jaws ist offline  
Alt 02.07.2007, 12:40 #00
Administrator
Hallo Jaws, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 02.07.2007, 12:44   #2
Knusper
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Er darf, wie andere Händler auch, selbst hand anlegen. Danach dann wieder Dein Part: Das checken zu lassen. Das ganze 3 mal und erst dann...Verklagen......
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Alt 02.07.2007, 12:47   #3
Jaws
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2006
Ort: Tübingen
Beiträge: 905
Zitat:
Zitat von Knusper Beitrag anzeigen
Er darf, wie andere Händler auch, selbst hand anlegen. Danach dann wieder Dein Part: Das checken zu lassen. Das ganze 3 mal und erst dann...Verklagen......
Soll heißen, ich sollte danach nochmal in einer neutralen Werkstatt das vom Händler Reparierte überprüfen lassen?

Naja so lange er mir das repariert, ohne das ich Unkosten trage ist mir das egal.
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Jaws ist offline  
Alt 02.07.2007, 12:48   #4
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Der Mangel bestand zum Zeitpunkt der Übergabe nicht, was der Händler ja dem Fehlerprotokoll entnehmen konnte. Das dürfte genügen. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass ein anderer Mangel als das Alter zu den Aktuellen geführt hat. Ich denke, Du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Edit: Aber: IANAL
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Alt 02.07.2007, 13:12   #5
Jaws
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2006
Ort: Tübingen
Beiträge: 905
Zitat:
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort betriebsunfähigen Kaufgegestandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50km vom Verkäufer entfernt befindet.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Auszug aus dem Vertrag.
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Jaws ist offline  
Alt 02.07.2007, 13:25   #6
Lunar Eclipse
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Jaws Beitrag anzeigen
Auszug aus dem Vertrag.
Standard AGB Text zu diesem Thema.

Mängel in diesem Sinne müssen bei Gefahrübergang (Aushändigung) vorgelegen haben.
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Alt 02.07.2007, 13:33   #7
Loveistouch
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Als Käufer ist man irgendwie immer im Pö gepickt.
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Alt 02.07.2007, 13:38   #8
Jaws
Senior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2006
Ort: Tübingen
Beiträge: 905
Zitat:
Zitat von Loveistouch Beitrag anzeigen
Als Käufer ist man irgendwie immer im Pö gepickt.
ja, das dachte ich mir vorhin auch....

Will ich hoffen, dass mir die Verkäufer sehr entgegenkommt
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Jaws ist offline  
Alt 02.07.2007, 13:39   #9
Lunar Eclipse
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
@Lit, Ja!

Auf der anderen Seite kann man dem Händler nun auch nicht auferlegen, alle Kosten zu tragen, die aus beliebigen Reparaturen entstehen. Das würde nur zu einer Korrektur des Kaufpreises führen. So eine Art Versicherungsprinzip .
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Alt 02.07.2007, 14:05   #10
Loveistouch
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Klar ich kann mir das auch vorstellen. Ich hab nur nicht viel Geld und sehe mich in der Hand des Verkäufers, dem irgendwie immer sowas schlitzohriges, borgeauises anhaftet.
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