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Alt 03.08.2007, 23:25   #31
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.916
Wie war das jetzt? Du hast Deiner Nachbarin vor längerem Deinen Hund verkauft und erst später gemerkt, dass sie asozial, entmündigt oder was auch immer ist, und wolltest sie jetzt überreden, den Kauf rückgängig zu machen?
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poor but loud ist offline  
Alt 04.08.2007, 17:17   #32
Barbie86
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Registriert seit: 11/2006
Ort: Hepede*g*(ja ne is klar oma) HEDEPER
Beiträge: 1.344
[QUOTE=Carla727;2009429]
Zitat:
Zitat von Barbie86 Beitrag anzeigen

Ja, weil der Kaufvertag dann von Anfang an nichtig war, einen -wirksamen- Kauvertrag gabs also von vornherein nicht. Hast Du den Hund gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrages übergeben oder irgendwann später? Für den Eigentumserwerb kommt es nämlich nicht auf den Kaufvertrag und dessen Wirksamkeit an. Aber, so wie sich das liest:



ist es wohl so, wie ich es im vorigen Post schon annahm, dass sie also kein Eigentum erworben hat.

Was die Nötigung betrifft: Hat sie angebliche Zeugen?
nein hat sie nicht, sie war alleene in der wohnung
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Barbie86 ist offline  
Alt 04.08.2007, 17:31   #33
Barbie86
Golden Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 11/2006
Ort: Hepede*g*(ja ne is klar oma) HEDEPER
Beiträge: 1.344
Zitat:
Zitat von Purpleswirl Beitrag anzeigen
Man hofft ständig, dass die Geschichte mal klar wird, aber sie bleibt unrund und in sich nicht schlüssig.
(Übrigens bedeutet, einen Betreuer zu haben nicht immer auch automatisch unmündig und damit geschäftsunfähig zu sein.
Ist die andere Person das nämlich nicht, dann wäre sie mit Kauf des Hundes sehrwohl Besitzer der "Sache" und du hättest eben einen Raub begangen.)

Was mich auch stutzig macht, ist auch deine zuvor getroffene Aussage, sie hätte einen Teil der Anzahlung zurück bekommen.
War der Hund nun bezahlt oder angezahlt?
Wobei das für die Wirksamkeit des Kaufvertrages uninteressant wäre, sich mir aber die Frage stellt, warum du nicht auch die volle Summe zurückerstattet hast, wenn das Geschäft so sauber abgelaufen ist. Du hast doch schließlich auch nicht nur einen Teil des Hundes mitgenommen.

Soweit ich an dieser Stelle deiner Schilderungen entnehme, bist du nun auch nicht im Besitz einer entsprechenden Quittung, die die Rückabwicklung des Kaufes irgendwie belegen könnte?

Weißt du, Barbie, deine Gründe sind sicher ehrenwert und im Interesse des Hundes gewesen, dennoch ändert auch der verständlichste Grund vor den Augen des Gesetzes nicht das Unrecht eines Raubes oder auch nur einer Nötigung. Man kann nicht einfach hergehen und einer anderen Person etwas wegnehmen, das einem selbst nicht gehört und dabei ist sogar uninteressant, ob es dem Anderen gehört.
Deswegen bin ich auch nicht der Ansicht deines Anwaltes, dass die Strafanzeige wegen Raubes ein dicker Hund wäre.
Der Staat hat nach unserer Gesetzeslage die Verpflichtung, bei Kenntnisnahme einer eventuellen Straftat, den Hinweisen nachzugehen und die Bürger dieses Staates vor dem eigenmächtigem Handeln einzelner Personen zu beschützen. Du kannst also das Recht nicht in deine Hand nehmen. Das ist Sache des Staates.
Ich habe leider das Empfinden, dass du dich hier mit bestimmten Informationen bewusst bedeckt hälst und so zu vermuten ist, dass die Situation -mindestens in Teilen- schon nicht ganz so untadelig abgelaufen ist, wie du sie hier schilderst.
Das wird auch einem Richter und einem Staatsanwalt auffallen und so rate ich dir hier, dich lieber, im Falle eines Strafprozesses, vor Gericht nicht zu winden und in Widersprüche zu verstricken. (Und widersprüchlich ist an deiner Geschichte noch Einiges mehr, das ich im Einzelnen aber gar nicht thematisieren will.)

Es wäre also sehr viel besser für dich, wenn du dich einlässt, deine Geschichte nicht verfälschst und dich einsichtig zeigst, einen Fehler begangen zu haben.
Deine Geständigkeit und Einsichtigkeit, zusammen mit deiner Motivation, dem Tier helfen gewollt zu haben, könnten sich für dich strafmildernd auswirken.
Kommst du vor Gericht ins Schleudern, weil deine Schilderung nicht rund ist, dann wird es sich nachteilig auswirken und im Strafmaß niederschlagen -weil deine Lüge und Vertuschungsabsicht offensichtlich wird- und davor kann dich dann auch dein Anwalt nicht bewahren.
durch die betreuerin haben wir erfahren das sie geschäftsunfähig ist und die betreuerin hat dem kaufvertrag nicht zugestimmt...und ein eigntumswechsel fand nicht statt, weil ich die Papiere (Eigentumsnachweis) bis zur vollstänigen bezahlung bei mir behalte (eigentumsvorbehalt nennt man das glaube ich)

sie hat nur einen Teilbetrag bekommen, weil ich den Hund erst tierärztlich untersuchen lassen wollte, was ich auch getan hab. ich wollte ihr nicht einfach den Hund wegnehmen, sonden den Kaufvertrag rücgängig machen, die restlichen 100 Euro sollte sie nach der tierärztlichen Untersuchung und herausgabe des Impfausweises bekommen. das war alles in der Quittung notiert, die sie unterscheiben sollte...mein einiges glück ist, das sie der polizei gesagt hat, das sie 100 Euro erhalten hat.. und das ich den HUnd gegen ihren willen nicht mitnehmen darf, auch wenn es mein eigentum ist, ist mir bewusst...wenn mir jmd etwas klaut, darf ich es auch nicht zurück klauen obwohl es nachweislich mein eigentum ist...und hätte sie der rückabwicklung nicht zugestimmt, hätte ich übers gericht den Kaufvertrag rückabgewickelt (erstens wegen der geschäftsunfähigkeit und zweitens weil im Kaufvertrag geregelte pflichten nicht erfüllt werden, zum beispiel die rückzahlung und die fehlende fähigkeit den Hund aufzuziehen...also ich hätte ihn nicht klauen müssen um ihn zu rechen...so tierlieb bin ich auch nicht das ich mich deshalb strafbar mache...ich weiß nicht was daran noch widersprüchlich ist...??
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Barbie86 ist offline  
 

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