04.01.2008, 16:26 | #1 |
Member
Registriert seit: 04/2002
Ort: Heidelberg
Beiträge: 229
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2 jobs als student
hi,
also ich bin studentin und habe im moment einen nebenjob seit oktober. der geht auf lohnsteuerkarte. jetzt möchte ich noch einen zweiten job annehmen. ich weiß noch nicht, ob der auch auf die lohnsteuerkarte geht. meine frage jetzt, ist das möglich zwei jobs auf lohnsteuerkarte zu haben? wenn ja, wo bekomme ich eine zweite lohnsteuerkarte her? weil meine hab ich ja meinem chef von dem ersten job gegeben. oder geht das gar nicht? was kann man dann sonst machen? vielen dank für eure hilfe. grüßle marina |
04.01.2008, 16:26 | #00 |
Administrator
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Hallo silvergirls, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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04.01.2008, 16:28 | #2 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Entweder der zweite Job ist ein sogenannter Mini-Job (400 Euro), dann brauchst du keine Lohnsteuerkarte, oder du beantragst eine zweite Karte bei deiner Stadt. Für zweitjobs wird dann dort eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 ausgestellt.
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04.01.2008, 16:38 | #3 | ||
Member
Themenstarter
Registriert seit: 04/2002
Ort: Heidelberg
Beiträge: 229
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dankeschön
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04.01.2008, 16:51 | #4 | ||
wie im märchen
Registriert seit: 07/2007
Beiträge: 2.792
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du kannst auch 5 jobs haben... dir wird ab dem zweiten bzw. jedem weiteren diensverhältnis, bei dem du eine lohnsteuerkarte brauchst, dann immer eine mit der lohnsteuerklasse 6 ausgestellt. und mal nebenbei erwähnt: der steuerabzug bei dieser lohnsteuerklasse ist sehr hoch.
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04.01.2008, 16:56 | #5 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Wird das mit der Steuererklärung bereinigt oder zahlen Leute, die zwei Jobs in dieser Art haben, mehr, als jemand, der mit einem Job auf das gleiche Brutto Gehalt kommt?
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04.01.2008, 17:09 | #6 | |||
wie im märchen
Registriert seit: 07/2007
Beiträge: 2.792
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Zitat:
Geändert von foreverYours (04.01.2008 um 17:12 Uhr) |
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04.01.2008, 17:13 | #7 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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So klar fand ich das nicht, forever (das stößt meinem Gerechtigkeitssinn übel auf), daher danke für die Info .
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04.01.2008, 17:15 | #8 | ||
wie im märchen
Registriert seit: 07/2007
Beiträge: 2.792
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wer von mehr als einem arbeitgeber arbeitslohn erhält, der darf auch mehr lohnsteuer zahlen, denn wir leben ja in einer solidargemeinschaft. deswegen ist die lohnsteuerklasse VI auch die höchste.
edit: wobei es bei manchen sicherlich aufs gehalt ankommt... aber dolle plus macht man da meistens nicht.
Geändert von foreverYours (04.01.2008 um 17:20 Uhr) |
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04.01.2008, 17:20 | #9 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Szenario: Arbeitnehmer A bekommt 800 EUR von Arbeitgeber 1 und 800 EUR von Arbeitgeber 2. Arbeitnehmer B bekommt 1600 EUR von seinem Arbeitgeber. Da erwarte ich von einer Solidargemeinschaft nicht, dass A mehr abführen muss als B.
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04.01.2008, 17:22 | #10 | ||||
Forumsgast
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