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Alt 25.06.2008, 12:19   #1
MissK
Member
 
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 372
Wer versteht das Arbeitsamt???

Hallo,

ich hab mal eine allgemeine Frage.

Wenn man selbst das Arbeitsverhältnis kündigt, bekommt man ja eine Sperre von 3 Monaten.

Danach müsste man doch eigentlich Geld bekommen (wenn mann Wderspruch einlegt und der genehmigt wird mit der Nachzahlung der 3 Monate)

Kann es aber sein dass man nach den 3 Monaten trotzdem noch weiter gesperrt bleibt??? Aus welchem Grund könnte man da auch kein Geld bekommen??

Danke für eure Antworten
MissK ist offline  
Alt 25.06.2008, 12:19 #00
Administrator
Hallo MissK, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
Alt 25.06.2008, 12:45   #2
MissK
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 372
Keiner da???
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MissK ist offline  
Alt 25.06.2008, 19:11   #3
foreverYours
wie im märchen
 
Registriert seit: 07/2007
Beiträge: 2.792
Kündigung: Der Sperrzeit ein Schnippchen schlagen - Wirtschaft - stern.de

und dazu noch der post aus einem anderen forum zur gleichen frage, jedoch gab die TE dort an, dass sie quasi zur selbstkündigung genötigt wurde, weil mobbing etc:

Zitat:
eine Sperrzeit von zwölf Wochen tritt nach § 144 (1) SGB III (u.a.)ein, wenn Du das Beschäftigungsverhältnis gelöst hast, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben.

Aus Deiner Sicht hat ein wichtiger Grund offenbar vorgelegen.

Dieses musst Du aber bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld darlegen und ggf. nachweisen. Dabei ist es wichtig, dass Du konkrete und entsprechend nachprüfbare Sachverhalte im einzelnen schilderst. Die Aussage "Ich bin gemobbt worden" ist leider zu einem ziemlich schwammigen Modebegriff degeneriert - sie ist in diesem Zusammenhang sicher nicht hilfreich. Beschreibe, wer was gemacht hat. Lass Dinge weg, die unangenehm waren, aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses normal sind (Hinweise auf mangelhafte Arbeitsleistungen etc.) und konzentriere Dich auf das, was unzumutbar war. Beschreibe auch das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten so genau wie möglich und ohne eigene Zutaten. Dokumentiere Namen von Kollegen, solange Du sie noch weißt. Es sind Zeugen, unabhängig davon, ob sie Dich mögen oder nicht.

Halte für Dich selber fest (Kopie, Protokoll...), was Du genau aussagst.

Wenn eine Sperrzeit festgesetzt wird, bekommst Du einen Bescheid darüber. Auf diesem Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt: Das gegebene Rechtsmittel ist zunächst der Widerspruch, nicht die Klage. Achte auf Frist und Schriftform.

Es ist sicherlich nicht verkehrt, bereits den Widerspruch nicht ohne Hilfe eines Fachanwaltes zu führen. Mach dort telefonisch vor dem ersten Termin klar, in welchem Rahmen sich das Honorar bewegt, dann erlebst Du keine Überraschungen.
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foreverYours ist offline  
Alt 25.06.2008, 19:26   #4
Drachenträne
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Hallo,

soweit ich weiß, darf dich das Sozialamt niemals verhungern lassen, selbst wenn du eine Sperre von sonstwoher bekommen hast.

Also selbst bei Ablehnung von Hartz IV oder Arbeitslosengeld, bei Streichung, Kürzung oder Sperre, müsstest du IMMER beim Sozialamt gehört werden und trotz bürokratischer Hürden müssen sie dennoch für dich sorgen.

Ich weiß, daß das nicht vielen Menschen bekannt ist... aber im Härtefall wende dich an eine soziale Beratungsstelle. Die wissen, wie sowas genau geht. Wenn du deine Rechte genau kennst, wagt es sich auch keiner, dich einfach abzuweisen.
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Geändert von Drachenträne (25.06.2008 um 19:34 Uhr)
 
Alt 25.06.2008, 21:20   #5
sindy_g
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Naja, man kommt dann in die Grundsicherung, wo man jeden Monat erneut seine Bedürftigkeit nachweisen muss.
Und was die einem geben ist wirklich zum sterben zu viel aber zum leben zuwenig.
Ich kenn einen älteren Mann der bekommt das, und bei dem reichts nicht mal nur für Lebensmittel. das sind so 190 euro im Monat für ALLES (ausser miete)
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Alt 26.06.2008, 09:17   #6
MissK
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 372
nur wie kann das arbeitsamt begründen dass man überhaupt kein arbeitslosengeld/-hilfe bekommt???
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MissK ist offline  
Alt 26.06.2008, 13:43   #7
foreverYours
wie im märchen
 
Registriert seit: 07/2007
Beiträge: 2.792
Zitat:
Zitat von MissK Beitrag anzeigen
nur wie kann das arbeitsamt begründen dass man überhaupt kein arbeitslosengeld/-hilfe bekommt???
mit § 144 Abs. 1 SGB III.

du hast offensichtlich noch keinen bescheid bekommen. warte den doch erstmal ab, da steht auch die begründung drin und die rechtsbehelfsbelehrung. dann kannste auch widerspruch einlegen. habe ich in meinem anderen post alles schon geschrieben, aber anscheinend ist lesen immer so eine sache bei manchen...
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foreverYours ist offline  
Alt 26.06.2008, 14:42   #8
MissK
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 10/2007
Beiträge: 372
Zitat:
Zitat von foreverYours Beitrag anzeigen
mit § 144 Abs. 1 SGB III.

du hast offensichtlich noch keinen bescheid bekommen. warte den doch erstmal ab, da steht auch die begründung drin und die rechtsbehelfsbelehrung. dann kannste auch widerspruch einlegen. habe ich in meinem anderen post alles schon geschrieben, aber anscheinend ist lesen immer so eine sache bei manchen...
sorry wegen dem "überlesen", aber ich bin auf der arbeit und leicht im stress
es geht ja auch nicht um mich sondern um meinen freund!
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MissK ist offline  
Alt 28.06.2008, 10:11   #9
Mondjuwel
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2008
Ort: NRW
Beiträge: 768
Warum wilst du denn kündigen?

Weiß jetzt leider deine Lebensituation nicht, aber solltest du dir nicht lieber einen neuen Job suchen und dann erst kündigen. Willst du wirklich auf das Arbeitsamt angewiesen sein?

Ich war ein Jahr Arbeitslos, bekam das normale Arbeitslosengeld, da will ich nie wieder hin gehen müssen. Ich hatte immer das Gefühl das sie mich Mensch 3. Klasse behandelt haben. Ich mußte in der Zeit eine ABM Maßnahme machen. Einen Computerkurs, ich habe mich in den 3 Monate sowas von gelangweilt, aber gesagt habe ich nichts beim Amt, denn sonst hätte ich eine Sperre rein bekommen.

Also lass das lieber und suche die einen neuen Job
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Mondjuwel ist offline  
Alt 28.06.2008, 13:26   #10
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.913
Zitat:
Zitat von sindy_g Beitrag anzeigen
Ich kenn einen älteren Mann der bekommt das, und bei dem reichts nicht mal nur für Lebensmittel. das sind so 190 euro im Monat für ALLES (ausser miete)
Das ist unzulässig. Der Regelsatz liegt inzwischen bei 347 Euro.
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poor but loud ist offline  
 

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