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Alt 23.09.2008, 15:43   #11
Helpman
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Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2008
Ort: Bremen
Beiträge: 201
Pfefferspray zur Abwehr? No!

@foolish_styx

steht nichts drauf von wegen ich darfs nicht haben... steht nur drauf ich kann mich gegen wilde hunde schützen und ich solls nicht gegen den wind sprühen

kenne viele frauen die sowas mit sich rumschleppen

ins fussballstadion würd ich damit wohl nicht kommen

Hallo foolish_styx

Das ist nicht ganz richtig! Du darfst es zwar besitzen und gegen Hunde einsetzen die dich angreifen, nicht aber gegen Menschen oder Nachbars Dackel

Für eine gefahrenabwehr gibt es sogenannte Abwehrsprays (Reizgas). Bitte informiere dich genau in einem Waffengeschäft oder polizeilicher Beratungsstelle. Es kann dir viel Ärger ersparen wenn dich informierst!
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Alt 23.09.2008, 15:45   #12
foolish_styx
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
bekomme keinen ärger, danke.

und bevor ich um 2 uhr morgens in der innenstadt vergewaltigt am boden liege...nehm ich das pfefferspray ..

da fällt mir ein...der nachbarshund geht mir eh total am senkel

ich würde das nie grundlos einsetzen

bevor das zu sehr ausufert: back to topic
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Alt 24.09.2008, 00:49   #13
Helpman
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2008
Ort: Bremen
Beiträge: 201
Pfefferspray zur Abwehr? No!

Hallo Foolish

Also, soweit mir bekannt ist darf man Pfefferspray nur gegen Tiere (insbesonders Hunde und Kampfhunde) einsetzen da es sonst unter das Waffengesetz fällt! Und es ist soweit mir bekannt verboten das Spray gegen Menschen einzusetzen. Aber ich werde mich da gerne mal informieren und dir dann genaueres schreiben wenn du möchtest. Oder hast du aktuelle Infos vorliegen?

Ich verstehe dich ja das du lieber .... als ....! Da gebe ich dir einerseits ja auch Recht, aber man sollte auch an die Folgen denken!

Mal ganz ehrlich, möchtest du eine Straftat begehen um so einen abzuwehren? Wäre es nicht sinnvoller dann lieber was zu nutzen was nicht verboten ist?
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Alt 24.09.2008, 07:04   #14
Dr. Grey
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 08/2006
Ort: mit Ausblick
Beiträge: 17.102
Zitat:
Zitat von Helpman Beitrag anzeigen
Also mich regt es wirklich auf das manche Zeitgenossen ältere Frauen oder auch Rollstuhlfahrerinnen genauso wie junge Mädchen oder Frauen überfallen nur um an ein paar Euros zu bekommen.
Ich hoffe nicht, daß DU das gemacht hast.

Zitat:
Was soll eine 49 jährige Rollstuhlfahrerin machen wenn jemand ihr die Handtasche klauen will der vielleciht 20 bis 30 Jahre ist? Was soll eine ältere Dame, was ein junges Mädchen oder Frau machen in so einer Situation?
Na was wohl? Blöde Frage, oder? Nichts, wenn man im Rollstuhl sitzt.
Das wäre aber auch der geschmackloseste Diebstahl, den es gibt. Hoffentlich
haben auch Diebe einen Ehrenkodex.

Zitat:
Was denkt ihr, wer hat da besere Chancen wenn er was macht? Und wer kann was und was nicht?

Wäre für ehrliche Antworten dankbar!
Wenn ich die Rollstuhlfahrerin wäre, hätte ich hoffentlich eine Waffe
dabei, mit der ich dir zumindest eins über den Schädel ziehen könnte.
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Dr. Grey ist offline  
Alt 24.09.2008, 11:29   #15
underline
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Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.534
Zitat:
Zitat von Helpman Beitrag anzeigen
Hallo Foolish

Also, soweit mir bekannt ist darf man Pfefferspray nur gegen Tiere (insbesonders Hunde und Kampfhunde) einsetzen da es sonst unter das Waffengesetz fällt! Und es ist soweit mir bekannt verboten das Spray gegen Menschen einzusetzen. Aber ich werde mich da gerne mal informieren und dir dann genaueres schreiben wenn du möchtest. Oder hast du aktuelle Infos vorliegen?

Ich verstehe dich ja das du lieber .... als ....! Da gebe ich dir einerseits ja auch Recht, aber man sollte auch an die Folgen denken!

Mal ganz ehrlich, möchtest du eine Straftat begehen um so einen abzuwehren? Wäre es nicht sinnvoller dann lieber was zu nutzen was nicht verboten ist?


man darf eine "Straftat" begehen um sein eigenes oder das Leben eines anderen zu retten.

Wenn zb jemadn ertrinkt, dann DARFST du die Tür zum Anlegeplatz aufbrechen, ein Motorboot "stehlen" und damit die Person vorm ertinken retten.

Du darfst auch eine Pumpgun (die zb in Ö verboten ist) nehmen und damit den Typen, der dich gerade erstechen will den Kopf wegblasen.


und du darfst auch einen Pfefferspray verwenden um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
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Alt 24.09.2008, 11:30   #16
underline
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Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.534
Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Hoffentlich
haben auch Diebe einen Ehrenkodex.
ja, genau den gleichen wie Betrüger: Nimm was du kriegen kannst.
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Alt 24.09.2008, 11:45   #17
Helpman
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 02/2008
Ort: Bremen
Beiträge: 201
Wie kommst du darauf?

Zitat:
Zitat von Dr. Grey Beitrag anzeigen
Ich hoffe nicht, daß DU das gemacht hast.

Wie kommst du darauf? Was denkst du von mir? Also ich versuche zu helfen wo ich kann! Du denn nicht?



Na was wohl? Blöde Frage, oder? Nichts, wenn man im Rollstuhl sitzt.
Das wäre aber auch der geschmackloseste Diebstahl, den es gibt. Hoffentlich
haben auch Diebe einen Ehrenkodex.

Finde ich auch, ganz deiner Meinung! Aber es ist nun mal passiert, kann ich leider auch nicht mehr ändern aber vielleicht kann man ja eine Lösung finden wie das in Zukunft verhindert werden kann. Oder zumindest solchen Zeitgenossen es schwerer machen?



Wenn ich die Rollstuhlfahrerin wäre, hätte ich hoffentlich eine Waffe
dabei, mit der ich dir zumindest eins über den Schädel ziehen könnte.
Wie meinst du das? Welche und wie würdest du vorgehen?
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Alt 24.09.2008, 12:02   #18
Helpman
Member
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Registriert seit: 02/2008
Ort: Bremen
Beiträge: 201
Zitat:
Zitat von underline Beitrag anzeigen
man darf eine "Straftat" begehen um sein eigenes oder das Leben eines anderen zu retten.

Wenn zb jemadn ertrinkt, dann DARFST du die Tür zum Anlegeplatz aufbrechen, ein Motorboot "stehlen" und damit die Person vorm ertinken retten.

Du darfst auch eine Pumpgun (die zb in Ö verboten ist) nehmen und damit den Typen, der dich gerade erstechen will den Kopf wegblasen.

Leider ist das in Deutschland so eine Sache mit der Verhältnismäßigkeit! Da darf man keine Pumgun benutzen um ein Messerangriff auf einen selbst abzuwenden.
Was machst du denn wenn der andere eine Pumgun hat? Holst du dann den Panzer oder wirfst gleich die A-Bombe?


und du darfst auch einen Pfefferspray verwenden um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Soweit mir bekannt ist, darf Pfefferspray in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren eingesetzt werden! Nicht gegen Menschen! Aber da informiere ich mich noch genauer! Wer vielleicht was dazu gefunden hat, kann es gerne mir per PN senden! Danke!
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Alt 24.09.2008, 12:06   #19
underline
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Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.534
Zitat:
Zitat von Helpman Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt ist, darf Pfefferspray in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren eingesetzt werden! Nicht gegen Menschen! Aber da informiere ich mich noch genauer! Wer vielleicht was dazu gefunden hat, kann es gerne mir per PN senden! Danke!

und Küchenmesser darf man nur zum Kochen verwenden.....
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Alt 24.09.2008, 12:09   #20
underline
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Registriert seit: 11/2004
Beiträge: 7.534
Die rechtliche Situation des Einsatzes von Pfeffersprays in Deutschland
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