23.09.2008, 15:43 | #11 | ||
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Pfefferspray zur Abwehr? No!
@foolish_styx
steht nichts drauf von wegen ich darfs nicht haben... steht nur drauf ich kann mich gegen wilde hunde schützen und ich solls nicht gegen den wind sprühen kenne viele frauen die sowas mit sich rumschleppen ins fussballstadion würd ich damit wohl nicht kommen Hallo foolish_styx Das ist nicht ganz richtig! Du darfst es zwar besitzen und gegen Hunde einsetzen die dich angreifen, nicht aber gegen Menschen oder Nachbars Dackel Für eine gefahrenabwehr gibt es sogenannte Abwehrsprays (Reizgas). Bitte informiere dich genau in einem Waffengeschäft oder polizeilicher Beratungsstelle. Es kann dir viel Ärger ersparen wenn dich informierst!
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23.09.2008, 15:45 | #12 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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bekomme keinen ärger, danke.
und bevor ich um 2 uhr morgens in der innenstadt vergewaltigt am boden liege...nehm ich das pfefferspray .. da fällt mir ein...der nachbarshund geht mir eh total am senkel ich würde das nie grundlos einsetzen bevor das zu sehr ausufert: back to topic
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24.09.2008, 00:49 | #13 | ||
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Pfefferspray zur Abwehr? No!
Hallo Foolish
Also, soweit mir bekannt ist darf man Pfefferspray nur gegen Tiere (insbesonders Hunde und Kampfhunde) einsetzen da es sonst unter das Waffengesetz fällt! Und es ist soweit mir bekannt verboten das Spray gegen Menschen einzusetzen. Aber ich werde mich da gerne mal informieren und dir dann genaueres schreiben wenn du möchtest. Oder hast du aktuelle Infos vorliegen? Ich verstehe dich ja das du lieber .... als ....! Da gebe ich dir einerseits ja auch Recht, aber man sollte auch an die Folgen denken! Mal ganz ehrlich, möchtest du eine Straftat begehen um so einen abzuwehren? Wäre es nicht sinnvoller dann lieber was zu nutzen was nicht verboten ist?
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24.09.2008, 07:04 | #14 | |||||
Moderator a.D.
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Zitat:
Zitat:
Das wäre aber auch der geschmackloseste Diebstahl, den es gibt. Hoffentlich haben auch Diebe einen Ehrenkodex. Zitat:
dabei, mit der ich dir zumindest eins über den Schädel ziehen könnte.
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24.09.2008, 11:29 | #15 | |||
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Zitat:
man darf eine "Straftat" begehen um sein eigenes oder das Leben eines anderen zu retten. Wenn zb jemadn ertrinkt, dann DARFST du die Tür zum Anlegeplatz aufbrechen, ein Motorboot "stehlen" und damit die Person vorm ertinken retten. Du darfst auch eine Pumpgun (die zb in Ö verboten ist) nehmen und damit den Typen, der dich gerade erstechen will den Kopf wegblasen. und du darfst auch einen Pfefferspray verwenden um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
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24.09.2008, 11:30 | #16 | ||
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ja, genau den gleichen wie Betrüger: Nimm was du kriegen kannst.
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24.09.2008, 11:45 | #17 | |||
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Wie kommst du darauf?
Zitat:
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24.09.2008, 12:02 | #18 | |||
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Zitat:
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24.09.2008, 12:06 | #19 | |||
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Zitat:
und Küchenmesser darf man nur zum Kochen verwenden.....
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24.09.2008, 12:09 | #20 | ||
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Die rechtliche Situation des Einsatzes von Pfeffersprays in Deutschland
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