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Alt 05.03.2009, 13:47   #21
Findus
Kater
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
Zitat:
Zitat von dear_ly Beitrag anzeigen
Findus, du weisst aber schon, dass die Verleihfilme im Einkaufswert wesentlich höher gestaffelt sind als "normale" DVDs ja? Dementsprechend ist die Streitsumme wesentlich höher =)
Bevor ich mich jetzt hier in endlosen Diskussionen verliere...einfach in den link von someguy klicken und lesen...

Generell gilt: Bei Inkassounternehmen ist erstmal skepsis angebracht und ich würde mir da immer eine Rechts-/Verbraucherberatung einholen!
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Findus ist offline  
Alt 05.03.2009, 13:49   #22
dear_ly
となりのトトロ, トトロ♫
 
Registriert seit: 10/2008
Ort: Bavaria/BaWü
Beiträge: 24.098
Hab ich schon gelesen
Ich dneke bei Verleihsachen wird einfach auch mit einberechnet, dass die Besitzer ja praktisch Verlust machen, weil die Sachen, die weg sind nicht ausgeliehen werden können. Es hat nämlich schonmal jemand deswegen geklagt bzw war beim Anwalt und hat verloren.
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dear_ly ist offline  
Alt 05.03.2009, 13:55   #23
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
Zitat:
Zitat von Someguy Beitrag anzeigen
schauen sie mal hier, mr. hayne:

http://www.schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

das steht alles zu inkassogebühren drin.
Zu der Seite hat mich google vorhin auch geführt.
Da steht zwar drin, was Verbraucherschützer sich
so vorstellen, aber nicht ob nun ein Einspruch viel
bringt. (Rechtsgrundlage?)

Zudem bin ich wie gesagt auch schon wieder 'ne
Woche über deren gesetzte Frist. Die sitzen sicher
schon mit heisser Feder da um sich nochmal 70€
dazuzudichten.

Und Anwalt wird noch teurer.
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Sam Hayne ist offline  
Alt 05.03.2009, 13:59   #24
Findus
Kater
 
Registriert seit: 09/2008
Ort: am Rhein
Beiträge: 14.029
Das blöde hier ist: Du weißt ja leider nicht, wie der Stand des "Falls" ist, d.h. im Briefkasten können ja scheinbar noch diverse Schreiben liegen!
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Findus ist offline  
Alt 05.03.2009, 16:26   #25
Archimedes
Member
 
Registriert seit: 06/2004
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Bah.

Seit 3 Monaten nicht daheim gewesen.

Und im Briefkasten lag 'n Brief von 'ner Inkassofirma:
23€ an Abogebühren nicht gezahlt.

Rechnung:

Zeitschriftenabokosten: 23€
Verzugszinsen: 1,59€
sonst. Nebenforderungen: 5€
Kontoführungsgebühren: 1,80€
Kosten, die unsere Partei als Verzugsschaden geltend macht und ihrerseits zu tragen sind:
Bearbeitungsvergütung / Inkassoauslagen: 39€

Gesamtforderung: 70,39€


Also von 23€ auf 70,39€.


Kann man da irgendwas machen?
Wenn ich eine solche Mahnung bekommen würde, würde ich das Abo zum nächstmöglichen Termin kündigen und eine Kopie der Mahnung des Inkassobüros beifügen.
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Archimedes ist offline  
Alt 05.03.2009, 16:36   #26
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
Ist ja in dem Sinne keine Mahnung.

Da ich mangels Anwesenheit auf die Mahnungen nicht reagiert hab', hat der Zeitschriftenverlag die Forderung an 'ne Inkassofirma verkauft.
Üblicherweise bezahlt diese dafür so 10-15% des Forderungswertes.

Mit anderen Worten... die Inkassofirma hat meine Forderung für 3,50€ angekauft und daraus jetzt 70,39€ gemacht.

Wenn ich mal groß bin werd' ich Inkassofirma.
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Sam Hayne ist offline  
Alt 05.03.2009, 17:24   #27
listen
Special Member
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 2.900
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Wenn ich mal groß bin werd' ich Inkassofirma.
Naja, da ist ja auch nen gewisses risiko dabei. Wenn du jetz arbeitsloser Hartz4 empfängre wärst bei dem auch nix pfändbares mehr zu holen wär, würd die inkassofirma nen feuchten handschlag für ihre 3,50€ bekommen.

Ich finds allerdings schon echt ne sauerei des deutschen rechtssystems das so etwas wie inkassofirmen überhaupt rechtmäßig sind.
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listen ist offline  
Alt 08.03.2009, 11:49   #28
Robin_Rae
Senior Member
 
Registriert seit: 06/2008
Ort: Im Land Weit-Weit-Weg
Beiträge: 608
Tipp für's nächste Mal:

Betrag an die Firma des Abos zahlen, Vermerk: nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.

Das Inkasso anschreiben, dass die Hauptforderung bezahlt ist, ggf. anbieten, für "Portoauslagen" 5 Euro zu überweisen.

Schreib rein einem eventuellen Mahnbescheid für die Inkassogebühren wirst du widersprechen.
Die klagen das nie ein, weil die Inkassogebühren auf ziemlich wackeligen Füßen stehen. Schwieriger wird's, wenn du direkt Post von nem Mahnanwalt bekommst.

Gibt da auch ein gutes Forum für soetwas, Forum Schuldnerberatung. Das ist bei soetwas recht informativ.
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Robin_Rae ist offline  
Alt 08.03.2009, 13:21   #29
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
 
Registriert seit: 03/2004
Ort: Locked in eternal limbo
Beiträge: 25.477
Oder einfach Dauerauftrag einrichten.

Werd's mir aber versuchen zu merken. Klingt gut.
Dachte, die Firma kann die Inkassoheinis eh nicht mehr zurückpfeifen, also sinnlos.
Aber rechtlich is man so wohl aus dem Schneider, wie Du's beschreibst.
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Sam Hayne ist offline  
 

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