05.03.2009, 13:47 | #21 | |||
Kater
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Zitat:
Generell gilt: Bei Inkassounternehmen ist erstmal skepsis angebracht und ich würde mir da immer eine Rechts-/Verbraucherberatung einholen!
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05.03.2009, 13:49 | #22 | ||
となりのトトロ, トトロ♫
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Hab ich schon gelesen
Ich dneke bei Verleihsachen wird einfach auch mit einberechnet, dass die Besitzer ja praktisch Verlust machen, weil die Sachen, die weg sind nicht ausgeliehen werden können. Es hat nämlich schonmal jemand deswegen geklagt bzw war beim Anwalt und hat verloren.
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05.03.2009, 13:55 | #23 | |||
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
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Zitat:
Da steht zwar drin, was Verbraucherschützer sich so vorstellen, aber nicht ob nun ein Einspruch viel bringt. (Rechtsgrundlage?) Zudem bin ich wie gesagt auch schon wieder 'ne Woche über deren gesetzte Frist. Die sitzen sicher schon mit heisser Feder da um sich nochmal 70€ dazuzudichten. Und Anwalt wird noch teurer.
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05.03.2009, 13:59 | #24 | ||
Kater
Registriert seit: 09/2008
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Das blöde hier ist: Du weißt ja leider nicht, wie der Stand des "Falls" ist, d.h. im Briefkasten können ja scheinbar noch diverse Schreiben liegen!
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05.03.2009, 16:26 | #25 | |||
Member
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Zitat:
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05.03.2009, 16:36 | #26 | ||
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
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Ist ja in dem Sinne keine Mahnung.
Da ich mangels Anwesenheit auf die Mahnungen nicht reagiert hab', hat der Zeitschriftenverlag die Forderung an 'ne Inkassofirma verkauft. Üblicherweise bezahlt diese dafür so 10-15% des Forderungswertes. Mit anderen Worten... die Inkassofirma hat meine Forderung für 3,50€ angekauft und daraus jetzt 70,39€ gemacht. Wenn ich mal groß bin werd' ich Inkassofirma.
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05.03.2009, 17:24 | #27 | ||
Special Member
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Beiträge: 2.900
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Naja, da ist ja auch nen gewisses risiko dabei. Wenn du jetz arbeitsloser Hartz4 empfängre wärst bei dem auch nix pfändbares mehr zu holen wär, würd die inkassofirma nen feuchten handschlag für ihre 3,50€ bekommen.
Ich finds allerdings schon echt ne sauerei des deutschen rechtssystems das so etwas wie inkassofirmen überhaupt rechtmäßig sind.
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08.03.2009, 11:49 | #28 | ||
Senior Member
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Tipp für's nächste Mal:
Betrag an die Firma des Abos zahlen, Vermerk: nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung. Das Inkasso anschreiben, dass die Hauptforderung bezahlt ist, ggf. anbieten, für "Portoauslagen" 5 Euro zu überweisen. Schreib rein einem eventuellen Mahnbescheid für die Inkassogebühren wirst du widersprechen. Die klagen das nie ein, weil die Inkassogebühren auf ziemlich wackeligen Füßen stehen. Schwieriger wird's, wenn du direkt Post von nem Mahnanwalt bekommst. Gibt da auch ein gutes Forum für soetwas, Forum Schuldnerberatung. Das ist bei soetwas recht informativ.
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08.03.2009, 13:21 | #29 | ||
seniler alter Zirkusaffe™
Themenstarter
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Oder einfach Dauerauftrag einrichten.
Werd's mir aber versuchen zu merken. Klingt gut. Dachte, die Firma kann die Inkassoheinis eh nicht mehr zurückpfeifen, also sinnlos. Aber rechtlich is man so wohl aus dem Schneider, wie Du's beschreibst.
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