23.06.2009, 19:47 | #1 |
Member
Registriert seit: 01/2009
Beiträge: 68
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Kindergeld
Hallo ihr lieben,
ich bin noch in der Ausbildung und arbeite manchmal am Wochenende...jetzt meine Frage. Wieviel darf ich monatlich brutto verdienen, damit meinen Eltern nicht das Kindergeld gestrichen wird? Lg schonmal im vorraus |
23.06.2009, 19:47 | #00 |
Administrator
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Hallo Süße-Lilie, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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23.06.2009, 19:55 | #2 | ||
Golden Member
Registriert seit: 03/2009
Ort: dunno
Beiträge: 1.031
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8600 € im Jahr soweit ich weiß.
Genauere Informationen gibt es aber direkt bei der Kindergeldstelle.
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23.06.2009, 20:02 | #3 | ||
First come, first served.
Registriert seit: 07/2006
Beiträge: 4.287
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7680 Euro p.a., nachzulesen im Merkblatt Kindergeld 2009
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23.06.2009, 20:36 | #4 | ||
Golden Member
Registriert seit: 03/2009
Ort: dunno
Beiträge: 1.031
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Ja, aber dazu kannst du noch einen gewissen Betrag an Werbekosten anrechnen. Daher der höhere Wert. Aber das ist nicht so ganz einfach.
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24.06.2009, 17:01 | #5 | ||
Member
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 221
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7580 und zwar NETTO und man kann glaub bis 20% werbungskosten einrechnen lassen.
Aber kriegst du wirklich kindergeld wenn du eine ausbildung hat?
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24.06.2009, 17:23 | #6 | ||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
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Ja, aber eben nur, wenn bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Altersgrenze wurde m. W. von 27 auf 25 Jahre gesenkt.
Das Nettoeinkommen zählt schon mal gar nicht, weil da schon der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen ist. Der wird aber bislang bei der Ermittlung der Einkommensteuer nicht voll berücksichtigt, sondern nur, soweit er die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Den Rest muss jeder auf seine Kappe nehmen. Wenn also überhaupt etwas Anderes als das Bruttoeinkommen maßgeblich ist, dann allenfalls das zu versteuernde Einkommen. Demnach dürftest Du vom Bruttoeinkommen noch verschiedene die Steuerlast mindernde Ausgaben abziehen, z. B. Werbungskosten oder auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Diese Kosten müssen nachgewiesen werden. Teilweise gibt es hierfür auch Pauschbeträge (wie bei den Werbungskosten), die dann zum Tragen kommen, wenn man keinen höheren Aufwand nachweist; es gibt also einen gewissen Mindestabzug. Der beträgt aber keinesfalls 20 % des Bruttoeinkommens. Das war noch nie so und dürfte bei Azubis auch nicht anders sein. Das zu versteuernde Einkommen darf dann nicht höher sein als der Grundfreibetrag für die Einkommensteuerpflicht, und der liegt bei 7.680 Euro. Liegt man auch nur ein bisschen drüber, wird sofort das komplette Kindergeld für das jüngste Kind gestrichen. Da kann es schon sinnvoll sein, seinen Vorgesetzten um eine Lohnkürzung zu bitten.
Geändert von poor but loud (24.06.2009 um 17:39 Uhr) |
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24.06.2009, 17:58 | #7 | ||
Member
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 221
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@seinen Vorgesetzten um eine Lohnkürzung zu bitten. <--- Warum arbeitet man nicht einfach weniger?
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24.06.2009, 18:41 | #8 | ||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
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Weil die Arbeitszeit für Azubis vorgeschrieben ist.
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24.06.2009, 19:30 | #9 | ||
Member
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 221
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ich dachte er macht seine ausbildung und will am wochenende noch arbeiten?
ich beziehe mich nur auf wochenendjob
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24.06.2009, 19:35 | #10 | ||
Quoten-, äh, -dings
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 4.911
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Stimmt, das hatte ich übersehen. Ich hatte damals "nur" meine Ausbildung absolviert und im letzten Lehrjahr schon damit zuviel verdient.
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