27.07.2009, 00:30 | #11 | ||
Member
Themenstarter
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Hey vielen Dank an alle
Schnuckelche was genau bedeutet dein letzter Satz? Und ich kann das leider nicht mehr durch einen Screenshot nachweisen ich habe ALLES durchsucht Verläufe/System einträge! Aber ich bin mir 100% sicher SOFORT nach der Anmeldung gekündigt zu haben und IM Browser wurde mir meine Kündigung bestätigt Und ich fange im September meine Ausbildung an, ab da habe ich vorrausichtlich Geld. Ich habe nur Angst das sich die Mahnungen etc. bis zu dem Zeitpunkt ins unermeßliche gestapelt haben.
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27.07.2009, 01:44 | #12 | ||
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Ich bin kein Experte. Allerdings muss ich auch keiner sein. Ich hab mir gerade die Geschäftsbedingungen angesehen. Diese sind irreführend.
Das steht ganz oben: Dies sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv (nachfolgend “Nutzungsbedingungen“). Durch Anmeldung beim kostenlosen Online-Videorecorder von save.tv kommt zwischen Ihnen und der save.tv ltd. (nachfolgend “save.tv“) ein Nutzungsvertrag über die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv zustande. Und das Folgende deutlich weiter unten: Der Softwarehersteller räumt dem Softwarenutzer das Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung eines Softwareprogramms zur Aufzeichnung von Fernsehprogrammen für dessen private Zwecke (nachfolgend: Software) ein......Der Softwarenutzer verpflichtet sich...zur Bezahlung der Mietgebühren für die Überlassung der Software. Save.TV unterscheidet zwischen den "Nutzungsbedingungen Save.TV Videorecorder" (kostenlos) und den "Softwarelizenzbedingungen EasyRecord Plugin", für welches man sich laut den Geschäftsbedingungen zusätzlich anmelden kann. Auf der Start-und Anmeldeseite steht von diesem Plugin kein Wort. Mit anderen Worten, der Videorekorder kostet nichts, aber die Software zum Aufzeichnen. Desweiteren: Du müsstest ZWEIMAL etwas abgeschlossen haben. Dir wurde das teuerste Paket berechnet. Aus der Anmeldeseite geht klar hervor, dass dazu das Einverständins des Benutzers erforderlich ist. In den Geschäftsbedingungen steht versteckt etwas anderes: Der Vertrag wird für die während des Bestellvorgangs ausgewählte Vertragslaufzeit geschlossen. Auf der ersten Anmeldeseite kann man sich überhaupt kein Paket aussuchen. Und auch wenn das alles noch irgendwie "rechtens" ist, es ist alles hochgradig irreführend. Übrigens, schau mal im Internet genau nach. Du hast nicht als Einziger Ärger. Da ist bereits von Sammelklagen die Rede. Wegen dem Geld würde ich mir keine Sorgen machen, würde mich wundern, wenn die den gerichtlichen Weg einschlagen. Da dürfte das Gericht einige Fragen haben.
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27.07.2009, 02:26 | #13 | |||
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Zitat:
Schnuckelche, Du bist doch vom Fach, darf ich Dich mal fragen: Muss man sich als Verbraucher tatsächlich durch zigtausend Zeichen Geschäftsbedingungen wühlen? Und wie ist das, wenn es völlig anders suggeriert wird, als es in denen dann zu lesen ist? Frag mich auch, wozu der Laden eine 0700 Nummer braucht, wo es doch feste "Bürozeiten" gibt...das Büro wird kaum jeden Tag woanders sein...außer es ist recht mobil...
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27.07.2009, 02:46 | #14 | |||
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Hach, da häng ich mich richtig hin an sowas...
Zitat:
Und was bodenlos ist, hab ich eben erst gesehen. Diese "Aufnahme mit einem Mausklick" wird groß hervorgehoben. Genau das ist kostenpflichtig. Und genau über dieser Hervorhebung steht 0 Euro. Eine Frechheit ist das. Und das mit dem Kündigen ist dieselbe Unverschämtheit. Es wird klar suggeriert, dass Deine Art der Kündigung richtig ist. Zumindest ist dies auf zig Internetseiten zu lesen, welche diese Seite "bewerten". Aber dann wird von Dir ein Nachweis verlangt - welchen Du von denen aber überhaupt nicht bekommst. Und in den Geschäftsbedingungen ist dann natürlich von einer schriftlichen Kündigung die Rede. Welche sie aber auch sicher nicht erhalten.... Zahl denen keinen Cent. Jede Wette, dass Du nie eine gerichtliche Mahnung bekommst. Die werden Dir wahrscheinlich wöchentlich Mails/Mahnungen schicken von unseriösen Inkassounternehmen. Lass Dich da nicht beeindrucken, blockier einfach den Absender.
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27.07.2009, 06:29 | #15 | ||
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Zur Not geh zur Verbraucherzentrale, die helfen dir auch weiter.
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27.07.2009, 06:31 | #16 | ||
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Der letzte Satz bedeutet, das hier Keiner, der in einem juristischen Beruf arbeitet, dir einen "fachlichen Rat" geben darf.
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27.07.2009, 08:31 | #17 | ||
Der Hund
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Danke an die, die sich durch die AGB gearbeitet haben. Für das Zustandekommen eines Vertrags durch beredte Schweigen sind sie wie gesagt entscheidend, da generell Verträge durch Schweigen ja nicht zustande kommen können, aber eben nur generell nicht.
Dennoch - oder deshalb! - würde ich nicht einfach warten, sondern den Vertrag (s. oben) anfechten. Das ist für den Streitfall, falls er denn kommt, besser. Außerdem ist ja nicht auszuschließen, daß damit dann alles gleich erledigt ist und sie Ruhe geben. Also nicht einfach nichts tun, sondern schreiben. Und die Einzelfallberatungen hier - oje, was da die Kammer sagen wird
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27.07.2009, 08:37 | #18 | ||
...
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Moment! Einzelfallberatungen von Personen in juristischen Berufen!
Da ich z.B. kein Jurist bin, darf ich durchaus Vorschläge machen. Richter und Anwälte im Forum sollten sich aber zurück halten, bzw lediglich die richtigen Anwälte nennen, an die der User sich wenden sollte.
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27.07.2009, 09:15 | #19 | ||
Member
Themenstarter
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Erstmal vielen Dank an alle die mir hier so fleißig helfen =)
Ich habe irgendwo noch etwas gelesen das Save.Tv eine "Limited" ist. Das heißt der Firmensitz ist in England und es gelten die dortigen Gesetze!? Oder hab ich da irgendetwas falsch verstanden?? Ändert das jetzt irgendwas am Sachbestand o.O? Mir raucht langsam der Kopf weil ich seit Freitag nich mehr ruhig schlafen kann und bis Nachts nach ner Lösung suche. Edit: Hätt ich fast vergessen, In meiner Panik habe ich am Samstag Save.Tv noch ne Nachricht geschickt mit der Bitte mir das Geld rückzuüberweisen und 10€ zu behalten, da es mir im moment einfach nicht möglich ist zu bezahlen. Darauf kam folgende Antwort:" Hallo XXX XXX, Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.07.2009: Wir wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, haben Sie Ihren Vertrag nicht fristgerecht gekündigt. Somit wurde Ihr Vertrag automatisch am 18.07.09 verlängerung und der Beitrag eingezogen. Ihre Kündigung haben Sie am 25.07.09 durchgeführt und eine gesonderte Bestätigung wurde Ihnen am selben Tag zugesandt. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir an den Lizenzvertrag, der diesem Vertrag zu Grunde liegt, gebunden sind und keine abweichende Regelung treffen können. Somit können wir leider nicht von der Forderung absehen. Sie können den Online-Videorekorder von Save.TV noch bis zum 18.07.2010 nutzen."
Geändert von gnülelgrümpf (27.07.2009 um 10:57 Uhr) |
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27.07.2009, 11:10 | #20 | |||
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Zum Thema Rechtsberatungsgesetz:
Da muss ich mich freilich ein klein wenig korrigieren, denn seit letztem Jahr gilt das sog. Rechtsdienstleistungsgesetz. Das Gesetz regelt in der Tat wer einem anderen eine Rechtsberatung zukommen lassen darf. Denn das Gesetz geht davon aus, dass der rechtssuchende Bürger ein Recht auf einen qualifizierten Rechtsrat hat. Tatsächlich darf kein anderer als in dem Gesetz genannter Personenkreis eine Beratung im Einzelfall vornehmen. Deutschland steht damit aber im EU Vergleich alleine da. In keinem anderen Land gibt es solche Beschränkungen. Zitat:
Irreführende Dinge und überraschende Klauseln sind entsprechend über das BGB, früher AGBG, normiert und im entsprechend zu prüfenden Einzelfall als gegenstandslos zu betrachten. Nicht alles was irgendwo in einem Vertrag steht hat entsprechende Wirkungen. Aber grundsätzlich gilt: Nichts abschließen was man nicht gelesen hat. Bspw. ist die Vertretungsbefugnis eines Anwalts extrem weit. Mit dem unterschriebenen Vollmachtsformular könnt ich für meinen Mandanten sozusagen rechtsgültig einen Grabstein kaufen. Eine vorsorgliche Anfechtungserklärung kann durchaus Sinn machen. Dann kann es allenfalls noch um den zu ersetzenden Schaden gehen, der erst einmal beziffert werden müsste. Welche Rechtsordnung hier für den Vertrag eingreift steht klar im EGBGB, egal wo die Firma ihren Sitz hat.
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