27.07.2009, 12:40 | #21 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Jetzt mach dich mal nicht verrückt.
Mach's wie gesagt, dann kann von dir maximal der sog. Vertrauensschaden als Ersatz verlangt werden - also vielleicht die 10.-. In der Praxis wird das aber nicht passieren. Also anfechten (siehe Formular) und dann Mahnungen wegwerfen, Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), falls er kommt, sofort widersprechen. Danach müsste save.tv, um an das Geld zu kommen, vor Gericht ziehen, was sie nach dem, was ich hier über die AGB lese, nicht tun werden.
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27.07.2009, 13:01 | #22 | |||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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1. Aus der Rubrik "wir lernen fürs Leben": Kündigungen immer per Einschreiben bzw. mit Beleg.
Merk´s dir - mit 60€ bist du in diesem Lernprozess noch günstig dabei. 2. Zitat:
3. Hast du niemandem, den du von dem Ärgernis erzählen kannst? 60 Euro sind zwar ärgerlich - aber im Notfall, wenn nichts anders hier hilft - ja auch durchaus eine Summe, bei der einem jemand aushelfen kann...oder? Ich würde mir jedenfalls 3x überlegen, ob ich das Geld zurückbuchen lasse und damit vielleicht noch mehr Kosten produziere. Ich habe null juristischen Hintergrund - aber für mich sieht´s ziemlich schlecht aus für dich. @ Schnuckelche Mal ganz im Ernst - hat er Aussicht mit dem "Einspruch" durchzukommen? Oder ist das nur eine "Möglichkeit", die bei nichtgelingen noch mehr Schulden verspricht?
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27.07.2009, 13:01 | #23 | |||
abgemeldet
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Zitat:
Sofern man sich auf eine fristgerechte Kündigung beruft und seine Rechtsposition darauf begründet, muss man sie auch nachweisen können und nicht die Gegenpartei, die ihre Rechtsansprüche in diesem Falle auf einen rechtswirksamen Vertragsabschluss gründet und diesen wohl auch solange nachweisen kann, wie die Gegenpartei den Nachweis der Kündigung schuldig bleibt. Zumal über den "rechtskräftigen" Vertragsabschluss zumindest insofern keine Strittigkeit besteht, als dass die kostenfreie Leistung nachweislich in Anspruch genommen wurde und der dafür entsprechende Vertrag (inklusive der Geschäftsbedingungen, welche bei Nichtkündigung eine Überführung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis vorsieht) akzeptiert wurde. Ob an den Vertragsbedingungen etwas zu rütteln ist und womit der Vertrag nichtig werden könnte, wird im Endeffekt ohnehin nur ein Gericht befinden können. Sich allerdings darauf berufen zu wollen, dass eine Kündigung, die die eigene Rechtsposition begründen soll, durch einen Anderen nachgewiesen werden müsste, halte ich für ziemlich paradox (nicht richtig) und man möge sich mal vorstellen, was das bedeuten würde. Nämlich, dass wir uns allesamt jedwede Kündigung aus jedem Vertragsverhältnis schenken könnten und lediglich behaupten müssten, gekündigt zu haben und dann soll mal der Andere beweisen, dass dem nicht so wäre. Ich finde übrigens den laxen Umgang mit irgendwelchen Vertragsabschlüssen (besonders über das Internet) sehr bedenklich und ich hoffe, dass der TE als nun "erwachsener" Mann mindestens soviel aus dem Ärger lernt, dass Vertragsabschlüsse niemals nur ein Spaß sein können, der ohne Verpflichtungen und Konsequenzen auch jederzeit beendet werden kann.
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27.07.2009, 13:27 | #24 | ||||||
Dauerhaft Gesperrt
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Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 4.107
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Zitat:
Zitat:
Es geht auch eher darum deutlich zu machen, dass man an das Geld nicht leicht heran kommt, das ist alles. Nur am Rande allerdings, es gibt neben den gesetzlich geregelten Fällen einige Fälle der Beweislastumkehr. Zitat:
Was man auch nie ohne alle Unterlagen gelesen zu haben beurteilen kann. Zitat:
Aber die Kernaussage dahinter ist zutreffend.
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27.07.2009, 13:35 | #25 | ||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
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Der Vertragsabschluß ist nur dann gültig, wenn die AGB dem gültigen Recht, also dem BGb und der darauf gegründeten Rechtsprechung entsprechen.
Nach dem, wie die AGB hier zitiert werden, ist das zumindest sehr zweifelhaft. Um das gültig beurteilen zu können, müsste man sie natürlich stundenlang abklopfen - kann ich nicht. Aber es gibt wenig astreine AGB. Deshalb hat save.tv durchaus ein Prozessrisiko, das sie wohl kaum auf sich nehmen werden. Natürlich denke ich auch, daß der TE eher Glück hat und künftig deutlich vorsichtiger sein solle....
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27.07.2009, 13:40 | #26 | |||
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Zitat:
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27.07.2009, 13:42 | #27 | ||
Forumsgast
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Die Frage ist nur, ob ich darauf spekulieren würde, wenn ich ein 18-jähriger wäre, dem schon 60 € fast das Genick brechen.
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27.07.2009, 13:47 | #28 | ||
...
Registriert seit: 12/1999
Ort: Paderborn
Beiträge: 11.467
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Ich würd mit meinen Eltern reden oder aber (wenn ich schon alleine lebe) direkt zur Verbraucherzentrale gehen.
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27.07.2009, 13:57 | #29 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
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Zitat:
Wenn aber 60.- sooo ein Problem sind, würde ein Prozess über Prozesskostenhife laufen. Und eine folgende Verurteilung, 60.- zu bezahlen, wäre ein tragbares Risiko. Das Risiko für save.tv ist sehr deutlich höher. save.tv hat bereits Prozesse (in denen es grundsätzlich um das Geschäftsmodell geht) verloren. Eine öffentliche Niederlage in Sachen AGB würde ich mir zu mindest an Stelle von save.tv nicht zumuten wollen. Ich war zunächst ja auch sehr skeptisch - kann man am Anfang des Threads nachlesen. Wenn aber nach Aufruf der Startseite bei Neuanmeldung die Sache so abläuft wie geschildert, dürften nicht nur die AGB Makulatur sein, sondern auch der Verdacht der Täuschung möglich sein. Deshalb scheint mir unter dem Strich, daß eine Zahlungsverweigerung okay ist. Daß der TE bei save.tv nicht "schmarozt", sondern tatsächlich den Dienst nicht mehr benutzt hat (wie er behauptet), wäre ggfs. sicher auch beweisbar, denn save.tv loggt die ips. Das würde dann die Behauptung der Kündigung zumindest stützen.
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27.07.2009, 14:04 | #30 | |||
Der Hund
Registriert seit: 07/2009
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Zitat:
Verbraucherzentrale ist sicher immer gut - falls die sich bei so was hineinknien, was ich nicht weiß. Es liegt aber ganz offensichtlich ein Erklärungsirrtum vor - deshalb ist die Zahlungsverweigerung okay. Und er sollte ja jetzt etwas tun - in diesem Fall ist "unverzügliches" handeln gefordert. Und das kann er mit dem vorgeschlagenen Schrieb HEUTE tun. Und müsste es auch, später ist es Makulatur. Wenn die Verbraucherzentrale es dann anders sehen sollte, kann er jederzeit zurück. Denn mit der Zahlung lässt sich der Fall immer abschließen...
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