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Alt 27.07.2009, 14:38   #31
Narrenopfer
__________________
 
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 8.896
Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Ich war zunächst ja auch sehr skeptisch - kann man am Anfang des Threads nachlesen. Wenn aber nach Aufruf der Startseite bei Neuanmeldung die Sache so abläuft wie geschildert, dürften nicht nur die AGB Makulatur sein, sondern auch der Verdacht der Täuschung möglich sein.
Das ist (natürlich) vom Gesetz her alles in Ordnung. Unsere Gesetze zwingen leider den Verbraucher alles durchzulesen, auf alles zu achten, für alles Belege zu haben, alles nachweisen zu müssen.

Dem Verbraucher wird hier die Bestätigung der Kündigung suggeriert, auch das tut aber wohl nichts zur Sache, weil in den AGB steht: Schriftlich kündigen. Wie erwähnt, bedeutet Einschreiben und Kopie des Kündigungsschreibens behalten. Selbst dann könnte aber noch behauptet werden, es kam ein anderer Brief an.


Auch Irreführung ist bei uns erlaubt, jeder kennt die übergroßen Werbeplakate. Und unten steht in Mikroschrift was anderes als groß obendrüber.



Unberührt von SaveTV:

Mit Firmen welche bei uns ltd. im Namen und/oder persönliche Rufnummern benutzen sollte man sich garnicht einlassen. Nicht, dass ich hier unsere englischen Freunde in ein schlechtes Licht rücken will, um Himmels Willen. Es geht darum, dass man nicht einmal richtig nachvollziehen kann, wo die Firma überhaupt sitzt. Da wird klar suggeriert, es handelt sich um eine deutsche Firma, durch den Eintrag in das deutsche Handelsregister, die deutsche Adresse. Es ist aber eine englische Firma, welche auch dem englischen Gesetz unterliegt. Das ist bereits eine...Unübersichtlichkeit.

McDonald’s firmiert bei uns offiziell auch als Inc. die einzelnen Filialen sind aber jeweils eine GmbH, weil für diese deutsches Recht gilt.

Jetzt hab ich Hunger.
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Narrenopfer ist offline  
Alt 27.07.2009, 14:46   #32
gnülelgrümpf
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2008
Beiträge: 181
UFFF^^ das alles waren jetzt ganz schön viele Informationen für einen juristischen Laien.

Bin echt dankbar dass soviele versuchen mir zu helfen.

Es wäre aber echt nett wenn noch einer die Schritte die ich jetzt tun soll zusammenfassen und aufzählen könnte.
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gnülelgrümpf ist offline  
Alt 27.07.2009, 14:50   #33
Schnuckelche
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 01/2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 4.107
Gewöhn Dich daran, dass wird noch viel schlimmer mit den Jahren
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Schnuckelche ist offline  
Alt 27.07.2009, 16:21   #34
gnülelgrümpf
Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 12/2008
Beiträge: 181
Ne ehrlich gesagt hab ich von sowas in letzter Zeit genug.

Es dreht sich darum, dass meine Eltern momentan einfach nicht zu Hause sind und auch erst gege September (wenn ich dann arbeite)

wieder da sein werden!
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gnülelgrümpf ist offline  
Alt 28.07.2009, 15:44   #35
Purpleswirl
abgemeldet
Zitat:
Zitat von Schnuckelche Beitrag anzeigen
Ja und nein. Denn einige Vertragsabschlüsse im Internet sind ohne entsprechende Einhaltung gewisser Voraussetzungen einfach nur Makulatur.
Aber die Kernaussage dahinter ist zutreffend.
Das ist auch wieder so eine Schleich-Phrase, denn ob ein geschlossener Vertrag letztlich gewisse Vorausetzungen nicht erfüllt, sittenwidrig oder sonstwas und "Makulatur" wäre, lässt sich in den seltensten Fällen mal eben einfach so entscheiden, sondern bedarf in der Regel gerichtlicher Urteile.

Eine Klage führen zu müssen oder aber eventuell selbst verklagt zu werden, wäre eine massive Konsequenz, ebenso, wie vielleicht aus Angst oder Scheu, darauf zu verzichten und Kosten tragen zu müssen, die unrechtmäßig wären oder mit Inkassounternehmen Bekanntschaft zu machen.

IMMMER und ÜBERALL da, wo ich aufgefordert werde, meine Daten anzugeben, Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und/oder meine Unterschrift zur Beglaubigung zu leisten, bewegen wir uns weg von Jux und Dollerei und in ein Rechtsverhältnis.
(Mal abgesehen davon, dass auch das deutsche Recht sogar "den mündlichen Vertrag" kennt und der grundsätzlich ebenso "rechtskräftig" ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Allerdings wird die Beweisbarkeit bei Vertragsbruch in aller Regel sehr schwierig, weswegen man sich auf mündliche Vertragsabschlüsse oftmals sehr leichtfertig einlässt. Diese Leichtfertigkeit sollte man jedoch bei schriftlichen Vertragsabschlüssen besser nicht an den Tag legen.)

Zitat:
Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Der Vertragsabschluß ist nur dann gültig, wenn die AGB dem gültigen Recht, also dem BGb und der darauf gegründeten Rechtsprechung entsprechen.
Und das zu entscheiden unterliegt, dann leider nicht, einem der Vertragspartner, sondern im Streitfall nur den Gerichten.
Also Prozess mit entsprechendem Aufwand und Kosten und niemals mit Erfolgsgarantie. Heißt; man kann auch immer verlieren.

Zitat:
Zitat von gnülelgrümpf Beitrag anzeigen
Es wäre aber echt nett wenn noch einer die Schritte die ich jetzt tun soll zusammenfassen und aufzählen könnte.
Du solltest dich ganz schlau machen und mal schauen, ob gegen die Firma bereits Klagen laufen und eventuell Urteile ergangen sind, die deinen Fall berühren und dir dann in etwa zeigen können, wie deine Aktien stehen.

Solltest du nichts finden, worauf du dich stützen kannst, dann solltest du dir sehr genau überlegen, ob du es dir wirklich leisten kannst und willst, es eventuell auf einen Prozess ankommen zu lassen, den du letzlich auch nicht gewinnen musst, da du deine schriftliche, fristgerechte Kündigung auch dann noch immer nicht nachweisen kannst.
Mal abgesehen davon, dass du von der Gegenpartei eventuell auf Zahlung verklagt werden würdest und dann durch das Gericht auch nur zu beurteilen wäre, ob ein Vertrag geschlossen wurde und die jeweiligen Vertragsbedingungen durch die Vertragspartner eingehalten wurden.
(Die AGB würden in dem Falle gar nicht zur Debatte stehen und man würde dich vermutlich darauf verweisen, dass dir das Recht zur Klage unbenommen ist, wenn du etwas zu klagen hast. Es sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, die auch so behandelt werden.)
Würdest du dann auf Zahlung verurteilt werden, dann hättest du zu zahlen und dann nicht nur die jetzigen Kosten, sondern zuzüglich Mahnkosten, Zinsen, Gerichtskosten etc.
(Auch Prozesskostenhilfe ist kein Geschenk des Staates an streitwütige Bürger, sondern ein Darlehen, für Jemanden, der in einer finanzschwachen Situation, dennoch sein Recht wahren können muss.)
Wolltest DU die AGB anfechten, dann müsstest DU deinerseits darauf klagen und könntest dann erst aufgrund eines für dich positiven Urteils, das Recht in Anspruch nehmen, den Vertrag als nichtig anzusehen und also auch nicht zahlen zu müssen.)

Ich würde in so schwammigen Situationen, in denen ich mir ganz klar einen eigenen Fehler zuschreiben muss (und mich weder als Beklagter noch als Kläger in einer eindeutigen Rechtssicherheit sähe) und wobei es zudem um eine so überschaubare Summe geht, wohl eher die Zahlung tätigen und daraus meine Lektion lernen.

Und genau DAS rate ich dir dringend.
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Geändert von Purpleswirl (28.07.2009 um 16:19 Uhr)
Purpleswirl ist offline  
Alt 28.07.2009, 19:16   #36
OneLife
Member
 
Registriert seit: 12/2007
Beiträge: 221
Wie hast du überhaupt den Vertrag abgeschlossen?
Warum hast du dazu noch deine Bank-daten angegeben?

Wenn du keine schriftliche Vertrag abgeschloßen hast, dann können Sie kein Geld von dir verlangen. (außer bei vertragverlängerung und Post-Identifikation und TARIF-wechsel)

Ich würde erstmal nicht zahlen und verbrauchtzentrale anrufen.

Wenn nötig, ignorieren
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OneLife ist offline  
Alt 28.07.2009, 21:12   #37
Schnuckelche
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 01/2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 4.107
Zitat:
Das ist auch wieder so eine Schleich-Phrase, denn ob ein geschlossener Vertrag letztlich gewisse Vorausetzungen nicht erfüllt, sittenwidrig oder sonstwas und "Makulatur" wäre, lässt sich in den seltensten Fällen mal eben einfach so entscheiden, sondern bedarf in der Regel gerichtlicher Urteile.
Nein, es bedarf des Gesetzes, das dann durchaus mittels Richterrecht ein wenig "praktikabel" gemacht wird. Der Jurist und Rechtsberater kennt die Entscheidungen aber recht genau (sofern er ein guter Jurist ist) und kann demnach ganz gut abschätzen wie ein Gericht entscheiden könnte.
Im Übrigen, wenn man noch genauer hinschaut kommt es manchmal auch schlicht auf den Richter an. Das ist aber ein anderes Thema.

Eine Klage zu führen, und all diese Dinge sind für jemand der täglich damit zu tun hat sehr schnell in einer "anderen Welt" - aber es ist gut, dass prinzipiell da eine gewisse Distanz und Respekt dazu vorherrscht.

Den berühmten mündlichen Vertrag kannst Du getrost in die Tonne kloppen, solange kein Beweismittel in Form eines Zeugen zugegen ist.
Du brauchst mir das Rechtssystem auch nicht wirklich erklären. Wenn Du meine Qualifikation in dem Bereich anzweifeln möchtest, bitte, dann sag es aber direkt heraus.
Das Problem ist schlicht, dass Erläuterungen in diesem Bereich extrem viel Schreibaufwand verlangen, den ich mir ersparen möchte - sofern man es wirklich genau machen möchte.

Lg Schnuckel
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Schnuckelche ist offline  
Alt 28.07.2009, 21:37   #38
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
Zitat:
Zitat von Purpleswirl Beitrag anzeigen
Mal abgesehen davon, dass du von der Gegenpartei eventuell auf Zahlung verklagt werden würdest und dann durch das Gericht auch nur zu beurteilen wäre, ob ein Vertrag geschlossen wurde und die jeweiligen Vertragsbedingungen durch die Vertragspartner eingehalten wurden.
(Die AGB würden in dem Falle gar nicht zur Debatte stehen....
Selbstverständlich stehen sie in einem Verfahren von save.tv gegen xy auf den Prüfstand, denn Save.tv muß beweisen, daß seine Forderungen zu Recht bestehen. Das setzt juristisch einwandfreie Vertragsbedingungen voraus - also AGB. Die sind nämlich die Grundlage des Vertrags. Ihre Prüfung würde also im Zentrum stehen.

Nach dem, was hier in diesem Thread daraus zitiert wurde, sind sie teils sittenwidrig und teils nichtig.

Zu AGB ist übrigens in dem Link zum Heise-Verlag, den ich gesetzt habe, einiges zu lesen - einfach mal anschauen.

Zur Frage, wie oft ein solcher Abo-Betreiber vor Gericht gezogen ist und dann auch noch gewonnen hat, gibt es wenig Literatur - weil das kaum passiert
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PIcasso1989 ist offline  
Alt 28.07.2009, 21:43   #39
PIcasso1989
Der Hund
 
Registriert seit: 07/2009
Ort: BW
Beiträge: 12.790
>> Zitat von gnülelgrümpf Beitrag anzeigen
Es wäre aber echt nett wenn noch einer die Schritte die ich jetzt tun soll zusammenfassen und aufzählen könnte.<<<<

Das wurde schon soo oft gesagt:

1. Vertrag anfechten, der Link zum Formular steht schon ewig hier
2. Zur Verbraucherzentrale gehen
3. Gut schlafen.

Und wenn du noch lange wartest, auch das stand schon hier, hast du die gesetzliche Vorschrift mißachtet, die nämlich eine UNVERZÜGLICHE Anfechtung fordert.

Mann, ist das so schwer.
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PIcasso1989 ist offline  
Alt 29.07.2009, 00:16   #40
Schnuckelche
Dauerhaft Gesperrt
 
Registriert seit: 01/2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 4.107
Zitat:
die nämlich eine UNVERZÜGLICHE Anfechtung fordert.
Das Gesetz verlangt zur Anfechtung "ohne schuldhaftes Zögern".... die Anmerkung in Klammern ist eine rein redaktionelle Maßnahme (wie die Paragraphenüberschriften übrigens auch.)

Zitat:
(Die AGB würden in dem Falle gar nicht zur Debatte stehen und man würde dich vermutlich darauf verweisen, dass dir das Recht zur Klage unbenommen ist, wenn du etwas zu klagen hast. Es sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, die auch so behandelt werden.)
Oh hab ich gar nicht gelesen, nur was auf mich gemünzt war.
In der Tat die AGB werden von dem Gericht geprüft. Der Jurist prüft ikm Zivilrecht immer:

Wer verlangt was von wem woraus... dann geht die schöne Subsumtion und Laberei los... Es geht dann weiter mit der Prüfung des Anspruches, was er so macht: Anspruch entstanden? Anspruch einredebehaftet? Anspruch untergegangen? Die Systematik will ich jetzt nicht im Detail erklären. Aber in der Regel wird bei der Frage nach dem entstehen des Anspruches neben dem Vertragsschluss als solchen darauf geschaut worüber man sich überhauot geeeinigt hat ... und da hauen die AGB mit hinein.
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Schnuckelche ist offline  
 

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