27.07.2009, 14:38 | #31 | |||
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Registriert seit: 11/2007
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Zitat:
Dem Verbraucher wird hier die Bestätigung der Kündigung suggeriert, auch das tut aber wohl nichts zur Sache, weil in den AGB steht: Schriftlich kündigen. Wie erwähnt, bedeutet Einschreiben und Kopie des Kündigungsschreibens behalten. Selbst dann könnte aber noch behauptet werden, es kam ein anderer Brief an. Auch Irreführung ist bei uns erlaubt, jeder kennt die übergroßen Werbeplakate. Und unten steht in Mikroschrift was anderes als groß obendrüber. Unberührt von SaveTV: Mit Firmen welche bei uns ltd. im Namen und/oder persönliche Rufnummern benutzen sollte man sich garnicht einlassen. Nicht, dass ich hier unsere englischen Freunde in ein schlechtes Licht rücken will, um Himmels Willen. Es geht darum, dass man nicht einmal richtig nachvollziehen kann, wo die Firma überhaupt sitzt. Da wird klar suggeriert, es handelt sich um eine deutsche Firma, durch den Eintrag in das deutsche Handelsregister, die deutsche Adresse. Es ist aber eine englische Firma, welche auch dem englischen Gesetz unterliegt. Das ist bereits eine...Unübersichtlichkeit. McDonald’s firmiert bei uns offiziell auch als Inc. die einzelnen Filialen sind aber jeweils eine GmbH, weil für diese deutsches Recht gilt. Jetzt hab ich Hunger.
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27.07.2009, 14:46 | #32 | ||
Member
Themenstarter
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UFFF^^ das alles waren jetzt ganz schön viele Informationen für einen juristischen Laien.
Bin echt dankbar dass soviele versuchen mir zu helfen. Es wäre aber echt nett wenn noch einer die Schritte die ich jetzt tun soll zusammenfassen und aufzählen könnte.
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27.07.2009, 14:50 | #33 | ||
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Gewöhn Dich daran, dass wird noch viel schlimmer mit den Jahren
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27.07.2009, 16:21 | #34 | ||
Member
Themenstarter
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Beiträge: 181
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Ne ehrlich gesagt hab ich von sowas in letzter Zeit genug.
Es dreht sich darum, dass meine Eltern momentan einfach nicht zu Hause sind und auch erst gege September (wenn ich dann arbeite) wieder da sein werden!
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28.07.2009, 15:44 | #35 | |||||
abgemeldet
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Zitat:
Eine Klage führen zu müssen oder aber eventuell selbst verklagt zu werden, wäre eine massive Konsequenz, ebenso, wie vielleicht aus Angst oder Scheu, darauf zu verzichten und Kosten tragen zu müssen, die unrechtmäßig wären oder mit Inkassounternehmen Bekanntschaft zu machen. IMMMER und ÜBERALL da, wo ich aufgefordert werde, meine Daten anzugeben, Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und/oder meine Unterschrift zur Beglaubigung zu leisten, bewegen wir uns weg von Jux und Dollerei und in ein Rechtsverhältnis. (Mal abgesehen davon, dass auch das deutsche Recht sogar "den mündlichen Vertrag" kennt und der grundsätzlich ebenso "rechtskräftig" ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Allerdings wird die Beweisbarkeit bei Vertragsbruch in aller Regel sehr schwierig, weswegen man sich auf mündliche Vertragsabschlüsse oftmals sehr leichtfertig einlässt. Diese Leichtfertigkeit sollte man jedoch bei schriftlichen Vertragsabschlüssen besser nicht an den Tag legen.) Zitat:
Also Prozess mit entsprechendem Aufwand und Kosten und niemals mit Erfolgsgarantie. Heißt; man kann auch immer verlieren. Zitat:
Solltest du nichts finden, worauf du dich stützen kannst, dann solltest du dir sehr genau überlegen, ob du es dir wirklich leisten kannst und willst, es eventuell auf einen Prozess ankommen zu lassen, den du letzlich auch nicht gewinnen musst, da du deine schriftliche, fristgerechte Kündigung auch dann noch immer nicht nachweisen kannst. Mal abgesehen davon, dass du von der Gegenpartei eventuell auf Zahlung verklagt werden würdest und dann durch das Gericht auch nur zu beurteilen wäre, ob ein Vertrag geschlossen wurde und die jeweiligen Vertragsbedingungen durch die Vertragspartner eingehalten wurden. (Die AGB würden in dem Falle gar nicht zur Debatte stehen und man würde dich vermutlich darauf verweisen, dass dir das Recht zur Klage unbenommen ist, wenn du etwas zu klagen hast. Es sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, die auch so behandelt werden.) Würdest du dann auf Zahlung verurteilt werden, dann hättest du zu zahlen und dann nicht nur die jetzigen Kosten, sondern zuzüglich Mahnkosten, Zinsen, Gerichtskosten etc. (Auch Prozesskostenhilfe ist kein Geschenk des Staates an streitwütige Bürger, sondern ein Darlehen, für Jemanden, der in einer finanzschwachen Situation, dennoch sein Recht wahren können muss.) Wolltest DU die AGB anfechten, dann müsstest DU deinerseits darauf klagen und könntest dann erst aufgrund eines für dich positiven Urteils, das Recht in Anspruch nehmen, den Vertrag als nichtig anzusehen und also auch nicht zahlen zu müssen.) Ich würde in so schwammigen Situationen, in denen ich mir ganz klar einen eigenen Fehler zuschreiben muss (und mich weder als Beklagter noch als Kläger in einer eindeutigen Rechtssicherheit sähe) und wobei es zudem um eine so überschaubare Summe geht, wohl eher die Zahlung tätigen und daraus meine Lektion lernen. Und genau DAS rate ich dir dringend.
Geändert von Purpleswirl (28.07.2009 um 16:19 Uhr) |
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28.07.2009, 19:16 | #36 | ||
Member
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Wie hast du überhaupt den Vertrag abgeschlossen?
Warum hast du dazu noch deine Bank-daten angegeben? Wenn du keine schriftliche Vertrag abgeschloßen hast, dann können Sie kein Geld von dir verlangen. (außer bei vertragverlängerung und Post-Identifikation und TARIF-wechsel) Ich würde erstmal nicht zahlen und verbrauchtzentrale anrufen. Wenn nötig, ignorieren
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28.07.2009, 21:12 | #37 | |||
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Zitat:
Im Übrigen, wenn man noch genauer hinschaut kommt es manchmal auch schlicht auf den Richter an. Das ist aber ein anderes Thema. Eine Klage zu führen, und all diese Dinge sind für jemand der täglich damit zu tun hat sehr schnell in einer "anderen Welt" - aber es ist gut, dass prinzipiell da eine gewisse Distanz und Respekt dazu vorherrscht. Den berühmten mündlichen Vertrag kannst Du getrost in die Tonne kloppen, solange kein Beweismittel in Form eines Zeugen zugegen ist. Du brauchst mir das Rechtssystem auch nicht wirklich erklären. Wenn Du meine Qualifikation in dem Bereich anzweifeln möchtest, bitte, dann sag es aber direkt heraus. Das Problem ist schlicht, dass Erläuterungen in diesem Bereich extrem viel Schreibaufwand verlangen, den ich mir ersparen möchte - sofern man es wirklich genau machen möchte. Lg Schnuckel
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28.07.2009, 21:37 | #38 | |||
Der Hund
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Zitat:
Nach dem, was hier in diesem Thread daraus zitiert wurde, sind sie teils sittenwidrig und teils nichtig. Zu AGB ist übrigens in dem Link zum Heise-Verlag, den ich gesetzt habe, einiges zu lesen - einfach mal anschauen. Zur Frage, wie oft ein solcher Abo-Betreiber vor Gericht gezogen ist und dann auch noch gewonnen hat, gibt es wenig Literatur - weil das kaum passiert
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28.07.2009, 21:43 | #39 | ||
Der Hund
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>> Zitat von gnülelgrümpf Beitrag anzeigen
Es wäre aber echt nett wenn noch einer die Schritte die ich jetzt tun soll zusammenfassen und aufzählen könnte.<<<< Das wurde schon soo oft gesagt: 1. Vertrag anfechten, der Link zum Formular steht schon ewig hier 2. Zur Verbraucherzentrale gehen 3. Gut schlafen. Und wenn du noch lange wartest, auch das stand schon hier, hast du die gesetzliche Vorschrift mißachtet, die nämlich eine UNVERZÜGLICHE Anfechtung fordert. Mann, ist das so schwer.
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29.07.2009, 00:16 | #40 | ||||
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Zitat:
Zitat:
In der Tat die AGB werden von dem Gericht geprüft. Der Jurist prüft ikm Zivilrecht immer: Wer verlangt was von wem woraus... dann geht die schöne Subsumtion und Laberei los... Es geht dann weiter mit der Prüfung des Anspruches, was er so macht: Anspruch entstanden? Anspruch einredebehaftet? Anspruch untergegangen? Die Systematik will ich jetzt nicht im Detail erklären. Aber in der Regel wird bei der Frage nach dem entstehen des Anspruches neben dem Vertragsschluss als solchen darauf geschaut worüber man sich überhauot geeeinigt hat ... und da hauen die AGB mit hinein.
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