13.08.2009, 13:23 | #1 |
abgemeldet
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Mietkaution
Hallo ihr,
folgende Situation: mein Freund ist aus seiner alten Wohnung ausgezogen und wartet seitdem auf die Rückzahlung seiner Kaution. Natürlich hat er mehrmals mit den entsprechenden Personen telefoniert- bisher ist allerdings nix passiert. Natürlich ist uns bewusst, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution eine gewisse Zeit einzubehalten. Aber: das Haus, in dem mein Freund gewohnt hat ist abgerissen und es gibt somit keine eventuellen Schönheitsreparaturarbeiten. Außerdem gibt es keinerlei Nebenkostenabrechnungen, weil er hierfür einen Pauschalbetrag bezahlt hat. Also in unseren Augen kein Grund, das Kautionsgeld weiterhin einzubehalten. Gibt es hier einen Experten, der uns helfen kann? Wie ist die Rechtslage? Danke und Gruß! |
13.08.2009, 13:23 | #00 |
Administrator
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Hallo santelinchen, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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13.08.2009, 13:25 | #2 | ||
Senior Member
Registriert seit: 03/2009
Ort: ca. 120 km zu weit südlich
Beiträge: 757
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Was sagt denn der Vermieter dazu?? Begründet er das irgendwie oder sagt er gar nix?
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14.08.2009, 05:23 | #3 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Das wäre auch meine Frage gewesen.
Normalerweise müsste er die Kaution bekommen. Es sei denn der Vermieter verrechnet die Abrisskosten, was aber dann mit der Unterstellung einherginge, dass dein Freund mit Verantwortung für den Abriss tragen würde. Kann ich mir nicht vorstellen... -.- Aber Experten müssten her. Ist er keinem Mieterbund oder sowas beigetreten, wo er mal nachfragen könnte? Schaut mal im Netz genauer nach (hier mal ein Link, da könnt ihr zur Kaution nachsehen), da müsste es Infos geben. Oder notfalls eine Rechtsberatung...
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14.08.2009, 06:29 | #4 | ||
Golden Member
Registriert seit: 06/2005
Ort: woanders
Beiträge: 1.447
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Kautionsrückzahlung per Einschreiben-Rückschein ANMAHNEN und eine 4Wöchige FRIST setzen.
Sollte das nicht fruchten, NOCHMALS. Danach einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht (Gerichtstand des Mietvertrags) erwirken. Auch nebenkosten, die im Rahmen einer Pauschale bezahlt wurden dürfen abgerechnet und differenzen korrigiert werden. Eine "Pauschale" gibt es so eigentlich nicht, sie ist eine "angemessene Vorrauszahlung" um für beide parteien keine grösseren differenzen aufkommen zu lassen. Offenlegung der Nebenkosten gleich mitanmahnen, gleiches Spiel. Er muss energieverbräuche und Instandhaltungskosten per Rechnung offenlegen.
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15.08.2009, 14:18 | #5 | ||
abgemeldet
Themenstarter
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also, danke erstmal für eure antworten.
mein freund hat ein paar mal dort angerufen und gesagt, dass er noch kein geld überwiesen bekommen hat. sie sagen dann oh, und es tut ihnen leid, es wird veranlasst... es ist ein wenig kompliziert, weil die vermieterin alle geschäfte einer anwältin übertragen hat weil es sich um irgendwelche erbgemeinschaften handelt, wie auch immer. jedenfalls telefoniert man immer wieder von A nach B und erreicht nichts oder erreicht erst gar niemanden. gestern hatte er ein weiteres telefonat, es herrschte wohl dort ein grosses chaos, sie haben sich entschuldigt und das geld müsste dann anfang nächster woche drauf sein. mal schauen.
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