25.08.2009, 22:58 | #1 |
Special Member
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miete einfordern?
Hi,also es geht um meine freundin.
sie wohnt seit 4 monaten bei mir und war vorher mit ihrem ex 2 jahre zusammen und sie wohnten auch ca. 2 jahre zusammen. damals regelten sie es so das er die miete zahlt und sie lebensmittel etc. etc. (er verdiente ja schon richtig und sie war ausbildung). als sie vor 4 monaten schluß machte und zu mir zog überließ sie ihm unentgeltlich die ca. 1000euro teure couch die sie komplett bezahlt hatte. mit dem 42 zoll fernseher den ebenfalls sie komplett bezahlte hatte,regelten sie es so das er ihr in den nächsten monaten 500euro bezahlt und er ihn behalten kann (nur mündlich regelten sie das). dies ist nun 4 monate her und als sie ihn gestern anrief und ihm sagte wie es jetzt mit dem geld aussehen würde,antwortete er nur das der fernseher ja ein geschenk gewesen wäre (rechnung auf ihren namen hat sie noch.sie machten aus das er die erst nach zahlung der 500euro bekäme) und falls sie ihn sich mit polizei holen würde,würde er per anwalt den mietanteil der letzten 2 jahre einfordern von ihr.dann legte er auf den fernseh kann sie sich ja jederzeit,notfalls mit polizei,holen weil sie ja die rechnung auf ihren namen hat,oder?! nun meine frage: kann er das geld (mietanteil der letzten 2 jahre) einfordern?eigentlich war ja geregelt das er miete zahlt und sie lebensmittel etc. (was sie auch getan hat). |
25.08.2009, 22:58 | #00 |
Administrator
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Hallo Lucky_Bastard :), in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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25.08.2009, 23:04 | #2 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Wieso sollte er die Miete zurück fordern können? Wenn der Mietvertrag nur auf seinen Namen läuft, kann er nicht die Miete zurückfordern, wieso auch? Ist ja seine Wohnung.
Anders ist, wenn der Mietvertrag auf beide läuft, dann müssen sie sich die Miete rein theoretisch teilen, aber er muss erstmal nachweisen, dass sie nicht bezahlt hat.
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25.08.2009, 23:10 | #3 | ||
Dauerhaft Gesperrt
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Beiträge: 4.107
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Hallo,
auch sie kann hier sagen, dass es ein Geschenk gewesen sei. Das Problem ergibt sich erst auf der Nachweisbarkeit der gegenseitigen Ansprüche. Da dürften wohl beide Ansprüche ein wenig mau aussehen. Auch wenn mündliche Verträge genauso wirksam wie schriftliche sind (sofern das Gesetz keine Schriftform oder etwas anderes erfordert) muss man diesen Anspruch erst nachweisen. Und gerade beim Mietvertrag wird es lustig, auch bei Untermiete fordert das Gesetz die Schriftform.
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25.08.2009, 23:33 | #4 | ||
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Themenstarter
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der vertrag lief auf beide (mittlerweile ist sie seit 4 monaten aus dem vertrag gestrichen).
der fernseh war "eigentlich" ein geschenk.er konnte ihn nicht auf raten kaufen weil er eine negative schufa hat.sie kaufte ihn für ihn auf ihren namen unter der bedingung das er ihr dafür den führerschein bezahlt. den fernseh hat sie allein abbezahlt und von führerschein bezahlen will er natürlich nichts mehr wissen,deshalb meinte sie er kann den fernseh behalten aber 500euro möchte sie noch dafür (er war damit einverstanden). mal zusammenfassen: er kann nicht beweißen das sie ihm kein mietanteil gegeben hat in der vergangenheit,also kann er keine miete rückwirkend einfordern,richtig? aber sie kann den fernseh holen mit polizei wenn er ihn nicht rausgibt,da er ja nicht nachweißen kann das es ein geschenk war und sie die rechnung auf ihren namen hat?! das wär ja schonmal gut.so hätte sie ihren von ihr bezahlten fernseh zurück und er keinen mietanteil der letzten 2 jahre (also alles so wies ausgemacht war,auch wenn ers gern anders hätte) ist das alles so richtig?
Geändert von Lucky_Bastard :) (26.08.2009 um 15:43 Uhr) |
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26.08.2009, 15:45 | #5 | ||
Special Member
Themenstarter
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stimmt das oben soweit?
und mal nochmal was andres: kann sie darauf bestehen das sie den fernseher nicht mehr zurückwill,aber dafür die 500euro?als sie das mündlich ausgemacht hatten war ich nämlich dabei (ich=zeuge). er hat jetzt nämlich 4 monate den fernseh für umsonst benutzt und wenn sie ihn so verkauft kriegt sie vielleicht nur noch 300euro dafür
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26.08.2009, 15:54 | #6 | ||
abgemeldet
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Ich denke nicht, dass sie für das Teil Geld einfordern kann,
höchstens er besteht darauf ihn zu behalten, dann muss er aber zahlen. Aber mal ehrlich, wollt ihr wegen einem Fernseher einen langen & teuren Prozess auf euch nehmen? Wenn ich mich nicht täusche, ist ein Anwalt nicht grade billig & wenn das alles nicht außergerichtlich geregelt wird, kommen da noch mehr kosten auf euch zu. Da helfen euch am Ende die 500 €uro wohl bestimmt auch nicht. (Sorry wenn ich was falsches erzähle, ich bekomm nur manchmal so mit, dass sowas ziemlich teuer werden kann)
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26.08.2009, 16:39 | #7 | ||
Special Member
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aber die kosten muß ja er tragen weil wir ja im recht sind (ich bin ja als zeuge vorhanden),somit wird er erst garnicht vor gericht gehen denke ich (zumal er sich ein anwalt nichtmal leisten könnte)
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26.08.2009, 16:41 | #8 | ||
abgemeldet
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1. deine Freundin muss zur Not ja einen Anwalt einschalten,
wenn sie den Fernseher unbedingt wiederhaben will und 2. wenn er die Miete einfordert, dann wird das wahrscheinlich doch vor Gericht enden. Was ich jetzt grade nicht weiß, wenn man ich keinen Anwalt leisten kann & angeklagt wird, kriegt man ja einen Anwalt gestellt, ist das bei anderen Fällen, wie in diesem z.B. jetzt auch so?
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26.08.2009, 17:12 | #9 | ||
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naja den fernseh kann sie auch ohne anwalt wiederholen.er hat ja kein beweis das es seiner ist,sie hat aber wiederrum die rechnung auf ihren namen.normalerweiße müsste sie den notfalls mit der polizei holen können weils ja ihr eigentum ist und er es ihr vorenthällt
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26.08.2009, 17:17 | #10 | ||
abgemeldet
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& trotzdem besteht dann doch die Möglichkeit,
dass er dann die Miete wiederhaben will & dann braucht sie doch einen Anwalt ^^
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