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#1 |
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Member
Registriert seit: 01/2004
Beiträge: 332
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Sex ab 14?
Hätte mal ne Frage. Ein Kumpel vo mir ist 14 Jahre alt, seine Freundin aber erst 13. Er meinte er wolle mit ihr schlafen, aber das ist doch eigentlich erst legal, wenn sie 14 wäre oder? Oder achtet da heutzutage keiner mehr drauf? Die Mutter seiner Freundin kann meinen Kumpel auch nicht wirklich leiden, nicht das sie ihn anzeigt!
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#2 |
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*deluxe*
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 5.156
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Ach du Schande!
Keiner von Beiden hat in irgendwelchen Betten was zu suchen!! Na wo sind wir denn? Ich werd wahnsinnig! Habt ihr nix zu spielen??
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#3 |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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Habt ihr in der Schule überhaupt schon das mit den Bienen und Blüten durchgenommen....?
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#4 |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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immer dieses blöde fehrnsehn!
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#5 | |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Mal nebenbei mit 14 ist man schon ziemlich reif....Eigene Erfahrung, aba jetzt sag bloß nichts falsches |
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#6 | |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#7 | |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Was solln sie denn machen.....deinen 14 jährigen Kumpel in Knast stecken, wegen verführung Minderjähriger unter 14 ???? *gggg* Also 14 und 13 da ist doch wirklich nichts dran auszusetzen oda???
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#8 | |
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Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zitat:
ich wars damals aber definitiv nicht!
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#9 | |
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*deluxe*
Registriert seit: 07/2004
Beiträge: 5.156
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Zitat:
Das kann und sollte NICHT Dein Ernst sein!!! |
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#10 |
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LT-Zicke
Registriert seit: 06/2003
Beiträge: 9.493
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da sie noch keine 14 ist, macht er sich damit strafbar wenn er mit ihr schläft.
Und da die Mutter ihn sowieso nicht leiden kann, würde ich das an seiner Stelle lieber bleiben lassen, nicht das er da noch ärger bekommt. Hier hast du mal ein Auszug wo du lesen kannst: Um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, gibt es in Deutschland ein Gesetz, das sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren (Kindersex!) verbietet. Darunter fällt nicht nur das Miteinanderschlafen, sondern zum Beispiel auch bereits Petting oder Oralverkehr, ja sogar Zungenküsse! Wenn du also noch keine 14 Jahre alt bist und bereits sexuelle Kontakte mit einem Jungen hast, musst du zwar selbst deswegen keine Strafe befürchten, allerdings macht sich der Junge strafbar, weil du vom Gesetz her noch ein Kind bist! Es sei denn, der Junge ist ebenfalls erst 13 oder jünger. In diesem Fall begeht er zwar immer noch eine unerlaubte Handlung, wenn er mit einem 13-jährigen Mädchen schläft, kann aber nicht wegen Kindersex bestraft werden, weil in Deutschland Personen erst ab 14 Jahren strafmündig sind. Ebenso verhält es sich, wenn du als Mädchen mit einem unter 14 Jahre alten Jungen Sex hast. Obwohl das deutsche Gesetz also Sexkontakte eigentlich nur mit Personen ab 14 Jahren erlaubt, sind heutzutage auch 12- oder 13-jährige Mädchen und Jungs, die bereits sexuelle Erfahrungen oder sogar regelmäßig Geschlechtsverkehr haben, keine Seltenheit mehr! |
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