25.08.2003, 22:28 | #31 | ||
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Registriert seit: 08/1999
Beiträge: 3.703
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Tobster, es hat sich schon erledigt.
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25.08.2003, 22:32 | #32 | ||
Forumsgast
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Kenn ich nicht, aber das Gefühl dafür umso mehr. Ich hab das jahrelang mit mir rumgeschleppt und mit niemanden drüber geredet.
Aber bevor mein Stiefvater ins Krankenhaus kam, hat er mich um einen letzten Gefallen gebeten. Wäre es soweit gekommen, dass er nur noch von Maschinen am Leben gehalten wird, hätte ich alles in Bewegung setzen sollen, dass es aufhört. Ich hab kaum drüber nachgedacht und dies verdrängt, aber heute weiß ich worum ich gebeten worden bin. Ist ein Mensch erstmal angeschlossen darf nicht so einfach der Saft abgedreht werden. Ich bin froh, dass es nie dazu kam, ich weiß bis heute nicht, was ich gemacht hätte.
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26.08.2003, 00:37 | #33 | ||
Golden Member
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Beiträge: 1.132
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Ja, genau. Das gehört zu den Zwangslagen, von denen ich hoffe, niemals darin stecken zu müssen. Auf der einen Seite steht der letzte große Wunsch eines lieben Menschen, auf der anderen die konkrete Aussicht, dafür ins Gefängnis gehen zu müssen.
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26.08.2003, 08:52 | #34 | ||
Forumsgast
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Ganz ehrlich? Ich hatte keine Angst dafür bestraft zu werden! Mir hat nur Angst gemacht, dass es soweit kommen könnte.
Ich hätte alles gemacht um sein Leid zu lindern, nur ob ich diesen Schritt gewagt hätte, mag ich zu bezweifeln. Letztendlich hat er aufgegeben und das war wohl für ihn das beste. Er hat "nur" drei Tage lang gelitten. In der Zeit habe ich nicht geschlafen und war noch mehr unter Strom als in den Wochen davor. Länger hätte ich das auch nicht ausgehalten...
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26.08.2003, 09:55 | #35 | |||
Senior Member
Registriert seit: 05/2003
Beiträge: 880
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Zitat:
Aber einem Menschen den lebenserhaltenden Apparat auszustellen, das geht, wenn überhaupt, nur mit den größten eigenen Qualen. Egal, wie groß die Qual des Lebens hier erscheinen mag. Nein, da möchte ich nicht hinein geraten und sicher auch sonst keiner. schockschwerenot
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26.08.2003, 10:06 | #36 | ||
Forumsgast
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Ich will das auch nicht mit mir ausmachen wollen und bin noch darum gekommen. Ob und wie derjenige bestraft werden würde, müßte man herausfinden. Schließlich ist Sterbehilfe verboten.
Ich weiß auch nicht, ob der Gesetzgeber Unterschiede macht. Meines Wissen ist der Mensch erst tot, wenn man die Hirnströme nicht mehr messen kann.
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26.08.2003, 16:32 | #37 | |||
Senior Member
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Beiträge: 880
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Zitat:
schockschwerenot
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26.08.2003, 22:45 | #38 | |||
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Registriert seit: 08/1999
Beiträge: 3.703
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Zitat:
Es verfolgt mich bis heute.
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26.08.2003, 22:55 | #39 | ||
Forumsgast
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Ich werd mal versuchen, was raus zu finden.
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27.08.2003, 10:11 | #40 | ||
Forumsgast
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Auch wenn es sich vielleicht so deuten läßt. Aber die Art Trauer wie ich sie am Anfang hatte, fühle ich nicht mehr.
Was ich damals vielleicht hätte anders machen können, verfolgt mich nicht mehr. Ich rede bzw. schreibe hier, damit ich nicht mehr ins grübeln komme und wieder in den Trott der letzten 3 Jahre gerate. Dann rede ich lieber offen mit Leuten. Ich hab eben mit dem Arzt von damals gesprochen. Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Wenn der Mensch an den Maschinen angeschlossen ist und seinem Leiden erliegt und die Maschine wird dann ausgeschaltet, dann ist es keine Sterbehilfe. Ist der geliebte aber vermeintlich noch am Leben und wir ziehen dann den Stecker, stirbt er nicht an dem Leiden, wie bei meinen Stiefvater dem Leberkrebs bzw. den Ausfallerscheinungen, sondern an Unterversorgung, macht das Gerät eine Meldung, die registriert wird und das entsprechende Pflegepersonal muß dies überprüfen. Dabei spielt keine Rolle, wer den Stecker zieht, ob Angehörige, der Arzt oder ein Pfleger. Will der Kranke aber seine Tabletten nicht mehr einnehmen, wie es bei uns war, dann ist dies was anderes. Nur das sollte mehrere Zeugen gehört haben. Die Tabletten, die er eingenommen hat, dienten der Entschlackung der Giftstoffe und hätten ihn am Ende, vielleicht zwei, drei Wochen länger am Leben gehalten. Hätten wir ihn die Tabletten verweigert, dann wäre es Sterbehilfe, bzw. schon Mord. Ähnlich sieht es bei den Schmerzmitteln aus. Ich weiß gar nicht mehr, was genau der da bekam, war jedenfalls eine Art Pflaster, das die Wirkstoffe in das Blut abgegeben hat. Hätten wir da die vorgschriebende Dosis eigenmächtig erhöht, und er wäre an Atemlähmung gestorben, wäre es Sterbehilfe. Unterschieden wird dann auch, wo der Mensch gestorben ist. Im Krankenhaus selbst, sind solche Menschen unter ständiger Kontrolle und da wird die Todesursache dann in er Regel nicht angezweifelt. Stirbt der Mensch aber daheim, wird die Todesursache genauer überprüft. Das geschieht einmal durch den Notarzt, der den Totenschein ausstellt und einmal ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, Obduktionen anzuordnen. Erst wenn die den Körper zur Beerdiung frei gibt, dann darf er auch beerdigt werden. Mein Stiefvater wollte eine Feuerbestattung und bei der ist es üblich, dass eine Obduktion gemacht wird. Hinterher kann man ja nix mehr feststellen. Bei der normalen Beerdigung wird daruf verzichtet. Hätte man bei der Obduktion festgestellt, dass mein Stiefvater nicht an Krebs gestorben ist, sondern an Atemnot, weil er vielleicht künstlich beatmet worden ist, oder er hätte eine zu hohe Konzentration an Medikamente im Blut gehabt. Dann wäre es zu einer Untersuchung gekommen. Man hätte zuerst die Unterlagen überprüft, um die genaue Dosis zu ermitteln. Hätte die nicht mit der Blutanalyse übereingestimmt, wären wir in Erklärungsnot geraten. Wie eine solche Untersuchung der Staatsanwaltschaft dann endet bzw. fortgeführt wird, liegt dann an dem Staatsanwalt selbst. Hat er Mitleid mit der Situation, dann wird sie fallengelassen. Sonst kann es sein, dass es zur Anklage kommt. Mein Stiefvater selbst ist erst 8 Wochen nach der Trauerfeier zur Bestattung freigegeben worden, weil er einer Untersuchung unterzogen worden ist. Noch vor 6 Monaten, hätte ich nicht so frei drüber sprechen können und hätte es lieber mit mir selbst ausgemacht. Das ist falsch. Natürlich vermisse ich ihn, aber wenn ich immer wieder in Selbstmitleid verfalle, helfe ich weder ihm noch mir. Ich denke lieber an die schöne Zeit, die wir zusammen hatten.
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