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Alt 23.05.2000, 04:11   #11
Birgit
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 04/2000
Ort: D, 65428 Rüsselsheim
Beiträge: 12
Hey ... toll ...

das ihr da so Ahnung habt. Was ich mich aber eben frage .... da kommt mir etwas wie ein Widerspruch vor;

Wenn man die Verlobung aber formlos macht, wie kann dann jemand nachweisen, das man sich verlobt hat ... so von wegen Schadensanspruch ... Der Ring kann ja von einem einfach zurückgehalten werden ... blabla ...

Danke auf jeden Fall, für die SUPER Unterstützung ...Birgit.
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Birgit ist offline  
Alt 23.05.2000, 04:19   #12
Dewitt
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Formlos bedeutet, das es nicht irgendwo aufgeschrieben wird. Aber sicher erzählt man herum, dass man sich verlobt hat. Das sollte schon beweis genug sein, dass man zu der Verlobung steht.

Willst du dich verloben? http://xlovetalk.futurequest.net/ubb/smile.gif

Dennis
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Alt 23.05.2000, 04:22   #13
puesta del sol
misanthrophil
 
Registriert seit: 04/2000
Beiträge: 3.417
Shit,
da wähl ich Wirtschaftsrecht, weil ich denke, es hat Zukunft und alles dreht sich um Familienrecht! *g*
Wegen der Altersbeschränkung bei Verlobung muß ich dann tatsächlich mal die Bücher wälzen ...
Birgit, formlos kann so einiges sein, jede Art von Vertrag, da ist aber immer die Frage, wie soll man's beweisen, deshalb gibt's ja schriftliche Verträge, Zeugenaussagen und überhaupt die Notwendigkeit für Beweise bei einem Gerichtsverfahren! Also mal ehrlich, wenn es wirklich um was geht, dann lässt Du es Dir doch schriftlich geben: Mietvertrag z.B.
Ich find's aber schon krass, daß das auch bei einer Verlobung von Nöten sein könnte, obwohl - genug Leute schließen ja auch einen Ehevertrag über ihr Hab und Gut ab!
Was haltet Ihr davon?
Vorsicht ist besser als Nachsicht, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Oder?

puesta del sol
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puesta del sol ist offline  
Alt 23.05.2000, 04:40   #14
Birgit
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 04/2000
Ort: D, 65428 Rüsselsheim
Beiträge: 12
So ... jetzt scheinen tatsächlich alle meine Fragen geklärt sein. Und auch alle Unklarheiten sind aus dem Weg geräumt.

Da scheint ja nichts mehr im Weg zu stehen *ggg*.

Ich danke auf jeden Fall allen Juristen(?) und sonstigen Wissenden.

@Dennis ... daran haben wir schon gedacht ... wussten aber nicht "wie das geht" http://xlovetalk.futurequest.net/ubb/smile.gif ... aber jetzt ist ja alles klar!
Er meinte auch, das das ja eine Sache des Vertrauens ist ... da kann ich ihm nur zustimmen. Da ich aber, was das Ausdrücken meiner Gefühle, manchmal ziemlich gehemmt bin (Typisch? für Im-Internet-nach-einem-Partner-Suchende!), habe ich das als Vorschlag gemacht, um ihm zu zeigen, das es mir ernst ist.

Ich schick ihm mal das wichtigste von hier hin.

Birgit.

[Diese Nachricht wurde von Birgit am 22-05-2000 editiert.]
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Birgit ist offline  
Alt 23.05.2000, 08:21   #15
Ta Lun
Member
 
Registriert seit: 05/2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 489
hm...ich würde sagen, da die Verlobung eine Vereinbarung ist, wird diese erst mit 14 gültig, da ich ab dann beschränkt Rechtsfähig bin....nur mal so um meinem Senf dazuzugeben http://xlovetalk.futurequest.net/ubb/wink.gif
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