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Du befindest dich im Forum: Archiv: Loveletters & Flirttipps. Glückliche Beziehungen und allgemeine Fragen zum Thema Liebe. Teilt Eure Erfahrungen und gebt Eure Tipps&Tricks ab, wie man flirtet und daraus mehr entstehen lässt... |
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12.04.2004, 16:13 | #1 |
Junior Member
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 15
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wie kriege ich seinen Namen?
halllo,
ich habe da ein blödes Problem. Ich habe vor ein paar Tagen einen total süßen Typen kennengelernt (naja kennengelernt ist noch zuviel gesagt, er hat mich nach dem Weg gefragt und dabei haben wir uns noch kurz unterhalten) ich möchte ihn so gerne wiedersehen. Nur das einzige das ich habe ist sein Auto Kennzeichen. Wie kriege ich denn jetzt seinen Namen raus? Gibt es da eine Möglichkeit? Vielleicht habt ihr einen Tip? Bitte schreibt mir ganz schnell zurück. |
12.04.2004, 16:13 | #00 |
Administrator
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Hallo tanja78, in jeder Antwort auf deinen Beitrag findest du eine Funktion zum Melden bei Verstössen gegen die Forumsregeln.
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12.04.2004, 16:32 | #2 | ||
Member
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 175
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geh zur polizei und sag der hat dein auto beim auspaken angefahren ! ..
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12.04.2004, 16:58 | #3 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 15
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hallo,
ich glaube nicht das die von der Polizei einfach so den Namen rausgeben. Vielleicht gibt doch noch andere Möglichkeiten?
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12.04.2004, 17:01 | #4 | ||
Forumsgast
Beiträge: n/a
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Zeitung...??? *g*
Mhm.. also ich würde versuchen, seinen Namen per Zeitungsanzeige rauszukriegen. Schreib rein, wie ihr euch kennengelernt habt und dass er dir nicht mehr aus dem Kopf geht und dann noch das Kennzeichen seines Autos und dass er sich unbedingt bei dir melden soll, wenn er das liest! Also das wär ne Idee von mir... Weiß nicht, obs was hilft Auf jeden Fall wünsch ich dir viel Glück!!!
LG, die Franzi
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12.04.2004, 17:13 | #5 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 15
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hallo,
die Ide mit der Zeitung wäre gar nicht so schlecht, nur nach seinem Kennzeichen kommt er von einer großen Stadt wo es natürlich nicht nur eine sondern dutzende Zeitungen gibt. Ich würde es schon irgendwie gern übers Kennzeichen probieren, aber wie? Viele Grüsse
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12.04.2004, 17:15 | #6 | ||
Senior Member
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 599
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Sei bei der Polizei doch einfach ehrlich und sage wie es ist! Vielleicht haben die ja auch ein Herz...
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12.04.2004, 17:32 | #7 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 15
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hallo,
also das trau ich mich nicht Es muss doch irgendwas geben, wie man von ihm den Namen rauskriegt?? Ich bin euch für zahlreiche tips dankbar Viele Grüsse
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12.04.2004, 17:59 | #8 | ||
Junior Member
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 8
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Kleine Info
Halterdaten-Abfrage (Registerauskunft)
Behörden haben die Möglichkeit, Namen, Anschrift, Fahrzeugdaten und sonstige Angaben aus dem Bereich der Zulassung eines Fahrzeugs zu dienstlichen Zwecken abzufragen. Teils geschieht dies in automatisierten Verfahren. Die Daten werden zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder auch zur Sicherung von Unterhaltszahlungen übermittelt. Auch Versicherungen und ähnliche Institutionen holen Registerauskünfte ein. Unter bestimmten Voraussetzungen haben aber auch Privatleute die Möglichkeit, von den Zulassungsstellen (örtliche Register) oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (Zentralregister) Fahrzeug-, Versicherungs- und Halterdaten zu einem Kennzeichen zu bekommen. Der Antrag auf Halterauskunft muß schriftlich erfolgen und eine ausreichende Begründung enthalten. Gleich vorweg: Ein Flirt an der Ampel gilt nicht als ausreichend... Gründe für eine Auskunft sind nämlich grundsätzlich Rechtsansprüche mit Bezug zum Straßenverkehr: Beispielsweise ein Unfall, bei dem Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen. Auch Privatklagen wegen Verkehrsverstößen begründen einen Antrag auf Auskunft. Auskunftsberechtigt sind sowohl Schädiger als auch Geschädigter. Weiterhin können Auskünfte eingeholt werden, um z.B. Zeugen zu ermitteln. Eine andere Möglichkeit sind öffentlich-rechtliche Ansprüche ab 1.000 DM (511,29 €), die nicht mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen: Hier kann eine Auskunft erteilt werden, die nur Namen und Anschrift des Halters umfaßt. Voraussetzung ist, daß die nötigen Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand auf andere Weise beschafft werden können und daß sie für die Sicherung der Ansprüche auch wirklich benötigt werden. Die Daten dürfen immer nur zum angegebenen Zweck verwendet werden (Zweckbindung aus Gründen des Datenschutzes). Ob die Begründung für einen Antrag auf Registerauskunft der Wahrheit entspricht, wird nicht geprüft - der Aufwand wäre zu hoch. Ein Betroffener kann aber rechtliche Schritte gegen einen Antragsteller einleiten, wenn dieser seine Daten aufgrund einer falschen Begründung erhalten hat. Bestimmte Kennzeichen sind von der Möglichkeit der Registerauskunft ausgenommen. Insbesondere die Kennzeichen von Fahrzeugen der Polizei, der Verfassungsschutzämter und ähnlicher Einrichtungen, die zu Observationszwecken eingesetzt werden, tragen in den Registern einen besonderen Sperrvermerk. Ebenso wird bei Personen und Einrichtungen verfahren, die besonders gefährdet sind.
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12.04.2004, 18:03 | #9 | ||
Junior Member
Themenstarter
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 15
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hallo
das heisst..... was soll ich jetzt machen??
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12.04.2004, 18:21 | #10 | ||
Junior Member
Registriert seit: 04/2004
Beiträge: 8
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Na ja, wie es schon gesagt wurde: die "einfachste" Möglichkeit wäre wohl die, zu den grünen Jungs zu gehen und sich irgendeine Story einfallen zu lassen... Da wir aber alle ehrliche Bürger sind, fällt das schon mal flach. Nee, mal im Ernst. Entweder du tust das, oder findest dich einfach mit der Tatsache ab, dass du halt gleich was hättest tun sollen. Glaub mir, solche Situationen hab ich schon viele erlebt, mir hinterher arg in den A**** gebissen, die Sache dann aber auch schnell wieder vergessen. Und davon mal abgesehen kann der Typ auch nicht viel süßer als ich gewesen sein...
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