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Alt 11.10.2010, 21:55   #31
bubbles
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6. zugewinnausgleich
der klassiker bei ehen - wurde nichts anderes vereinbart (ehevertrag) besteht in einer ehe automatisch der zugewinnausgleich. das ist eine folge des ehegattensplittings und auch der wahl der steuerklassen. denn wie gesagt, es hat dann ja einen grund warum plötzlich mehr geld in der kasse ist, und so vermögen erwirtschaftet werden kann. der staat begünstigt dies - aber im fall einer scheidung wird der zugewinn gleichmäßig aufgeteilt
das ist auch der grund, weshalb steuerklasse V durchaus gerecht für die - oft weniger verdienende frau - sein kann, tara. denn am ende steht hälfte, hälfte vom erwirtschafteten vermögen, also beispielsweise die immobilie.
die ehe heißt TEILEN!!!!!!!!

bei unverheirateten paare gibt es keinen zugewinnausgleich. jedoch gibt es auch hier wieder juristische möglichkeiten, etwa wenn beide sich das wünschen: man kann auch hier einen vertrag schließen.

dabei errechnen beide ihr anfangsvermögen (vor der ehe, bzw. vor vertragsschluss auf zugewinnausgleich bei unverheirateten), allerdings auch die in der ehe (beziehungsweise der eheähnlichen lebenspartnerschaft) zu zahlenden schulden, welche vor der ehe / freien partnerschaft gemacht worden sind. kauft das paar dann gemeinsam eine immobilie, sollten sich beide im grundbuch eintragen lassen.


7. versorgungsausgleich
geteilt wird in einer ehe nicht nur das gemeinsam (!) erwirtschaftete vermögen, sondern auch die während der ehe erworbenen ansprüche auf altersversorgung. beim versorgungsausgleich werden sie auf beide partner verteilt. das heißt im klartext:
wer mehr rentenansprüche hat, muss also einen kleinen teil abgeben. bei unverheirateten findet kein versorgungsausgleich statt. hier hilft nur, selber vorsorge zu treffen, beispielsweise mit einer rentenpolice usw.



machen wir mal weiter, um das zu untersuchen!
damit wir auch alle wissen, was wir verpassen beziehungsweise worauf man achten sollte beim heiraten, wann es sinnvoll ist - und wann nicht. ich denke da gibt es keine faustregel, das ist immer einzelfallentscheidung.
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Geändert von bubbles (11.10.2010 um 22:00 Uhr)
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Alt 11.10.2010, 22:19   #32
bubbles
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8. miete und wohnen
wenn ein ehepartner seinen angetrauten einziehen lassen will, muss er nicht den vermieter fragen, der hat das absolut zu respektieren. unverhereiratete müssen hingegen fragen, allerdings kann der vermieter nur selten nein sagen, es sei denn der lebenspartner wäre eine zumutung für die nachbarn und betreibt seine homedisco oder ein bordell neben der grundschule, mindestens, in der regel muss er zustimmen, das gibt kein problem. doch er muss gefragt und informiert werden, das ist pflicht.

meist ist es ratsam dass beide den mietvertrag unterschreiben, egal ob verheiratet oder nicht. eine einzige ausnahme mache ich bei unverheirateten, wo der eine von hartz IV lebt, dort empfehle ich wie gesagt, den untermietvertrag zum hauptmieter und lebensgefährten, um die arge zu überzeugen, s.o.

steht nämlich nur der eine im mietvertrag, hat der andere im fall einer trennung keinerlei ansprüche auf die wohnung. wenn er es selbst auch so sieht und kein interesse hat, reicht natürlich ein untermietvertrag.
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bubbles ist offline  
Alt 11.10.2010, 22:25   #33
bubbles
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Themenstarter
9. versicherungen
den meisten versicherungen ist es egal, ob ein paar mit oder ohne trauschein in einer gemeinsamen wohnung zusammenlebt.

EINE versicherung für beide unverheirateten die in einer wohnung leben reicht bei

- rechtsschutzversicherung
- haftpflichtversicherung
- hausratsversicherung


meistens gibt es auch einen "partnertarif" bei der autoversicherung, für die die "häusliche gemeinschaft" genügt, also die gemeinsame adresse.



unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten bestehen aber in der kranken- und pflegeversicherung. bei verheirateten ist derjenige, der zuhause bleibt und nicht arbeitet oder nur geringfügig beschäftigt ist (400 eurojob) automatisch beimn andren mitversichert. bei unverheirateten paaren muss er sich selbstständig in kranken- und pflegeversicherung versichern. das gilt natürlich auch für familien, wenn ein unverheirateter partner zuhause bleibt und die kinder versorgen muss.

andersrum gilt die selbstständige versicherungspflicht natürlich auch für den ehepartner, der verheiratet ist und ein festes einkommen bezieht, dieser vorteil wirkt sich also nur auf das klassische "einer arbeitet, der andere bleibt primär zuhause" aus.
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Geändert von bubbles (11.10.2010 um 22:33 Uhr)
bubbles ist offline  
Alt 11.10.2010, 22:44   #34
bubbles
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10. hinterbliebenenrente

das ist wohl neben der steuerersparnis und den vorteilen bei der krankenversicherung (die vor allerdings nur bei ehepaaren zu buche schlagen, bei denen einer geld ranschafft und der andere eher nicht) der größte vorteil einer ehe. und nicht nur deshalb lohnt es sich gerade in älteren jahren zu heiraten, nicht nur, weil die ehen die in reiferen jahren ab 40 geschlossen werden, auch fast immer enorm viel länger halten, während solche, die mit 20 geschlossen wurden, fast immer in die brüche gehen.

stirbt ein ehepartner durch unfall, altersschwäche oder krankheit, erhält der andere zwischen 30-60 prozent von dessen rentenansprüchen. der andere ist dann eh tot, aber der staat muss eben noch für die verbliebenen zahlen. war das paar hingegen nicht verheiratet - bekommt der andere nichts. überhaupt nichts. der vorteil der hinterbliebenenrente wirkt sich auch im gegensatz zur steuerersparnis und der kranken- und pflegeversicherung natürlich auf paare aus, die beide gut verdienen oder verdient haben. und die rentenansprüche können natürlich auch nicht an kinder vererbt werden, so dass niemand was da zu verlieren hat. da gibt es also nur etwas zu gewinnen für beide - und nichts zu verlieren.

ähnlich sieht es übrigens bei betriebsrenten aus. stirbt der beschäftigte, stehen ausschließlich dem ehepartner rentenansprüche zu. denn nur verheiratete können einen hinterbliebenschutz vereinbaren.

anders verhält es sich bei privaten rentenversicherungen, übrigens. hier kann für die beitragsrückgewähr - welche garantiert, dass die hinterbliebenen die eingezahlten beiträge zurückbekommen - auch der lebenspartner, welcher unverheiratet ist, eingesetzt werden.

selbstständige oder freiberufler, die in eine rürup-rente einzahlen, können hingegen nur den hinterbliebenenschutz für ehepartner und kinder vereinbaren.

auch riester-sparer sind als eheleute klar im vorteil:ist nur ein partner förderberechtigt, kann der andere über den ehepartner trotzdem "riestern". außerdem kann ein ehepartner im gegensatz zum unverheirateten das vermögen aus einer riester-rente inklusive zulage und steuervorteile erben. andere erben müssen die förderung zurückzahlen.



einer der größten vorteile der ehe ist also die rente, darüber muss man wirklich einmal nachdenken.


später fällt mir noch mehr ein..............
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Alt 11.10.2010, 23:31   #35
bubbles
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Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Ja, ist das nu nicht so? :
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Ja, ist das nu nicht so? :
Zitat:
Zitat von Sam Hayne Beitrag anzeigen
Ja, ist das nu nicht so? :
hallo sam - zu den scheidungen, zahlemann und söhne, das machen wir in abschnitt c, okay? nein es muss keinesfalls so sein, wenn der mann nicht total dumm ist, deswegen ist dieser thread ja da, zu informieren.

damit wir alle realistisch planen können.

ich dachte abschnitt a) - pragmatische gründe zu heiraten
abschnitt b) - romantisch-psychologisch-soziologische gründe zu heiraten
abschnitt c) - scheidungen und trennungen bei einer ehe
(ein thema für sich, aber lang nicht mehr so dramatisch wie früher, wenn er klug ist). wie sichert man sich gegen die tatsächlich bestehenden risiken ab, sowohl mann (zahlemann und söhne) als auch frau (und was soll jetzt aus mir werden?). da gibt es nämlich möglichkeiten, und wie gesagt, die rechtslage hat sich enorm geändert - die jubelnden sind die männer. du musst auch keine neue familie mit einer neuen gründen, um da rauszukommen (dann sowieso, iss eh klar), es gibt da noch erheblich andere berücksichtigungen.

der tenor der reformen war: die stärkung der finanziellen und beruflichen eigenverantwortung der frau - und das schlägt sich nieder, warte mal ab, eins nach dem anderen.





demnächst mehr!
ich find das nämlich auch ganz interessant, definitiv. erstmal machen wir abschnitt a) zuende, das pragmatisch.rechtlich.finanzielle, dann eben die romantik, das psychologisch-seelische ( auch ein erheblicher teil der lebensqualität! ) und dann das wohl hoffentlich zu vermeidende ende, abschnitt c): die scheidung und die rechtlich-finanziellen aspekte, sprich:wann muss der besserverdienende teil (das muss nicht zwangsläufig der mann sein, sam, die zeiten haben sich geändert! meine schwester ist zum beispiel eine karrierefrau und mit einem künstler verheiratet, da schafft sie das geld ran und wäre in dem fall zu belangen und er würde profitieren!) dem anderen unterhalt usw zahlen und wie lange und unter welchen umständen und überhaupt..........

die gemeinsamen kinder dürften klar sein - hab aber auch noch nie jemanden getroffen, der damit in einer scheidung probleme hätte, das machen alle gern, deswegen wollen wir uns auf die böse ECHSE oder den ECHS konzentrieren............

was man da tun kann - und zwar worauf man achten sollte, bereits, BEVOR man heiratet oder in der ehe spätestens!

aber da das thema scheidungen usw, ein extrem ausführliches thema ist, wozu man schon etwas mehr sagen muss......... möchte ich das in einem punkt abhandeln.
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Geändert von bubbles (11.10.2010 um 23:45 Uhr)
bubbles ist offline  
Alt 12.10.2010, 02:24   #36
bubbles
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11. vollmachten
vieles,was für verheiratete paare selbstverständlich ist,müssen unverheiratete seperat regeln.

die da wären

- befreiung der ärzte von der schweigepflicht, damit diese auch dem unverheirateten lebenspartner auskunft geben dürfen wenn der andere nicht ansprechbar, bewusstlos usw. ist
- wechselseitige vollmachten für bestimmte geschäfte
- vorsorge und erbschaften für den todesfall: testament aufsetzen
- ausgleich (äquivalent zugewinnausgleich) des während der partnerschaft erwirtschafteten gemeinsamen vermögens
- unterhaltszahlungen für kinder für den nicht oder nur geringfügig beschäftigten unverheirateten lebenspartner
- sorge- und besuchsrecht der kinder

usw.
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Alt 12.10.2010, 02:39   #37
bubbles
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12. familienzuschlag - beamte
mehr geld vom staat gibt es für die beamten, die verheiratet sind, das nennt man familienzuschlag. bei angestellten in der freien wirtschaft oder selbstständigen natürlich nicht. da haben sich die beamteten mal wieder selbst begünstigt in den von ihnen überbevölkerten parlamenten.......

außerdem erhalten beamtete auch geld für heimfahrten, wenn sie verheiratet sind, usw. , also diverse kleine leckerlis.

unverheiratete beamte haben diese möglichkeit nicht.
fazit: als beamteter lohnt es sich finanziell immer, zu heiraten.
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Alt 12.10.2010, 02:54   #38
bubbles
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13. schulden vor und während der ehe
hier gilt - im gegensatz zu früher, man beachte die familienrechtsreform im rahmen des zugewinnausgleichs - dass jeder die schulden selbst zu tragen hat, die er VOR der ehe eingegangen ist. zahlt dieser diese in der ehe ab, wird das beim zugewinnausgleich berücksichtigt, und verrechnet, da dann natürlich ein teil des geldes zum gemeinsamen vermögensaufbau fehlt.

ansonsten gilt: ehepartner haften füreinander im rahmen der verpflichtungen und geschäfte, über die man in der ehe üblicherweise kaum oder gar nicht spricht. das hängt also entscheidend von der vermögenslage ab. bei bill gates kann das eine yacht sein, die er mal eben spontan kauft irgendwo und es ihr nur monate später beiläufig erzählt, im normalfall ist es der esstisch, und bei hartz IV empfängern der kasten bier. alles was darüber hinausgeht, muss mit einwilligung des partners erworben werden - ansonsten darf der einzelne es gefälligst alleine bezahlen.



.................. sodele. das wäre jetzt erstmal was mir einfällt.
vielleicht fällt mir später noch was ein.
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Alt 12.10.2010, 07:01   #39
Tara_75
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Zitat:
Zitat von bubbles Beitrag anzeigen
5. sorgerecht für gemeinsame kinder
für unverheiratete mit gemeinsamen nachwuchs besteht dringender handlungsbedarf: wurde nichts anderes vereinbart, besteht das alleinige sorgerecht bei der mutter. das kann ganz böse überraschungen geben - nicht nur bei einer trennung, sondern auch wenn die mutter stirbt bei einem autounfall, etc. da kann ich den herren nur in den allerwertesten treten!!!!
kümmert euch, das müsst ihr tun.

dazu macht ihr folgendes:
ihr geht zu eurem örtlichen jugendamt und vereinbart dort gemeinsam und schriftlich, dass ihr das sorgerecht gemeinsam tragt.

bei ehepaaren besteht - auch nach der scheidung - automatisch das gemeinsame sorgerecht für die kinder, welches nur unter krassesten umständen vom jugendamt entzogen werden kann.
Bubbles, soweit ich weiß, wurde das vor kurzem geändert. Erst vor ein paar Wochen meine ich. Jetzt haben beide das Sorgerecht meine ich - müsste man mal googlen.

Edit:
Der BGH hat da ein Urteil gefällt, Gesetz ist es noch nicht. Aber unverheiratete Väter sollen ein Mitsorgerecht bekommen.
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Alt 12.10.2010, 07:11   #40
Tara_75
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Dazu muss ich noch sagen, ich bin selbst alleinerziehende Mutter - sollte mir was passieren, würde das Jugendamt als allerersten den leiblichen Vater als neuen Sorgeberechtigten ansehen. Nur wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre, dann käme und es keine Verwandten gäbe, käme das Kind in eine Pflegefamilie.

Also der Punkt Sorgerecht/Kinder kann abgehakt werden.

Übrigends hat auch mein Ex ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte, obwohl wir weder verheiratet waren, noch er das Sorgerecht hat. Kann mir das mal einer der erklären?
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