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Alt 15.10.2010, 21:01   #161
bubbles
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Themenstarter
Zitat:
Zitat von Miriamel Beitrag anzeigen
Bis zur Höhe von ca. 13.000 Euro können die Beträge , die an den geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten gezahlt werden als Sonderausgaben abgesetzt werden. Vorraussetzung ist aber, dass der Ehegatte, der die Zahlungen erhält eine sog. Anlage Unterhalt unterschreibt auf der er bestätigt, dass die Zahlungen versteuert werden.
Diese müssen dann von ihm als sonstige Einkünfte versteuert werden.

Es ist theoretisch möglich, dass er dann wiederum den zahlenden Ehegatten drauf verklagt die Steuernachzahlung zu übernehmen. Der zahlende Ehegatte kann aber diese Steuerzahlung auf die Unterhaltsleistung anrechnen und so beißt sich die Katze quasi selber in den Schwanz.

danke für die info!
mach ich mir noch gedanken zu!
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Alt 15.10.2010, 21:14   #162
Mish-Mish
abgemeldet
Wer heiratet, ist von Sinnen.
Das wird einigen später schmerzlich klar.
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Alt 15.10.2010, 21:36   #163
bubbles
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Themenstarter
ich kenn auch welche, die sind glücklich verheiratet - seit langem.
sind aber meistens (!) die paare die später geheiratet haben. nämlich mit verstand - nicht nur aus der rosa brille heraus.

ihr müsst es doch nicht tun.
ich weiß auch nicht, ob ich mal heirate. aber ich möchte wissen, was das bedeutet, die ehe.
ich möchte es auch wissen, übrigens, für den fall, dass ich bewusst drauf verzichte.
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Alt 15.10.2010, 21:45   #164
bubbles
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Themenstarter
stellt euch vor, man heiratet nur deshalb nicht, weil man angst davor hat. und stellt dann am ende des lebens fest, dass es genaugenommen überhaupt keinen grund dafür gab.

aber weil man die falschen informationen hatte, hat man die falsche entscheidung getroffen. deswegen finde ich es so wichtig, sich zu informieren, selbst wenn man dann zu dem ergebnis kommt, dass es für einen das beste ist, es zu lassen.
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Alt 15.10.2010, 23:02   #165
bubbles
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Themenstarter
was zeichnet die nichteheliche lebensgemeinschaft aus?


viele wählen die nichteheliche lebensgemeinschaft aber auch als alternative zur ehe. gründe dafür sind u.a. schlechte erfahrungen aus einer geschiedenen ehe oder wirtschaftliche motive (z.B. Uunterhalts- und rentenansprüche).

die nichteheliche lebensgemeinschaft ist bisher nicht gesetzlich geregelt, daher ist zu überlegen, ob es sinnvoll ist - für etwaige wechselfälle des lebens (z.B. trennung oder tod des partners) - zwischen den partnern rechtsverbindliche regelungen zu vereinbaren. zu diesem zweck schließen partner einer nichtehelichen lebensgemeinschaft häufig einen partnerschaftsvertrag.

welche rechtlichen fragen stellen sich bei einer nichtehelichen lebensgemeinschaft?

bei einer nichtehelichen lebensgemeinschaft sollte überlegt werden in folgenden belangen vereinbarungen zu treffen:

gemeinsame wohnung und haushaltsführung: ein gemeinsamer mietvertrag sollte nur abgeschlossen werden, wenn auch die folgen einer trennung für das mietverhältnis klar vereinbart sind. es ist ebenso möglich den mietvertrag zwischen dem vermieter und einem partner zu schließen und für den anderen partner ein nutzungsrecht zu vereinbaren. für den fall des todes des mietenden partners sollte dann eine gesonderte vereinbarung mit dem vermieter getroffen werden.

krankheit und tod eines partners: für diesen fall kann besonders durch folgende regelungen vorgesorgt werden:


gegenseitige Bevollmächtigung für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls (z.B. für einwilligungen zu operationen oder für áuskünfte zum gesundheitszustand des partners)


regelungen mit dritten (z.B. vermieter: recht auf fortsetzung des mietverhältnisses, banken: vollmacht für bankkonten)


sicherung der versorgung des länger lebenden partners (z.B. durch lebensversicherung, rente oder vermögenszuwendung)


betreuung und benennung eines vormundes für gemeinsame minderjährige kinder, regelung der erbfolge durch erbvertrag oder testament.

anschaffung und bildung von vermögen: wenn gemeinsam schulden aufgenommen werden sollen oder gemeinsames vermögen gebildet wird, sollte zunächst eine eindeutige regelung für den fall einer trennung vereinbart werden.

gleiches gilt für schenkungen eines partners. hier kann für den fall einer trennung entweder ein rückforderungsrecht oder verzicht auf rückforderung vereinbart werden.

unterhalt und versorgung: verdient in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft nur ein partner ein eigenes einkommen, muss der andere partner, der häufig den haushalt führt bzw. die kinder versorgt, ausreichend abgesichert werden.

auch können regelungen zur mitarbeit eines partners im unternehmen des anderen oder die finanzierung einer ausbildung vertraglich getroffen werden.



wie kann man für eine trennung vorsorgen?

eine trennung ist dann rechtlich unkompliziert, wenn insbesondere folgende punkte beachtet werden:



zu beginn einer nichtehelichen lebensgemeinschaft sollten die besitzverhältnisse geklärt werden. eine lebensgemeinschaft mit gemeinsamen vermögen und schulden, sollte nur bei eindeutiger regelung der verhältnisse eingegangen werden. generell sollten sich beide partner überlegen inwieweit sie eine lebenslange, wirtschaftliche bindung aneinander eingehen wollen.
die folgen einer trennung sollten in einem partnerschaftsvertrag vereinbart werden. verträge über die anschaffung oder verwertung eines grundstückes, ein Schenkungsversprechen, einen erbvertrag und die aufnahme einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung für zahlungsansprüche bedürfen der notariellen Form. auch wenn keine regelungen in Bezug auf die gegenseitige versorgung der partner getroffen werden müssen, empfiehlt sich für den trennungsfall eine vereinbarung zur regelung der trennungsfolgen.

ein partnerschaftsvertrag sorgt für sicherheit und vermeidet kostspielige und unangenehme gerichtliche auseinandersetzungen. zu empfehlen ist, der abschluss eines individuellen, den konkreten bedürfnissen entsprechenden partnerschaftsvertrags.
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Alt 15.10.2010, 23:13   #166
bubbles
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Themenstarter
je länger ich mich damit beschäftige, umso klarer wird mir, worum es in der ehe geht:

es geht darum, auf den tod zu blicken. auf die krönung des lebens sozusagen, und dafür gemeinsam mit einem partner vorzusorgen. bereits am anfang das ende im kopf zu haben. das ist übrigens bei allen erfolgreichen unternehmungen so,keine ahnung wieso - aber nur so funktioniert es.

darum heißt es wohl auch "bis dass der tod euch scheide".
interessant, das alles. das gibt dem ganzen auch eine tiefe note, irgendwie.
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Alt 16.10.2010, 00:00   #167
Mish-Mish
abgemeldet
Zitat:
Zitat von bubbles Beitrag anzeigen
ich kenn auch welche, die sind glücklich verheiratet - seit langem.
sind aber meistens (!) die paare die später geheiratet haben. nämlich mit verstand - nicht nur aus der rosa brille heraus.
Für mich ist das komplett unverständlich, wie man sich ein Versprechen geben kann, von dem man weiß, dass es in fast 60% der Fälle gebrochen wird.
Ich halte die Abgabe desselben irgendwie für reichlich infantil. Ich verspreche nur Dinge, die ich versprechen kann, weil ich annehme, dass ich sie halten werden kann.
Im Grunde ist es also ein Anfall von Charakterlosigkeit, sich zu verheiraten.
Ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Nachteilen (welche das ganze mit eine Note der Idiotie verfeinern), die man erleidet, wenn man bei den 60% landet. Ich habe das vor Augen - ein Verwandter zahlt seit nunmehr 15 Jahren für seine Ex-Frau. 15 Jahre! Das ist einfach nur krank und man darf nicht zu viel drüber nachdenken, ansonsten man seinen gesamten Respekt für Frauen verliert.
Mit diesen Aussichten im Hinterkopf könnt ich verheiratet gar nicht mehr ruhig schlafen.
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Geändert von Mish-Mish (16.10.2010 um 00:08 Uhr)
Mish-Mish ist offline  
Alt 16.10.2010, 00:29   #168
bubbles
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Themenstarter
ich weiß nicht, wie oft ich das hier eigentlich noch wiederholen soll, dass die rechtslage gerade hinsichtlich der unterhaltszahlungen sich geändert hat, hinzukommend kann man eheverträge diesbezüglich abschließen.

wenn er seit 15 jahren zahlt, nehme ich an, dass sie noch nach altem recht geschieden worden sind, und da war die rechtslage anders. theoretisch gilt zwar das neue recht auch für die, aber nach 15 jahren baut sich da auch ein vertrauensschutz auf.

liest hier eigentlich irgendjemand meine ausführungen?
alle paar postings schaltet sich hier ein kerl ein - insbesondere sehr junge, die von heiraten und ehe nicht das geringste wissen - der von irgendeinem typen mal gehört hat, der sein leben lang unterhalt für die ex zahlen musste und deswegen nicht heiraten will.

aber niemand liest, wie die rechtslage aussieht.
mish: bei gesetzen gilt, alle paar wochen wieder reinschauen, es ändert sich andauernd etwas. was gestern galt, gilt morgen selten noch.


ja, das war dämlich von ihm.
deswegen schauen wir uns das ja an hier,nicht wahr. in der tat ist es dämlich, eine frau zu heiraten, die nicht im berufsleben steht, ohne einen ehevertrag zu haben.

nur: die meisten frauen sind heute berufstätig, ihnen bleibt nach dem unterhaltsrecht auch gar nix anderes übrig, denn wie ich sagte, es hat sich geändert, wir haben 2010 und nicht mehr 1995.

wer unbedingt eine frau heiraten will, die eben nicht arbeitet, der macht natürlich einen ehevertrag mit unterhaltsbegrenzung, das ist ja wohl selbstverständlich.

ich rede hier aber vom normalfall, und da muss niemand unterhalt zahlen, weil die frauen eben arbeiten und keinen brauchen. unterhalt bekommt nur, wer bedürftig ist, also nicht arbeiten kann, weil er krank ist oder so. oder ein baby betreut unter 3 jahren. selbst das kann man per ehevertrag rausnehmen.

ich kenn übrigens nicht nur paare,die glücklich verheiratet sind, sondern noch mehr, die glücklich geschieden sind. also friedlich geschieden. ohne unterhaltszahlungen. ohne stress.

das sind - ich betone es nochmals - aber die, die nicht im anflug von romantik geheiratet haben, ohne nachzudenken, sondern es sind alles leute, die sich gründlich (!) vor der ehe mit den rechtsfragen auseinandergesetzt haben und vorgebeugt haben. rechtlich und per wahl des richtigen partners.

wenn es typen gibt, die sich in der rosaroten brille zum traualtar schleifen lassen, ohne überhaupt zu wissen, was das eigentlich bedeutet, dann ist es nunmal so.
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Geändert von bubbles (16.10.2010 um 00:36 Uhr)
bubbles ist offline  
Alt 16.10.2010, 00:39   #169
bubbles
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Themenstarter
also wie gesagt, mish, das war sehr dämlich von deinem verwandten.

dagegen sichert man sich ja wohl ab. das kannste deinen kumpelz mal drüben im "frauen aus osteuropa-thread "erzählen, denn was die damen wollen von denen, ist ja wohl klar, oder?

und nach der eheschließung hat sie die aufenthaltsgenehmigung und staatsbürgerschaft um hier leben zu dürfen auch ohne ihn hier. die kann dann bessere bekommen als ihn. da unterscheidet sie sich nicht von deutschen frauen.

- männer denken immer nur von 12 bis mittag oder was?-

na wenigstens machen sich die weiber gedanken um die langfristige planung.
können wir hier denn mal weitermachen?
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bubbles ist offline  
Alt 16.10.2010, 00:42   #170
Mish-Mish
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Also ich habe gewisse Schwierigkeiten, anzunehmen, dass eine Frau bei dem Wort "Ehevertrag" sich nicht gekränkt fühlt. Schließlich ist das doch der "Bund für's Leben"
Und zu der neuen Rechtslage: Ich habe das gerade mal im Internet recherchiert und für mich sieht es so aus, als ob im Grunde die alten Verpflichtungen zur Zahlung noch genauso fortbestehen. Man muss heute aber nachweisen, dass eine Minderung des Lebensstandards, welche sich durch die Scheidung ergibt, in der Ehe begründet ist. Beispielsweise, dass die Frau ihre Ausbildung wegen der Eheschließung aufgab. In diesem Fall ist eine Frau, die sich nicht mehr verantwortlich sieht, für ihre Zukunft zu sorgen, nicht etwa selbst für ihre Handlung verantwortlich sondern das darf dann der Trottel bezahlen.
Insofern scheint das, was Frau Zypries zur Änderung des Ehegattenunterhaltes vom Stapel ließ "Einmal Zahnarztfrau, immer Zahnarztfrau, das gilt jetzt nicht mehr" nur zu gelten, sofern die Ex vom Dentisten sich nicht zu fein ist, den gewievten Schmarotzer zu geben.
Und außerdem ist das alles Auslegungssache und somit alles auch eine Frage, vor welchem Richter man steht.
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Geändert von Mish-Mish (16.10.2010 um 00:47 Uhr)
Mish-Mish ist offline  
 

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